Neuigkeiten zur E-Rechnung (B2B) in Frankreich

Frankreich schreitet mit seinem neuen elektronischen Steuersystem für Privatunternehmen fort. Die Generaldirektion für Öffentliche Finanzen (DGFiP) hat den rechtlichen und technischen Rahmen für die Generalisierung der E Invoicing-Pflicht zwischen Privatunternehmen (B2B) wie auch e-Reporting festgelegt.
Frankreich entwickelt derzeit ein elektronisches VAT-Reporting-System für Privat-unternehmen. Das Land ist dabei die Einzelheiten des B2B-Modells für die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) und die elektronische Umsatzsteuererklärung auszuarbeiten. Die französische Steuerbehörde, Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP), hat zusammen mit der staatlichen Agentur Agence pour l'Informatique Financière de l'Etat (L'AIFE) eine Reihe von Arbeitsgruppen mit Unternehmen und Technologieanbietern, darunter auch EDICOM, organisiert.
Im Folgenden werden die Merkmale des neuen französischen Modells für die E-Rechnung und die jüngsten von der Regierung angekündigten Entwicklungen.
Themenübersicht [Ausblenden]
- Neues System für die E-Rechnung und VAT-Reporting
- Ziele des neuen Systems
- Vorteile von E-Invoicing
- Öffentliche Rechnungsstellungsplattform (Portail Public de Facturation - PPF)
- Dematerialisierungsplattform (Plateforme de Dématérialisation Partenaire - PDP)
- Funktionen der Dematerialisierungsplattformenfür Rechnungen
- Welche Unternehmen sind zur E-Rechnung verpflichtet?
- Zeitplan für die Implementierung
- Funktionsweise der E-Rechnung
- Format der E-Rechnung
- e-Reporting
- Entwicklung der E-Rechnung (B2B) in Frankreich
- Auf dem Weg zu einem B2B2G-Modell für elektronische Rechnungen
- EDICOM – globaler technologischer Dienstleister für E‑Invoicing.
Neues System für die E-Rechnung und VAT-Reporting
Die Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP) hat den Rahmen für das neue Steuermodell bekannt gegeben. Diese Leitlinien beruhen auf den Ergebnissen der Pilotphase und der mit den Beteiligten (Unternehmen, Technologieanbieter und Regierung) durchgeführten Bewertung.
Das neue Steuersystem beinhaltet eine Verpflichtung für die E-Rechnung zwischen privaten Unternehmen sowie für die elektronische Meldung von Buchhaltungsdaten.
Ziele des neuen Systems
Die Regierung verfolgt die folgenden Ziele mit der Einführung der E-Rechnung:
- Bekämpfung von Steuerbetrug.
- Senkung der Kosten für die Steuerkontrolle.
- Vereinheitlichung der Steuererklärungen.
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Kostensenkung.
- Verbessertes Verständnis der wirtschaftlichen Situation durch Echtzeit-Berichterstattung über die Geschäftsvorgänge.
Vorteile von E-Invoicing
Die französische Regierung beabsichtigt mit der E-Invoicing Generalisierung, das aktuelle Steuersystems zu modernisieren und der Regierung sowie den Unternehmen Vorteile zu bieten.
Vorteile von E-Invoicing für Unternehmen
- Kostensenkung bei der Rechnungsbearbeitung während des Verkaufszyklus.
- Senkung der administrativen Belastung bei Steuerverwaltungsprozessen.
- Verbesserung der Kontrolle der Zahlungsfristen.
- Automatisierung der Abrechnungsprozesse.
- Verbesserung von Geschäftsbeziehungen.
- Vorteile bei der Bekämpfung des Steuerbetrugs.
- Erhöhung des MWST.-Einzugs.
- Bessere Kenntnis der unternehmerischen Tätigkeiten.
Vorteile von E-Invoicing für den Staat
- Vorteile bei der Bekämpfung des Steuerbetrugs.
- Erhöhung des MWST.-Einzugs.
- Bessere Kenntnis der unternehmerischen Tätigkeiten.
Vorgeschlagenes Modell: Y-Schema
In dem Bericht bewertete die Regierung zwei mögliche Modelle, die mit "V" und "Y" bezeichnet wurden. Die V-Regelung basierte auf dem in Italien bestehenden System, während die Y-Regelung näher an den elektronischen Rechnungsstellungssystemen in Lateinamerika lag.
Die französische Regierung hat sich für das Y-Schema entschieden. Bei diesem Modell werden die E-Rechnungen von einem zertifizierten Anbieter validiert, bevor sie an die Steuerbehörde gemeldet werden. Dabei diente besonders Mexiko als Referenz für das Modell. Der Erfolg der CFDI-Regelung in Mexiko ist zum Vorbild für viele andere Länder geworden.
Die DGFiP hat angekündigt, dass Unternehmen "Dematerialisierungsplattform-Partner" (Plateforme de Dématérialisation Partenaire - PDP) einsetzen müssen, die als vertrauenswürdige dritte Parteien fungieren. Die Rolle der PDP wird darin bestehen, Rechnungen umzuwandeln, zu validieren und an die französische Steuerbehörde zu senden.
Die Regierung plant, die Infrastruktur von Chorus Pro, dem derzeitigen Portal für die E- Rechnung an öffentliche Auftraggeber, zu nutzen. Es wird an das neue B2B-E-Invoicing-System angepasst. Das Finanzministerium hat argumentiert, dass die Auswahl des Y-Schemas darauf beruht, die Freiheit, den Unternehmen die Auswahl des gewünschten Technologieanbieters zu ermöglichen, und andererseits die Meldepflicht der Abrechnungs-, Transaktions- und Zahlungsdaten an die Verwaltung zu vereinbaren.
Nationales B2B2G-Portal für die E-Rechnung (Plateforme Publique de Facturation - PPF)
Chorus Pro wird die öffentliche Rechnungsstellungsplattform werden, die derzeit für die Übermittlung von E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber dient. Um das neue System zu implementieren, werden neue Funktionen hinzugefügt, die die Verwaltung von B2B-Rechnungen und elektronischen Berichten umfassen.
Öffentliche Rechnungsstellungsplattform (Portail Public de Facturation - PPF)
Das öffentliche Rechnungsstellungsportal ist eine öffentlich vertrauenswürdige dritte Partei, die dafür zuständig ist, die von Unternehmen übermittelten Rechnungen und Rechnungsdaten zu bündeln und an die Steuerverwaltung weiterzuleiten. Zu seinen Hauptaufgaben gehören:
- DGFiP-Middleware: Sie wird alle über die Dematerialisierungsplattformen gesendeten Steuererklärungsströme bündeln, um sie an den DGFiP-Informationsdienst zu übermitteln.
- Aktualisierung des neuen Annuaire.
Dematerialisierungsplattform (Plateforme de Dématérialisation Partenaire - PDP)
Die DGFiP hat bereits angekündigt, dass die Unternehmen eine „Kooperierende Dematerialisierungsplattform" (Plateforme de Dématérialisation Partenaire - PDP) beauftragen müssen, die als vertrauenswürdige Drittpartei fungiert.
Die Dematerialisierungsplattform wird für die Umwandlung, Validierung und Übermittlung der Rechnungen an die französischen Steuerbehörden zuständig sein. Sie wird auch die für das e-Reporting erforderlichen Rechnungsdaten an die Regierung weiterleiten.
Funktionen der Dematerialisierungsplattformenfür Rechnungen
- DGFiP-Middleware: Sie wird alle über die Dematerialisierungsplattformen gesendeten Steuererklärungsströme bündeln, um sie an den DGFiP-Informationsdienst zu übermitteln.
- Aktualisierung des neuen Annuaire.
- Senden und Empfang elektronischer Rechnungen in dem strukturierten Format, das in der Geschäftsbeziehung zwischen Lieferanten und Kunden definiert ist.
- Empfang, Validierung und Übermittlung von e-Reporting-Daten an die Steuerverwaltung über die öffentliche Rechnungsstellungsplattform (PPF).
- Gewährleistung der Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit des gesamten Prozesses des elektronischen Rechnungsaustauschs und des elektronischen Meldewesens.
Welche Unternehmen sind zur E-Rechnung verpflichtet?
Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen.
Zeitplan für die Implementierung
Ab 2024 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Die Regierung hat einen Zeitplan für die Einführung des neuen Systems für die Ausstellung von Rechnungen und die elektronische Berichterstattung in Abhängigkeit von der Größe der Unternehmen festgelegt:
- 1. Juli 2024 für große Unternehmen
- 1. Januar 2025 für mittelgroße Unternehmen
- 1. Januar 2026 für kleine Unternehmen
Funktionsweise der E-Rechnung
Im Y-Schema erstellen die Unternehmen E-Rechnungen und Buchhaltungsdokumente und senden sie zur Validierung an die Certified Private Platform (CCP). Die CPP führt alle von der DGFiP geforderten Kontrollen durch und stellt die Rechnungen nach ihrer Prüfung den Empfängern zu. Die CPP meldet auch die erforderlichen Steuerinformationen über Chorus Pro an die DGFiP.
Wenn einer die Handelspartner nicht über eine zertifizierte private Software für den Empfang oder Versand von Rechnungen verfügen, müssen die Dokumente manuell auf der Plattform gemeldet werden.
Das Y-Schema sieht verschiedene Informationsflüsse vor, je nachdem, ob die Unternehmen über eine zertifizierte private Software verfügen.
Die DGFiP hat das Annuaire geschaffen, ein zentrales Register mit den Identifikationsdaten der Unternehmen, um den Austausch von E-Rechnungen zwischen privaten Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern zu erleichtern.
Annuaire - Zentralisierte Unternehmensdirektion
Zu den jüngsten Maßnahmen, die das Wirtschafts- und Finanzministerium angekündigt hat, gehört das Annuaire. Dabei handelt es sich um ein zentrales Verzeichnis, in dem alle Beteiligten nach den notwendigen Informationen für die korrekte Übermittlung von E-Rechnungen suchen können.
Das Annuaire enthält:
- Informationen zur Identifizierung von Unternehmen, die Rechnungen empfangen, einschließlich Details über ihre Struktur, um die Ausstellung für Unternehmen einfacher zu verwalten.
- Identifizierung von PDPs, die Unternehmen für den Empfang von E-Rechnungen nutzen.
Das Annuaire wird den PDPs und der Regierung zur Verfügung stehen.
Verwaltung des Rechnungsstatus
Die Unternehmen sind dazu verpflichtet Benachrichtigungen über den Status der Rechnungen zu erstellen. Das Ziel ist es, eine vollständige Rückverfolgbarkeit des Dokuments zu gewährleisten und mögliche Probleme während der Übermittlung schnell zu erkennen. Es handelt sich um ein System, das vom aktuellen B2G E-Invoicing-Prozess übernommen wird. Dabei geben die Verwaltungsabteilungen wiederkehrend über den Verarbeitungsstatus einer Rechnung Auskunft ab.
DGFiP verfolgt mit der Übermittlung der Ablaufphasen einer Rechnung folgende Ziele:
- Allen interessierten Parteien (Ausstellern, Empfängern, Verwaltung) eine gemeinsame Vision des Verarbeitungsablaufs einer Rechnung zu bieten.
- Eine Liste und ein Format für den Austausch des Status der Rechnungsverarbeitung festzulegen, um die Interoperabilität zwischen den Akteuren (Unternehmen, PDP und PPF) zu gewährleisten.
- Ablehnungs- und Stornierungsprozess der Rechnungen detaillieren.
- Vorausfüllung der MWSt.-Erklärung erleichtern.
- Elemente für die Auswirkung auf die MWSt.-Einforderbarkeit erfahren.
Aus diesem Grund hat die französische Steuerbehörde eine Reihe von zwingenden und anderen empfohlenen Ablaufphasen festgelegt, die während des Abrechnungsflusses übertragen werden müssen. Die zwingenden nominalen Ablaufphasen der E-Rechnungen sind Folgende:
- Déposée (auf ihrer Plattform hinterlegt)
- Rejetée (von der Plattform abgelehnt)
- Refusée (von den Anwendern abgelehnt)
- Encaissée (vom Anbieter erfolgter Einzug)
Format der E-Rechnung
Die elektronischen Rechnungsinformationen müssen im UBL-, CII- oder Factur-X-Format ausgestellt werden. Nur die Digitalisierungsplattformen (PDP) werden die Möglichkeit haben, andere Formattypen (EDIFACT, XML usw.) zu senden, vorausgesetzt, dass beide, d. h. Lieferanten und Kunden, sich auf die Digitalisierungsplattform stützen.
Neben den E-Rechnungen müssen die Unternehmen je nach ihren Geschäftsvorgängen eine Reihe von digitalen Steuerberichten übermitteln. Derzeit ist festgelegt, dass die folgenden Informationen gemeldet werden müssen:
- Informationen im Zusammenhang mit der Zahlung
- Informationen in Bezug auf B2C-Transaktionen
- Informationen im Zusammenhang mit internationalen B2B-Transaktionen
Das Meldesystem wird je nach Art der zu meldenden Daten unterschiedlich sein.
Entwicklung der E-Rechnung (B2B) in Frankreich
- 1990: Artikel 27 des Gesetzes Nr. 90-1169 verleiht E-Rechnungen die gleiche Rechtsgültigkeit wie Papierrechnungen.
- 2010: Die Europäische Union veröffentlicht die Richtlinie 2010/45/EU, die die Nutzung der E-Rechnung im privaten Sektor der Mitgliedstaaten regelt.
- 2012: Umsetzung der europäischen Richtlinie in das französische Gesetz Nr. 90-1169 De Finances Rectificatives.
- 2019: Das Gesetz Nr. 2019-1479 De Finances für 2020 kündigt die Absicht an, die E-Rechnung zwischen Unternehmen verbindlich vorzuschreiben.
- 2020: Pilotprojekt zur E-Rechnung wird mit 50 Unternehmen durchgeführt.
- 2020: Die französische Steuerbehörde Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP) veröffentlicht einen Bericht mit allgemeinen Leitlinien für das B2B-E-Invoicing-System.
- 2021: Die Verordnung Nr. 2021-1190 bildet den rechtlichen Rahmen für die obligatorische Verwendung der E-Rechnung bei B2B-Transaktionen.
- 2022: Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/0388, der am 25. Januar 2022 angenommen wurde, werden die Ausnahmeregelungen zur europäischen Richtlinie 2006/112/EG bestätigt. So kann das elektronische Format der Rechnung vorgeschrieben werden, und der Grundsatz der Zustimmung des Empfängers zur Verwendung der elektronischen Rechnungsstellung gilt nicht mehr.
Auf dem Weg zu einem B2B2G-Modell für elektronische Rechnungen
Die E-Rechnung gibt es in Frankreich bereits seit 1990. Die Vermeidung von Dokumenten in Papierform ist in den französischen Unternehmen. Frankreich war eines der ersten europäischen Länder, das die E-Rechnung für öffentliche Auftraggeber eingeführt hat.
Ab 2020 müssen sowohl die öffentlichen Auftraggeber als auch deren Lieferanten E-Rechnungen über die Chorus Pro austauschen.
Angesichts der positiven Ergebnisse der E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber beschloss die Regierung, die obligatorische Nutzung auf private Unternehmen auszuweiten. Im Gegensatz zum italienischen Modell hat Frankreich jedoch beschlossen, die Validierung der Rechnungen im Rahmen seines B2B-E-Invoicing-Modells an die CPPs zu delegieren.
EDICOM – globaler technologischer Dienstleister für E‑Invoicing.
EDICOM kann als globaler Dienstleister für E-Invoicing und als Vertrauensdienstanbieter in jedem Rahmen, d. h. B2B, B2C wie auch B2G, technisch und rechtlich E-Rechnungen erstellen, empfangen, senden, speichern und Transaktionsdaten an die Verwaltung übertragen.
Mit dieser zentralisierten und ganzheitlichen E-Invoicing- und VAT-Compliance-Lösung können Sie nicht nur in Frankreich, sondern weltweit Ihre Rechnungen und das E-Reporting digitalisieren.