
Steuerbehörde
Federale Overheidsdienst Financien
Die E-Rechnung wurde in Belgien im Jahr 2013 eingeführt. Damals setzte die Regierung die Gültigkeit der E-Rechnung mit der von Papierrechnungen gleich. Im öffentlichen Sektor ist der Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen für alle föderalen und zentralen Verwaltungen Pflicht. Die Pflicht besteht für Lieferanten von zentralisierten Einrichtungen in mehreren Regionen (Brüssel, Flandern, Wallonien). Diese Pflicht gilt zukünftig für alle Lieferanten von öffentlichen Auftraggebern des Landes.
Zwischen privaten Unternehmen ist die Verwendung der E-Rechnung freiwillig. Allerdings ist davon auszugehen, dass es in naher Zukunft auch eine gesetzliche Vorgabe für die E-Rechnung zwischen Unternehmen geben wird.
Federale Overheidsdienst Financien
Im B2G-Bereich ist E-Invoicing sowohl für zentrale und föderale öffentliche Verwaltungen als auch für deren Lieferanten verpflichtend. In der Privatwirtschaft ist der Einsatz von E-Rechnungen freiwillig und von der Akzeptanz der Empfänger abhängig.
PEPPOL BIS 3.0
Nicht verpflichtend
7 Jahre
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Elektronische Rechnungen an den öffentlichen Sektor können nach dem PEPPOL-Modell versendet werden. Die Bundesregierung hat eine zentrale Plattform für den Rechnungsempfang namens MERCURIUS, die mit dem PEPPOL-Netzwerk verbunden ist. Alle öffentlichen Einrichtungen des Landes - sowohl zentrale als auch dezentrale - können diese Plattform nutzen. Es steht ihnen jedoch auch frei, einen direkten Anschluss an das PEPPOL-Netz zu wählen.
Derzeit ist es nur für alle öffentlichen Verwaltungen und deren Lieferanten in den Regionen Flandern und Brüssel verpflichtend.
Die technischen und rechtlichen Anforderungen für das E-Invoicing sind in jedem Land anders. Wenn Sie die Details und Steuerpflichten in einem konkreten Land erfahren möchten, klicken Sie einfach die Karte an oder wählen Sie ein Land aus der Drop-down-Liste aus.