E-Invoicing in Europa
Auskunft über den E-Invoicing-Status weltweit. Starten Sie Ihr B2G- oder B2B-Projekt für E-Invoicing in Deutschland, Belgien, Österreich, in der Schweiz, in Polen, Frankreich, Italien, Spanien usw.
Auskunft über den E-Invoicing-Status weltweit
EDICOM beobachtet permanent die verschiedenen E-Invoicing-Modelle auf internationaler Ebene. Wählen Sie das Land, in dem Sie tätig werden möchten. Wir geben Ihnen die technischen und rechtlichen Kriterien an, die Sie bei der Ausgabe von E-Rechnungen berücksichtigen müssen.
Erkundigen Sie sich über den E-Invoicing-Status weltweit
Neuheiten über das E-Invoicing in Europa
EDICOM beobachtet permanent das E-Invoicing auf internationaler Ebene.
E-Invoicing in Frankreich
Frankreich schreitet mit seinem neuen System der elektronischen Besteuerung von Privatunternehmen fort. Zurzeit werden die letzten Details für das neue B2B-E-Invoicing-Modell und e-Reporting festgelegt.
E-Invoicing in Polen
Polen führt sein Projekt der Intensivierung der E-Rechnung unter Privatunternehmen fort. Es ist geplant, dass der Einsatz der B2B E-Rechnungen ab 2023 zwingend ist.
E-Invoicing in Italien
Das für das E-Invoicing unter Privatunternehmen eingesetzte System ist dem der öffentlichen Verwaltung sehr ähnlich. Die Unternehmen können E-Rechnungen und ihre entsprechenden Mitteilungen über das Sistema di Interscambio (SdI) senden und empfangen.
E-Invoicing-Lösung für die DACH-Region
Die EDICOM Plattform für E-Invoicing bietet eine zentralisierte und integrierte B2B2G-Lösung, mit der E-Rechnungen in Übereinstimmung mit den technischen und rechtlichen Anforderungen der einzelnen Regierungen der DACH-Region erstellt, gesendet, empfangen und gespeichert werden können. Eine globale und skalierbare Lösung, die in internationalen Umgebungen für alle Unternehmen eingesetzt werden kann und den Versand von E-Rechnungen wie auch anderer geschäftlicher Dokumente an Kunden ermöglicht, die keine Lösung zur Datenintegration besitzen.
E-Rechnung in Deutschland
Die Einführung der B2G E-Rechnung hängt von der Umsetzung der europäischen Richtlinie in den einzelnen Bundesländern mit dem jeweiligen Gesetzeserlass ab.
E-Rechnung in Österreich
Die E-Rechnung ist in Geschäften mit den zentralen, bundesstaatlichen und kommunalen öffentlichen Verwaltungen Pflicht. Im privaten Rahmen ist ihre Verwendung freiwillig.
E-Rechnung in der Schweiz
Das E-Invoicing ist für die Bundesverwaltung Pflicht, wenn die Verträge 5.000,- Schweizer Franken (ca. 4.594,57 €) betragen oder überschreiten.
E-Invoicing-Status in den öffentlichen Verwaltungen in Europa
Seit dem 18. April 2020 ist das E-Invoicing unter den öffentlichen Verwaltungen und Lieferanten Pflicht, um einen wettbewerbsfähigen Markt zu schaffen, der die Interoperabilität und den Handel unter den Unternehmen fördert.
Die Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen soll die grenzüberschreitenden Hindernisse für den Handel, die sich durch die Koexistenz verschiedener nationaler rechtlicher Anforderungen und technischer Vorschriften für das E-Invoicing ergeben, reduzieren. Jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat seine eigene Umsetzung des Gesetzes erarbeitet, um das E-Invoicing-Modell seinem Gesetzesrahmen anzupassen.
EDICOM akkreditierter PEPPOL Access Point
EDICOM wurde 2015 vom OpenPEPPOL-Verband als PEPPOL Access Point zertifiziert. EDICOM erhielt außerdem die SMP-Zertifizierung für die Einführung seines Metadatenveröffentlichungsdienstes.
EDICOM PEPPOL Access Point ermöglicht es den öffentlichen Verwaltungen und Behörden, mit ihrer Gemeinschaft aus Partnern und Lieferanten anhand integrierter Lösungen zu interagieren, welche den Austausch aller Arten von elektronischen Dokumenten unter dem PEPPOL-XML Standard automatisieren.
Kunden, die schon auf unsere Serviceleistungen vertrauen
Das B2B-E-Invoicing wächst weiter in Europa
Indem die Mitgliedsländer der Europäischen Union die E-Invoicing-Modelle in ihren öffentlichen Aufträgen konsolidieren, breitet sich dieses System auf die restliche Unternehmenswelt aus. Diese Fortschritte zwingen die Unternehmen zur Suche nach technologischen Lösungen, die sich ihren finanziellen Ressourcen und der Umstellung der internen Prozesse anpassen.
Hinsichtlich der Gesetzgebung basiert das B2B E-Invoicing in Europa auf der Richtlinie 2010/45/EU, die 3 Methoden für die Gewährleistung der Vollständigkeit und Echtheit des elektronischen Austauschs von Dokumenten festlegt:
Elektronischer Datenaustausch
Anhand elektronischem Datenaustausch (EDI), der die Rückverfolgbarkeit der geschäftlichen Dokumente garantiert.
Elektronische Signatur
Indem anhand elektronischer Zertifikate und sicherer Signaturmethoden fortgeschrittene elektronische Signaturen bei der Rechnung angewendet werden.
Auditnachweise
Anhand der Einrichtung spezifischer Verfolgungs- und Revisionsprozesse für die damit verbundenen Dokumente (Bestellungen, Versandhinweise, Verträge usw.).
Echtheit und Vollständigkeit bei allen Ihren E-Rechnungen
Die europäische eIDAS Verordnung (Verordnung 910/2014) legt einen rechtlichen Rahmen für die Vorgehensweisen der elektronischen Identifizierung fest. Dank der EDICOM-Zertifizierung als qualifizierter Vertrauensdienstleister werden den elektronischen Transaktionen Vertrauensmaßnahmen verliehen, die ihre Echtheit und Vollständigkeit gewährleisten:
Qualifizierte elektronische Signatur
Globale Verwaltung Ihrer E-Rechnung
E-Invoicing-Projekte können mit mehreren Geschäftspartnern in verschiedenen Ländern verwaltet werden. Die EDICOM-Plattform für E-Invoicing passt sich den nationalen Gesetzgebungen an und wendet alle lokalen Anforderungen (elektronische Signatur, Formate, Archivierung usw.) an.
Integrationsmodul
Die Lösung richtet auf transparente Weise und ohne Entwicklungsbedarf in Ihrem ERP-System ein Mappingsystem für die automatische Umwandlung in das vom Empfänger erwartete Format ein.
Validierungsmodul
Die Daten werden validiert, damit sie sich an die Spezifikationen der öffentlichen oder privaten Empfängereinrichtung anpassen.
Konnektivitätsmodul
In einer B2G Umgebung führt die globale E-Invoicing-Plattform den Datenaustausch über Protokolle (Web Service, AS2, HTTPS, FTP usw.) durch, die von den einzelnen staatlichen Einrichtungen in der E-Invoicing-Vorschrift festgelegt sind.
Modul zur Einhaltung der Rechtsvorschriften
Nach Validierung der Datenstruktur der Mitteilung (E-Rechnung, MWST.-Erklärung usw.) werden fortgeschrittene kryptographische Mechanismen wie elektronische Signatur, Zeitstempel oder andere Zertifikate eingesetzt, um deren rechtlichen Wert zu garantieren.
PEPPOL Compliance-Modul
EDICOM ist als PEPPOL Access Point akkreditiert, um sich über das PEPPOL-Netzwerk an alle darin tätigen öffentlichen Dienste für den Austausch elektronischer Dokumente wie Rechnungen, Bestellungen, Preiskataloge usw. anzuschließen.
Zertifiziertes Schutzmodul
E-Rechnungen müssen während eines bestimmten Zeitraums und nach den von der Gesetzgebung eines jeden Landes festgelegten Sicherheitsbestimmungen aufbewahrt werden. Unser elektronischer Archivierungsservice ist laut eIDAS-Verordnung zertifiziert, womit die Vollständigkeit der Dokumente im Laufe der Zeit garantiert ist. Diese Anforderung ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften unabdinglich.
Nachrichten über das E-Invoicing in Europa
Polen: Verpflichtende B2B e-Rechnungsstellung ab 2026
Funktionsweise der Online-E-Rechnung (Factura Electrónica en Línea, FEL) in Guatemala
Die e-Rechnung B2B in Frankreich
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