Merkmale der elektronischen Rechnung in der Niederlande

Die elektronische Rechnung in den Niederlanden richtet sich nach den verschiedenen europäischen Vorschriften, wobei die Verwendung bei öffentlichen Verwaltungen obligatorisch und im B2B-Bereich freiwillig ist.

Steuerbehörde

Steuerbehörde

Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties (BZK)

Verpflichtung

Verpflichtung

Alle öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Auftraggeber sind verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen, genau wie ihre neuen Lieferanten. Privatunternehmen können E-Rechnungen verwenden, solange dies von ihren Kunden akzeptiert wird und die Rechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

System

System

Elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber können nach dem PEPPOL-Modell versendet werden. Für den Empfang elektronischer Rechnungen gibt es bei den zentralen staatlichen Einrichtungen eine Plattform namens DIGIPOORT, die ebenfalls an das PEPPOL-Netzwerk angeschlossen ist.

Rechnungsformat

Rechnungsformat

SI-UBL 2.0 – PEPPOL BIS 3.0

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

Nicht verpflichtend

Archivierung

Archivierung

7 Jahre

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FAQs

Vergabebehörden sind Institutionen, die zwar nicht öffentlich sind, aber in einer gewissen Beziehung zur Regierung stehen und daher ebenfalls die europäische Richtlinie einhalten müssen. Diese sind im Gesetz konkret aufgeführt.

Digipoort ist die zentrale staatliche Plattform für den Austausch elektronischer Rechnungen mit zentralen öffentlichen Verwaltungen in der Niederlande.

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