Merkmale der elektronischen Rechnung in Slowenien

Slowenien ist eines der fortschrittlichsten Länder für die Verwendung der elektronischen Rechnung innerhalb der Europäischen Union. Der Einsatz geht auf das Jahr 2001 zurück, als die Handelskammer mit der Schaffung eines nationalen Standards begann. Momentan ist E-Invoicing nur im B2G-Bereich verpflichtend.

Steuerbehörde

Steuerbehörde

Financial Administration

Verpflichtung

Verpflichtung

Seit 2015 ist die Verwendung elektronischer Rechnungen für alle öffentlichen Einrichtungen und ihre Lieferanten verpflichtend.

Format

Format

Elektronische Rechnungen können im nationalen e-Slog 2.0 Format oder im UBL 2.1 Format versendet werden. (PEPPOL BIS 3.0)

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

Nicht verpflichtend

Archivierung

Archivierung

10 Jahre

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FAQs

In Slowenien gibt es zwei zentrale Plattformen für den Empfang von Rechnungen, abhängig von der Art der öffentlichen Einrichtung, mit der man arbeitet. Die Plattform Uprava republike Slovenije za javna Plačila (UPJ) - (Öffentliche Zahlungsverwaltung) für Institutionen, die als "Budget users" klassifiziert sind, und die Plattform Exchange HUB (Exchange Hub) für "non-budget users"-Einrichtungen. Beide Plattformen sind mit dem PEPPOL-Netzwerk verbunden. 

Verbundene Ressourcen

Kommende Deadlines in Slowenien

Behalten Sie die Schlüsseltermine für das Inkrafttreten von Steuer- und E-Invoicing-Verpflichtungen weltweit im Blick.

Nachrichten in Verbindung mit E-Invoicing in Slowenien

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Eine Lösung für die elektronische Rechnungsstellung. Mehrere Vorteile.
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