Die e-Rechnung B2B in Frankreich

Die DGFiP kündigt in ihrer Pressemitteilung vom 15. Oktober an, dass der Anwendungsbereich der PPF (Plateforme Publique de Facturation) reduziert wird.
Obwohl die ursprüngliche Idee darin bestand, eine öffentliche Plattform für das Ausstellen und Empfangen von Rechnungen zu schaffen, die allen Rechnungsausstellern und -empfängern zugänglich ist, wird sich ihre Funktionsweise auf folgende Punkte beschränken:
- Wartung des Annuaire: Identifizierung jedes Unternehmens mit seinem SIREN/SIRET. Identifizierung und Interoperabilität zwischen Unternehmen, die einem PDP angeschlossen sind.
- Bündelung der von der öffentlichen Verwaltung benötigten Informationen: Workflow 1 und e-Reporting.
Die Rolle der PDP (Platforme de Dématérialisation Partenaire) wird gestärkt, da es nur über eine PDP möglich ist, die Workflows der Ausstellung und des Empfangs von Rechnungen zu verwalten.
Dies ist eine Entscheidung, die darauf abzielt, die kommunizierten Termine beizubehalten und die Tür für eine parallele Weiterentwicklung der Plattform nicht zu verschließen. Es überrascht nicht, dass die DGFiP den offiziellen Zeitplan in ihrer Ankündigung bekräftigt hat.
Im Gegenzug öffnet dieser Schritt den Unternehmen die Tür für einen freiwilligen Start des Projekts der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Frankreich ab 2025, und zwar über die Figur des PDP. Sobald eine offizielle Mitteilung der Verwaltung vorliegt, werden wir weitere Einzelheiten über die Einführung dieser Phase bekannt geben.
Frankreich macht Fortschritte bei seinem neuen elektronischen Steuersystem für Privatunternehmen. Das Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Konjunktur hat bereits den rechtlichen und technischen Rahmen für die allgemeine Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung zwischen Privatunternehmen (B2B) und des e-Reporting geschaffen.
Derzeit werden die Einzelheiten des neuen B2B-Modells für die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Berichtswesen ausgearbeitet. Zu diesem Zweck hat die französische Steuerbehörde Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP) zusammen mit der staatlichen Agentur Agence pour l'Informatique Financière de l'Etat (AIFE) eine Reihe von Arbeitsgruppen mit Unternehmen und Technologieanbietern, darunter EDICOM, organisiert.
Wir analysieren die Merkmale des neuen französischen E-Invoicing-Modells anhand der jüngsten von der Regierung angekündigten Entwicklungen.
Themenübersicht [Ausblenden]
- Neues System der e-Rechnung und e-Reporting
- Staatliche e-Rechnungs Plattform (Plateforme Publique de Facturation - PPF)
- Plateforme de Dématérialisation Partenaire - PDP
- E.-Rechnungs Pilot Projekt
- Welche Unternehmen sind betroffen?
- Zeitplan der Umsetzung
- Ablauf und Prozess der e-Rechnungsflüsse
- Annuaire – Zentrales Unternehmensverzeichnis
- Verwaltungs des Lebenzyklus der Rechnungen
- e-Reporting
- Entwicklung der e-Rechnung B2B in Frankreich
- Globale e-Rechnungs Plattform
Neues System der e-Rechnung und e-Reporting
Die Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP) hat die Rahmenrichtlinien des neuen Besteuerungsmodells bekannt gegeben, die auf den Ergebnissen der gemeinsam mit allen Beteiligten (Unternehmen, Technologieanbieter und Verwaltung) durchgeführten Evaluierung basieren.
Das neue Besteuerungsmodell sieht die obligatorische Verwendung elektronischer Rechnungen zwischen Privatunternehmen sowie die Übermittlung von Transaktionsdaten an die Verwaltung und die elektronische Meldung von Mehrwertsteuerdaten vor.
Ziele des neuen Steuersystems
Unter den Zielen, die die Regierung mit der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung verfolgt, hebt die DGFIP hervor:
- Verstärkung der Prävention und Bekämpfung des Stereurbetrugs.
- Senkung der Kosten der Steuerkontrolle.
- Vereinfachung der Mehrwertsteuererklärung der Beitragszahler.
- Erreichen einer größeren Wettbewerbsfähigkeit durch Kostensenkung.
- Verbesserung der Kenntnisse der Wirtschaftlichen Lage durch sofortige Meldung von Informationen über die Wirtschaftsfähigkeit der Unternehmen.
Vorteile der e-Rechnung
Mit der allgemeinen Einführung der elektronischen Rechnungsstellung will die französische Regierung das derzeitige Steuersystem modernisieren, wovon sowohl der Staat als auch die Unternehmen profitieren sollen.
Vorteile der e-Rechnung für die Unternehmen:
- Reduzierung der Kosten bei der Bearbeitung von Rechnungen während des gesamten Verkaufszyklus
- Reduzierung des administrativen Aufwands der Prozesse der Steuerverwaltung
- Verbessert die Kontrolle über die Zahlungsfristen
- Automatisierung der Rechnungsstellung
- Verbessert die Geschäftsbeziehungen
Vorteile der e-Rechnung für den Staat:
- Verbesserunge des Kampfes gegen den Steuerbetrug
- Steigerung der Mehrwertsteuereinnahmen
- Verbessertes Wissen über die Geschäftsaktivität der Unternehmen
Modellvorschlag: Y-Entwurf
In dem ursprünglichen Bericht bewertete die Regierung zwei mögliche Systeme mit den Bezeichnungen „V“ und „Y“. Die „V“-Regelung basierte auf einer ähnlichen Regelung wie die in Italien, während die „Y“-Regelung eher den in Lateinamerika entwickelten elektronischen Rechnungsstellungssystemen ähnelte.
Letztendlich entschied sich die französische Regierung für die Y-Regelung. Bei diesem Modell werden die elektronischen Rechnungen zuvor von der Dematerialisierungsplattform (Plateforme de Dématérialisation Partenaire) validiert und verarbeitet, bevor sie an die Regierung gemeldet werden. Eines der Referenzländer für dieses Modell ist das mexikanische CFDI-Steuersystem, dessen Erfolg in vielen anderen Ländern, wie z. B. in Frankreich, als Vorbild diente.
Die Regierung wird die Infrastruktur von Chorus Pro, dem derzeitigen staatlichen Portal für die elektronische Rechnungsstellung mit öffentlichen Verwaltungen, nutzen und sie an das neue B2B-System für die elektronische Rechnungsstellung anpassen.
Das Finanzministerium hat argumentiert, dass die Wahl des Y-Schemas darauf beruht, die Freiheit der Unternehmen, den Anbieter der E-Invoicing-Technologie ihrer Wahl zu wählen, mit der Verpflichtung zur Übermittlung von Rechnungs-, Transaktions- und Zahlungsdaten an die Verwaltung in Einklang zu bringen.
Welche Unternehmen werden betroffen sein?
Alle in Frankreich ansässigen mehrwertsetuerpflichtigen Unternehmen.
Zeitplan der Umsetzung
Die Regierung hat einen Zeitplan für die schrittweise Einführung des neuen Rechnungsstellungs- und e-Reporting-Systems in Abhängigkeit von der Größe der Unternehmen aufgestellt:
- September 2026: Verpflichtung für alle Unternehmen, FE zu empfangen und Verpflichtung für große und mittlere Unternehmen, elektronische Rechnungen in Frankreich auszustellen.
- September 2027: Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen in Frankreich für KMU und Kleinstunternehmen.
e-Rechnungsformat
Die e-Rechnung kann in den Formaten: UBL, CII o Factur-X ausgestellt werden. Nur Dematerialisierungs-Plattformen (PDP) werden die Möglichkeit haben, andere Formattypen zu erstellen (EDIFACT, XML, etc.). Dies auch nur wenn beide Seiten, Lieferanten und Kunden, mit Dematerialisierungs-Plattformen arbeiten.
Digitale Signatur
Es ist nicht verpflichtend, elektronische Rechnungen digital zu signieren, aber es ist empfehlenswert.
Wir empfehlen, Rechnungen in jedem Fall zu signieren, unabhängig davon, ob es sich um EDI-Rechnungen oder um entmaterialisierte Rechnungen nach einem anderen Standard handelt (obwohl dies nicht das einzige in Frankreich akzeptierte Mittel ist, um die Integrität und Authentizität der Dokumente zu wahren).
Die für den Versand elektronischer Rechnungen akzeptierte Art der elektronischen Signatur ist die qualifizierte elektronische Signatur. Dies ist die Art der Signatur, die die meisten Garantien bietet, weshalb dieser Mechanismus im Rahmen der geltenden französischen Vorschriften für elektronische Signaturen und Rechnungen natürlich gewählt wurde. Diese Signatur wird auf der Grundlage eines qualifizierten elektronischen Zertifikats und mit Hilfe einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt.
Die PDPs müssen sicherstellen, dass die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der DGFiP erbracht werden. Es liegt in ihrer Verantwortung, die Gültigkeit der Dokumente, ihre Integrität und ihre Authentizität zu überprüfen. Obwohl die Verwendung der Signatur nicht zwingend vorgeschrieben ist, müssen die PDPs darauf vorbereitet sein, die elektronische Signatur der von ihnen integrierten elektronischen Rechnungen zu verarbeiten und zu validieren.
Unternehmen, die elektronische Rechnungen versenden und nicht bereit (oder in der Lage) sind, diese zu signieren, können den zuverlässigen Prüfpfad oder den EDI-Austausch in Verbindung mit bestimmten zusätzlichen Verfahren nutzen.
Öffentliche Rechnungsstellungsplattform (Plateforme Publique de Facturation - PPF)
Chorus Pro
Chorus Pro ist das Portal, das in Frankreich eingerichtet wurde, um den Versand elektronischer Rechnungen an die französische öffentliche Verwaltung zu zentralisieren. Es handelt sich um eine zentralisierte Plattform, die den Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen erleichtert, um die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Die Plattform ermöglicht den Empfang von Rechnungen in strukturierten und standardisierten Formaten wie UBL, CII und Factur-X und garantiert so die Interoperabilität mit anderen Unternehmen und Organisationen auf nationaler und europäischer Ebene. Öffentliche Einrichtungen wiederum nutzen Chorus Pro, um Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und elektronisch zu archivieren.
Darüber hinaus erfüllt Chorus Pro die Sicherheits- und Vertraulichkeitsstandards, die für den Austausch sensibler Informationen erforderlich sind. Die Plattform wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung der gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung zu gewährleisten.
Chorus Pro ist eine konsolidierte Infrastruktur, die die wesentlichen Komponenten für die Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung auf 100% der Unternehmen ermöglicht. Die Funktionen, die es zu einem umfassenden und effizienten Werkzeug für die Verwaltung elektronischer Rechnungen an öffentliche Einrichtungen gemacht haben, bilden die Grundlage für die Einführung des Modells der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen, das das derzeitige Portal in das PPF (Portail Public de Facturation) umwandeln wird:
- Zentralisierung von Rechnungen: Zentraler Punkt für den Austausch und die Verwaltung aller elektronischen Rechnungen in Frankreich. Sie ermöglicht es Unternehmen, Rechnungen sicher über eine einzige Plattform zu versenden und zu empfangen. Prozessautomatisierung: Sie bietet die Möglichkeit, die mit der elektronischen Rechnungsstellung verbundenen Prozesse zu automatisieren. Dazu gehören die automatische Erstellung und Versendung von Rechnungen sowie die automatische Validierung und Verfolgung von Steuerdokumenten.
- Direkte Kommunikation: Direkter Kommunikationskanal zwischen Rechnungsstellern und -empfängern.
- Validierung und Überprüfung: Das Portal führt automatische Validierungen elektronischer Rechnungen durch, um ihre Integrität und die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten. Dies hilft, Fehler zu vermeiden und stellt sicher, dass die Dokumente den aktuellen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen entsprechen.
- Sicherheit und Vertraulichkeit: Das Portal garantiert die Sicherheit und Vertraulichkeit der ausgetauschten Daten und Dokumente. Es verwendet robuste Sicherheitsmaßnahmen und erfüllt die gängigen Datenschutzstandards.
- Integration mit internen Systemen: PPF wird die Fähigkeiten von Chorus Pro zur Integration mit den internen Systemen der Unternehmen übernehmen, dank der vom Portal freigegebenen API-Methoden und der Kommunikationssysteme, die für die Integration mit zukünftigen PDPs definiert wurden.
Chorus Pro wird zu einem neuen B2B2G-Portal, das in Portail Public de Facturation (PPF) umbenannt werden soll. Das neue Portal wird alle elektronischen Rechnungsströme an die öffentliche Verwaltung und an jedes Unternehmen sowie die elektronische Berichterstattung verwalten, unabhängig davon, ob die Unternehmen eine Dematerialisierungsplattform (PDP) nutzen oder direkt über das PPF übermitteln.
Öffentliche Rechnungsstellungsplattform (Portail Plateforme Publique de Facturation - PPF)
Das Portal für öffentliche Rechnungen (PPF) wird eine Schlüsselrolle als zentraler Knotenpunkt der Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP) in Frankreich spielen und alle im Land ausgetauschten elektronischen Rechnungen zentralisieren. Dieses Portal baut auf der Infrastruktur auf, die in Frankreich bereits für die Verwaltung von elektronischen Rechnungen an die öffentliche Verwaltung über das bekannte Portal Chorus Pro eingerichtet wurde.
Wichtig ist, dass die elektronische Rechnungsstellung in Frankreich nun 100 % der Business-to-Business-Transaktionen im Land abdeckt, unabhängig davon, ob der Empfänger eine öffentliche Einrichtung ist oder nicht. Zu diesem Zweck wurde das Portal Chorus Pro um neue Funktionen erweitert, die seine Kapazität erhöhen, so dass dieses Instrument nun für 100 % der Rechnungssteller in Frankreich zur Verfügung steht.
Die Methoden der automatischen Rechnungsübermittlung an die PPF, wie der elektronische Datenaustausch (EDI) und die Anwendungsprogrammierschnittstelle (API), unterstützen nur den Versand von Rechnungen in einem der drei akzeptierten Formate: UBL, CII und Factur-X.
Steuerzahler, die ihre Rechnungen direkt über das PPF versenden möchten, dürfen nur eines der drei zugelassenen Formate verwenden: Factur-X, UBL oder CII. Sobald Rechnungen manuell an das Portal oder über Integrationsmethoden gesendet werden, identifiziert das PPF den Empfänger und führt die Mindestvalidierung durch, bevor die Rechnung gesendet wird.
Die Anbindung an PPF erfolgt über die derzeitigen Methoden, um Chorus Pro zu erreichen.
Es ist notwendig, einen technischen Integrationsprozess zu befolgen, der die von der Plattform festgelegten Standards verwendet, die in zwei möglichen Methoden spezifiziert sind, die von den Unternehmen, die Rechnungen ausstellen und empfangen, implementiert werden können, die sich entscheiden, diese Prozesse zu automatisieren:
- EDI: Der elektronische Datenaustausch (EDI) ermöglicht es Unternehmen, sich auf automatisierte und standardisierte Weise mit Chorus Pro zu verbinden. Es wird erwartet, dass dies die Methode der Wahl für eine Reihe von PDPs zur Integration mit dem PPF für jene Unternehmen sein wird, die sich dafür entscheiden, ihre Dienste zur Verwaltung der Ausstellung und des Empfangs elektronischer Rechnungen zu beauftragen.
- API: Die Chorus Pro API (Applicative Programming Interface) ermöglicht die direkte Integration mit der Plattform, indem sie definierte Aufrufe zur Übermittlung von Rechnungen verwendet. Diese API wird regelmäßig weiterentwickelt, um neue Methoden zu ermöglichen, mit denen alle im Rahmen des neuen obligatorischen Business-to-Business-Modells für die elektronische Rechnungsstellung erforderlichen Aufrufe erfolgen können. Die Verwendung der API wird auch für das künftige PPF gültig sein, so wie sie jetzt für die Integration mit Chorus Pro verwendet wird.
Öffentliche Rechnungsstellungsplattform (Plateforme de Dématérialisation Partenaire - PDP)
Unternehmen können ihre elektronischen Rechnungen in Frankreich über PDPs (Platforme de Dématérialisation Partenaires) verwalten. EDICOM ist eine von der französischen Regierung zugelassene PDP, die elektronische Rechnungs- und Berichtsdienste unter Einhaltung der Anforderungen an die Informationssicherheit anbietet.
Diese Plattformen fungieren als von der DGFiP zugelassene Dritte, die die Rechnungen validieren, sie an den von der französischen Regierung eingerichteten Knotenpunkt für die zentrale Verteilung der Rechnungen im Land (PPF oder Portail Public de Facturation) übermitteln und sie an den Empfänger weiterleiten, wenn dieser ebenfalls die Dienste einer anderen PDP nutzt.
Die Entscheidung für die eine oder andere PDP wird von Aspekten wie ihrer Erfahrung, der Zuverlässigkeit ihrer Lösungen, der Verfügbarkeit ihrer Dienste oder der Fähigkeit, ihre Plattform auf dem neuesten Stand zu halten, abhängen.
Der Mehrwert, den er in Schlüsselbereichen wie der Systemintegration, der Verarbeitung großer Rechnungsmengen oder der Bereitstellung ergänzender Lösungen zur Rationalisierung des Lebenszyklusmanagements von Rechnungen bieten kann, wird ausschlaggebend für die Wahl eines PDP gegenüber einem anderen sein.
Funktionen der Plattformen zur Entmaterialisierung von Rechnungen
Eine Plateforme de Dématérialisation Partenaire (PDP) ist ein Technologieanbieter, der es Unternehmen ermöglicht, ihre elektronischen Rechnungen in Frankreich zu verwalten, ohne den Umweg über das öffentliche Rechnungsportal (PPF) des Landes gehen zu müssen.
Die PDPs haben ein Zertifizierungsverfahren der DGFiP, die sogenannte „Immatrikulation“, durchlaufen und sind damit in der Lage, die Sicherheit und Qualität des gesamten Prozesses des elektronischen Rechnungsaustauschs gemäß den vom französischen Staat geforderten Standards zu gewährleisten. Die PDP fungiert als Vermittler zwischen Absender und Empfänger und gewährleistet die Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit der Dokumente.
Die Funktionen der PDP sind wie folgt:
- Rechnungsempfang und -prüfung: Die PDP empfängt Rechnungen in elektronischem Format und prüft deren Echtheit und Rechtsgültigkeit. Dazu gehört die Überprüfung der elektronischen Signatur (bei signierten Rechnungen) und der Einhaltung der technischen, steuerlichen und rechtlichen Anforderungen, die in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind.
- Die Umwandlung und Validierung von Rechnungen: Die PDP wandelt Rechnungen in das elektronische Format um, das erforderlich ist, um die Standards für den elektronischen Datenaustausch (EDI) und die steuerlichen und rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Außerdem validiert sie die Integrität und Konsistenz der Daten in der Rechnung.
- Rechnungsarchivierung und -aufbewahrung: Die PDP archiviert elektronische Rechnungen und bewahrt sie so lange auf, wie es die Steuer- und Buchhaltungsvorschriften verlangen. Dies gewährleistet die Integrität und Authentizität der Dokumente und ermöglicht den Zugriff im Falle einer Prüfung oder eines Rechtsstreits.
- Übermittlung der Rechnung: Nach Überprüfung des Rechnungsempfängers übernimmt der EDV-Dienstleister die Übermittlung der Rechnung, um sicherzustellen, dass sie den Kunden über den entsprechenden Kanal korrekt erreicht. Rechnungen, die an Kunden gerichtet sind, die die Dienste eines anderen EDV-Dienstleisters in Anspruch nehmen, können auch in einem strukturierten EDI-Format mit mehr kommerziellen und logistischen Informationen übermittelt werden, als dies mit den so genannten Minimalformaten (Factur-X, UBL, CII) möglich ist.
Voraussetzungen für die Zulassung zur PDP (Plateforme de Dématérialisation Partenaires)
- Technische Fähigkeiten zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen: Die PDP müssen in der Lage sein, alle vom französischen E-Invoicing-System geforderten Prozesse durchzuführen. Dazu gehören die technische Validierung der empfangenen Datenschemata, die Signatur der Rechnungen, die Fähigkeit, fortgeschrittene elektronische Signaturen auszustellen, die Fähigkeit, diese mit vollen Garantien mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren, usw.
- Flexibilität bei der Verwendung von Formaten zwischen PDPs über die Mindestbasis hinaus: PDP-Anbieter müssen in der Lage sein, eine Vielzahl von E-Invoicing-Formaten zu unterstützen, die über die vom französischen Gesetz festgelegten Mindestformate hinausgehen. Auf diese Weise können Rechnungsversender und -empfänger logistische und kommerzielle Informationen austauschen, die für ihr Geschäft von grundlegender Bedeutung sind und in den so genannten „socle minum“-Formaten nicht ausgetauscht werden können.
- Extraktion und Übermittlung der vom PPF vorgesehenen Daten in einem der vorgesehenen Formate: Der PDP-Anbieter muss die Extraktion und Übermittlung von E-Invoicing-Daten in einem der vom Portal Public de Facturation (PPF) vorgesehenen Formate ermöglichen.
- Starke Authentifizierung der Abrechnungsplattform: PDP-Anbieter sollten sicherstellen, dass ihre E-Invoicing-Lösungen durch eine starke Authentifizierung geschützt sind, z. B. durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung oder elektronische Zertifikate, um zu gewährleisten, dass nur autorisierte Nutzer Zugang zur Plattform und zu den Informationen haben.
Vorteile der Verwendung eines PDP
Unternehmen, die sich dafür entscheiden, ihre elektronischen Rechnungen über eine „Plateforme Dématerialisation Partenaire“ (DMP) zu versenden und zu empfangen, werden je nach Anbieter des elektronischen Rechnungsstellungsdienstes über größere Kapazitäten und vorhersehbar auch über Mehrwertdienste verfügen.
Dies sind einige der Vorteile, die die PDPs den Steuerzahlern, die sich für sie entscheiden, im Allgemeinen bieten:
- Sicherheit: Anbieter, die eine PDP-Zulassung anstreben, müssen nachweisen, dass sie über strenge Sicherheitsmaßnahmen verfügen, nach ISO 27001 zertifiziert sind und über eigene Datenzentren verfügen.
- Regelmäßige Audits: Die PDPs werden regelmäßig von unabhängigen Stellen geprüft, um sicherzustellen, dass die Bedingungen für den Betrieb als Plattformen auf Dauer bestehen bleiben.
- Zusammenschaltung: Die PDPs werden miteinander verbunden, um einen sofortigen Austausch von Rechnungen untereinander und mit dem PPF zu ermöglichen.
- Mehrere Formate: Während Rechnungen, die direkt an das PPF gesendet werden, nur eines der drei steuerlichen Formate des „socle minimum“ unterstützen, ist es über eine PDP möglich, andere Formate wie EDIFACT zu verwenden, wodurch der aktuelle Rechnungsfluss zwischen Kunden und Lieferanten beibehalten werden kann.
Zu den Vorteilen, die ein PDP wie EDICOM zusätzlich zu den oben genannten allgemeinen Vorteilen bieten würde, sind folgende besonders hervorzuheben:
- Technische Kapazität: EDICOM ist ein EDI- und e-Invoice-Anbieter mit umfassender Erfahrung und eigenen Entwicklungen. Unsere Fähigkeiten vereinfachen die Verarbeitung großer Informationsmengen, die Integration in jedes beliebige Verwaltungssystem und den Einsatz spezifischer Kommunikationssysteme wie AS4, um ein Höchstmaß an Sicherheit und Rückverfolgbarkeit bei der Integration mit dem PPF zu bieten.
- Qualifizierte eIDAS-Signaturdienste: Wir sind qualifizierte Anbieter von Vertrauensdiensten für die Bereitstellung qualifizierter Signaturdienste gemäß der eIDAS-Verordnung. Wir versehen die von uns ausgestellten Rechnungen mit elektronischen Signaturen und validieren die Signatur der eingegangenen Rechnungen automatisch, um unseren Kunden und Nutzern maximale Garantien zu bieten.
- eIDAS-Langzeitarchivierung: Wir bieten ein nach der eIDAS-Verordnung akkreditiertes System d'Archivage Éléctronique zur Aufbewahrung der ausgestellten und empfangenen Rechnungen sowie der Bestätigungen, die ihren Lebenszyklus ausmachen. Hohe Verfügbarkeit: Unser SLA garantiert eine Serviceverfügbarkeit von 99,9 %. Von Menschen betreuter Benutzerservice: ein Benutzerservicezentrum mit spezialisierten Technikern für die Bearbeitung von Vorfällen und Anfragen sowie 24x7-Support für kritische Prozesse.
Plateforme de Dématérialisation Partenaire EDICOM
EDICOM, einer der wichtigsten internationalen Benchmarks für E-Invoicing-Lösungen, bewarb sich im Jahr 2023 als eine der ersten PDPs für Frankreich.
Im August 2024 erhielt EDICOM von der DGFiP die offizielle Akkreditierung als Dematerialisierungsplattform für Partner (Plateforme de Dématérialisation Partenaire - PDP).
EDICOM verfügt über wichtige internationale Akkreditierungen im Bereich der Informationssicherheit, ist einer der größten EDI-Lösungsanbieter auf dem Markt und verfügt seit 1995 über eine langjährige Erfahrung im elektronischen Datenaustausch und in internationalen elektronischen Rechnungsstellungssystemen.
Die EDICOM-Plattform verfügt über fortschrittliche Datenintegrationsdienste, Rechnungsvalidierung, elektronische Signatur sowie Lösungen für die Gestaltung von Rechnungsfreigabe-Workflows oder die Langzeitspeicherung.
Pilotprojekt der e-Rechnungsstellung
Das System muss an die Bedürfnisse der französischen Wirtschaft angepasst sein und Garantien für Solidität und Sicherheit bieten. Aus diesem Grund wird der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung eine Pilotphase zwischen 2024 und 2025 vorausgehen. Diese Pilotphase wird es ermöglichen, die Funktionsweise des Systems unter realen Bedingungen zu testen und die in der Plattform festgestellten Anomalien zu korrigieren, und sie wird es der französischen Verwaltung auch ermöglichen, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess unter Beteiligung aller Akteure zu etablieren: des öffentlichen Rechnungsportals (PPF), der zugehörigen Dematerialisierungsplattformen, der Anwenderunternehmen und der Softwarehersteller. Die DGFiP und die AIFE haben während der Veranstaltung „Communauté des relais“ bestätigt, dass der Start des Pilotprojekts für Ende 2024 geplant ist. Dies wird der Beginn einer technischen Vorbereitungsphase sein, die es den PDPs ermöglichen wird, das Annuaire zu testen (Betrieb und Aktualisierung). Es handelt sich um ein erstes kleines Pilotprojekt („Petit Pilote“) mit einer ausreichend repräsentativen Stichprobe, an dem die Kandidaten der PDP teilnehmen werden.
Im Jahr 2025 wird die „Grand Pilote“-Phase beginnen. In dieser Phase werden die Produktionsdienstleistungen für alle Unternehmen, die an der Pilotphase teilnehmen, geöffnet.
EDICOM hat sich für das Pilotprojekt beworben und einige seiner wichtigsten Kunden in Frankreich zur Teilnahme eingeladen. Insgesamt 12 Unternehmen mit unterschiedlichen Merkmalen und aus verschiedenen Sektoren wie Einzelhandel, Logistik und Automobilindustrie werden das EDICOM-Team bilden. Diese nationalen und internationalen Unternehmen werden an der Erprobung klassischer und spezifischerer Abläufe wie Korrekturrechnungen, Gutschriften und Vorauszahlungen mitwirken und dabei alle in Frankreich akzeptierten Formate für die elektronische Rechnungsstellung bearbeiten. Nach Einreichung aller Unterlagen bei der französischen Verwaltung wurde die Bewerbung von EDICOM von den Teams der AIFE und der DGFiP als „ausgezeichnet“ bewertet, was uns zu den Favoriten für die Durchführung des Projekts macht, sobald Termine und andere Details festgelegt sind.
E-Rechnungs Austauschfluss
Im Y-System erstellen die Unternehmen die mit den Transaktionen verbundenen elektronischen Rechnungen und Steuerdokumente und senden sie zur Validierung an die Dematerialisierungsplattformen. Die Dematerialisierungsplattformen führen die von der DGFiP vorgeschriebenen Kontrollen durch. Nach der elektronischen Rechnungsprüfung senden die Dematerialisierungsplattformen die elektronische Rechnung an die Empfänger und melden ihrerseits die erforderlichen Steuerinformationen über die öffentliche Plattform (Chorus Pro) an die DGFiP.
Wenn einer der Partner nicht über eine Dematerialisierungsplattform für den Empfang oder Versand verfügt, muss er die elektronischen Rechnungen manuell über die staatliche Plattform melden oder einsehen.
Auf diese Weise sieht das Y-System mehrere Austauschflüsse vor, je nachdem, ob die Unternehmen über eine Dematerialisierungsplattform verfügen oder nicht.
- Kreislauf A: Austausch Rechnungen zwischen zwei Partnern, die den PPF nutzen.
- Kreislauf B1 und B2: Rechnungsaustausch zwischen einem Partner, der einen PDP verwendet, und einem Partner, der den PPF verwendet. Wenn der Aussteller der Rechnung über einen PDP verfügt, wird er normalerweise seine Rechnung erstellen. Der PDP erkennt anhand der von seinem Verwaltungssystem ausgegebenen Daten den Empfänger und stellt somit fest, dass der Kanal für den Versand der Rechnung das Portail Public de Facturation sein muss. Der PDP muss die Rechnung Ihres Kunden in eines der drei strukturierten Formate des von der DGFiP definierten „socle minimum“ umwandeln, um den Mindestsatz an Rechnungsdaten zu erzeugen (UBL, CII oder Factur-X).
- Kreislauf C: Austausch zwischen zwei Akteuren über die Plateformes de Dématérialisation Partenaire (PDP). In diesem Fluss haben große Unternehmen in der Regel eine größere Flexibilität beim Austausch elektronischer Rechnungen, da die Plateformes de Dématérialisation Partenaire (PDP) weiterhin sowohl die zuvor zwischen den Unternehmen vereinbarten strukturierten Formate (wie EDIFACT oder XML) als auch die von der DGFiP im „socle minimum“ definierten Formate (wie UBL, CII oder Factur-X) verwenden kann.
Darüber hinaus hat die DGFiP das Annuaire eingerichtet, ein zentrales Register für Unternehmensidentifikationsdaten, das den Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Privatunternehmen und der Regierung erleichtern soll.
Annuaire – Zentrales Unternehmensverzeichnis
Um festzustellen, ob der Käufer das öffentliche Rechnungsportal (Schaltung A oder B) oder eine zugehörige Dematerialisierungsplattform (Schaltung B oder C) nutzt, erfordert das Y-Schema die Erstellung eines Verzeichnisses (ANNUAIRE) zur Identifizierung der von jedem Rechnungsempfänger gewählten Plattform.
Das Annuaire ist ein von der Agence pour l'Informatique Financière de l'Etat (AIFE) verwaltetes zentrales Unternehmensregister, das die Identifikationsdaten von Unternehmen enthält, darunter mindestens die französische Steueridentifikationsnummer SIREN.
Die Unternehmen werden in diesem Verzeichnis durch eindeutige Kennungen identifiziert, um den Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen zu erleichtern. Dieses Verzeichnis wird die Interoperabilität zwischen allen interessierten Parteien ermöglichen, indem es die im Rahmen der elektronischen Rechnungsstellung verwendete Plattform sowie die für die Weiterleitung der Rechnungen erforderlichen Informationen angibt. Dies gewährleistet eine effizientere und transparentere Kommunikation im Prozess der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen.
Das Annuaire enthält mehrere Kategorien von Informationen:
- Identifizierung der Unternehmen, die Rechnungen empfangen, einschließlich Angaben zur Organisationsstruktur für die Rechnungsverwaltung in jedem Unternehmen (SIREN, SIRET, Routing-Code).
- Identifizierung und Interoperabilität zwischen den Dematerialisierungsplattformen für den Empfang elektronischer Rechnungen und deren Validierungszeitraum.
- Ergänzende Daten für den B2G-Austausch und die korrekte Weiterleitung von B2B-Rechnungen.
Alle Unternehmen, die in Frankreich elektronische Rechnungen versenden, müssen sich bei Annuaire registrieren lassen. Durch die Registrierung stellen die Unternehmen sicher, dass ihre elektronischen Rechnungen korrekt versandt und effizient verarbeitet werden, was dazu beiträgt, Fehler und Verzögerungen im Rechnungsstellungsprozess zu verringern und die steuerlichen und gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf die elektronische Rechnungsstellung in Frankreich zu erfüllen.
Verwaltung des Lebenszyklus der Rechnungen
Der elektronische Rechnungsaustausch in Frankreich erfordert von den Unternehmen nicht nur die Ausstellung von Rechnungen, sondern auch die Erstellung von Benachrichtigungen je nach Status der Transaktion, wobei der gesamte Lebenszyklus der zu übermittelnden elektronischen Dokumente berücksichtigt werden muss. Ziel ist es, eine vollständige Rückverfolgbarkeit des Prozesses zu gewährleisten, um eventuelle Probleme während des Lebenszyklus der elektronischen Rechnung schnell zu erkennen. Es handelt sich um ein System, das aus dem derzeitigen Prozess der elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Bereich übernommen wurde, bei dem die Verwaltungseinheiten wiederkehrende Informationen über den Bearbeitungsstatus einer Rechnung herausgeben.
Die von der DGFiP mit der Übermittlung des Status des Lebenszyklus einer Rechnung verfolgten Ziele sind die folgenden:
- Bereitstellung einer gemeinsamen Sicht auf die Rechnungsbearbeitung für alle Beteiligten (Aussteller, Empfänger, Verwaltung),
- Festlegung einer Liste und eines Formats für den Austausch von Rechnungsbearbeitungsstatus, um die Interoperabilität zwischen den Akteuren (Unternehmen, PDP und PDF) zu gewährleisten.
- Detaillierte Beschreibung des Verfahrens für die Ablehnung und Stornierung von Rechnungen.
- Erleichterung des Vorausfüllens der Mehrwertsteuererklärung.
Zu diesem Zweck hat die französische Steuerbehörde eine Reihe von obligatorischen und empfohlenen Angaben festgelegt, die während des Rechnungsflusses zu übermitteln sind. Die obligatorischen Angaben für den nominalen Lebenszyklus elektronischer Rechnungen sind die folgenden:
- Déposée (Auf Ihrer Plattform hinterlegt)
- Rejetée (Abgelehnt von der Plattform)
- Refusée (Abgelehnt von den Nutzern)
- Encaissée (Abholung durch den Anbieter)
e-Reporting
Neben den elektronischen Rechnungen müssen die Unternehmen auch eine Reihe von elektronischen Steuermeldungen übermitteln, die von der Art des Geschäftsvorgangs abhängen. Gegenwärtig wurde festgelegt, dass Folgendes gemeldet werden muss:
- Zahlungsdaten.
- Daten, die sich auf B2C-Transaktionen beziehen.
- Daten zu B2B-Transaktionen International Je nach Art der zu meldenden Daten wird das Meldesystem unterschiedlich sein.
Für weitere Informationen über e-Reporting klicken Sie bitte hier.
Entwicklung der B2B e-Rechnungsstellung in Frankreich
- 1990: Artikel 27 des Gesetzes Nr. 90-1169 gewährt elektronischen Rechnungen die gleiche Rechtsgültigkeit wie Papierrechnungen.
- 2010: Die Europäische Union veröffentlicht die Richtlinie 2010/45/EU, die die Verwendung elektronischer Rechnungen im privaten Bereich in den Mitgliedsstaaten regelt.
- 2012: Umsetzung der europäischen Richtlinie im Gesetz Nr. 90-1169 De Finances Rectificatives.
- 2019: Das Finanzgesetz Nr. 2019-1479 für 2020 kündigt die Absicht an, die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen verbindlich vorzuschreiben.
- 2020: Ein E-Invoicing-Pilotprojekt wird mit 50 Unternehmen durchgeführt.
- 2020: Die französische Steuerbehörde Direction Ggénérale des Finances pPubliques (DGFiP) veröffentlicht einen Bericht mit allgemeinen Leitlinien für das B2B-E-Invoicing-System.
- 2021: Die Verordnung Nr. 2021-1190 definiert den rechtlichen Rahmen im Zusammenhang mit der obligatorischen Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Privatunternehmen.
- 2022: Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/0388, der am 25. Januar 2022 angenommen wurde, validiert die Ausnahmeregelungen zur europäischen Richtlinie 2006/112/EG. Sie kann somit vorschreiben, dass das Rechnungsformat elektronisch sein muss, und wendet nicht mehr den Grundsatz der Akzeptanz des Empfängers für die Verwendung der elektronischen Rechnungsstellung an.
Auf dem Weg zu einem B2B2G-E-Invoicing-Modell
Die elektronische Rechnungsstellung gibt es in Frankreich bereits seit 1990. Die Kultur der Entmaterialisierung von Dokumenten ist in den französischen Unternehmen tief verwurzelt. Ein Beweis dafür ist, dass Frankreich eines der ersten europäischen Länder war, das die öffentlichen Verwaltungen an die Verwendung und Verwaltung elektronischer Rechnungen angepasst hat.
Ab 2020 müssen sowohl Lieferanten als auch öffentliche Verwaltungen elektronische Rechnungen über die staatliche Plattform Chorus Pro austauschen.
Aufgrund der guten Erfahrungen bei der Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Bereich wollte die Regierung die obligatorische Nutzung auf Privatunternehmen ausweiten. Wie bereits erwähnt, hat Frankreich jedoch im Gegensatz zum italienischen Modell beschlossen, das Steuersystem für B2B-Rechnungen zu differenzieren und die Rechnungsvalidierung an PDPs zu delegieren, die als vertrauenswürdige Dritte fungieren.
Digitale Plattform der globalen e-Rechnung
EDICOM – Globaler Anbieter der E-Invoicing-Technologie
Die globale E-Invoicing-Plattform von EDICOM erleichtert internationalen Organisationen die Einhaltung der E-Invoicing-Vorschriften in Frankreich sowie der von der DGFiP geforderten Steuererklärungen.
Von einer zentralisierten Umgebung aus können Sie alle Prozesse verwalten, die mit dem Versand und dem Empfang von elektronischen Rechnungen sowie anderen Steuerdokumenten verbunden sind, wie z. B. MwSt.-Berichte, Transportdokumente oder Erklärungen, die von den Steuerbehörden in den Ländern, in denen ein Unternehmen tätig ist, verlangt werden können.
Die globale E-Invoicing-Plattform von EDICOM fungiert als Brücke zwischen dem Unternehmen, den französischen Steuerbehörden und wichtigen Partnern wie Kunden, Lieferanten oder Logistikunternehmen.
Eine zentralisierte End-to-End-Lösung für die elektronische Rechnungsstellung und die Einhaltung der MwSt.-Vorschriften, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Rechnungen und elektronischen Meldungen nicht nur in Frankreich, sondern überall auf der Welt zu dematerialisieren.
Plateforme de Dématérialisation Partenaire eIDAS
EDICOM ist ein qualifizierter Anbieter von Vertrauensdiensten gemäß der europäischen eIDAS-Verordnung. Dies ist eine Anerkennung, die einen großen Mehrwert für den Markt bietet.
Die eIDAS-Verordnung ermöglicht in der Europäischen Union eine Harmonisierung der Mechanismen, die von den Unternehmen, die spezifische Dienste für die elektronische Signatur und die Verschlüsselung von Daten anbieten, zu verwenden sind.
EDICOM verfügt über verschiedene, durch die eIDAS-Verordnung anerkannte Lösungen, die für den elektronischen Rechnungsversand und -empfang von entscheidender Bedeutung sein können:
- Fortgeschrittene elektronische Signaturdienste für Dokumente zur Gewährleistung der Integrität und Authentizität der Dokumente gemäß den in Europa geltenden Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung. Mit diesem Dienst kann EDICOM die von seinen Kunden ausgestellten Rechnungen mit anerkannten Zertifikaten und sicheren Signaturerstellungseinheiten signieren.
- Ausstellung von qualifizierten Zertifikaten: Bei Bedarf kann EDICOM qualifizierte Zertifikate auf den Namen des Ausstellers der elektronischen Rechnungen ausstellen.
- System d'Archivage Électronique: Nach der eIDAS-Verordnung geprüfter Langzeitarchivierungsdienst zur Aufbewahrung von ausgestellten und eingegangenen Rechnungen mit voller Integritätsgarantie über einen längeren Zeitraum.