Merkmale der elektronischen Rechnung in Belgien

Die E-Rechnung wurde in Belgien im Jahr 2013 eingeführt. Damals setzte die Regierung die Gültigkeit der E-Rechnung mit der von Papierrechnungen gleich. Im öffentlichen Sektor ist der Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen für alle föderalen und zentralen Verwaltungen Pflicht. Die Pflicht besteht für Lieferanten von zentralisierten Einrichtungen in mehreren Regionen (Brüssel, Flandern, Wallonien). Diese Pflicht gilt zukünftig für alle Lieferanten von öffentlichen Auftraggebern des Landes. 

Das vorgeschlagene Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung in Belgien wurde vom belgischen Parlament angenommen. Es wird am 1. Januar 2026 für alle Unternehmen in Kraft treten, und der Versand und der Empfang elektronischer Rechnungen wird obligatorisch sein.

Steuerbehörde

Steuerbehörde

Federale Overheidsdienst Financien

Verpflichtung

Verpflichtung

Im B2G-Bereich ist E-Invoicing sowohl für zentrale und föderale öffentliche Verwaltungen als auch für deren Lieferanten verpflichtend.

Im B2B-Bereich, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung wird im Januar 2026 in Kraft treten.

Rechnungsformat

Rechnungsformat

PEPPOL BIS 3.0

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

Nicht verpflichtend

Archivierung

Archivierung

10+1 Jahre

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FAQs

Elektronische Rechnungen an den öffentlichen Sektor können nach dem PEPPOL-Modell versendet werden. Die Bundesregierung hat eine zentrale Plattform für den Rechnungsempfang namens MERCURIUS, die mit dem PEPPOL-Netzwerk verbunden ist. Alle öffentlichen Einrichtungen des Landes - sowohl zentrale als auch dezentrale - können diese Plattform nutzen. Es steht ihnen jedoch auch frei, einen direkten Anschluss an das PEPPOL-Netz zu wählen. 

Derzeit ist es nur für alle öffentlichen Verwaltungen und deren Lieferanten in den Regionen Flandern und Brüssel verpflichtend.

Verbundene Ressourcen

Kommende Deadlines in Belgien

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