Steuerbehörde
Regierung
Die Verwendung elektronischer Rechnungen ist in Luxemburg derzeit je nach Anwendungsbereich unterschiedlich geregelt. Die Regierung arbeitet an einer schrittweisen Einführung für die Auftragnehmer der öffentliche Verwaltung. Zwischen Unternehmen (B2B) ist die Verwendung von elektronischen Rechnungen weiterhin freiwillig.
Regierung
Der Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen ist für unmittelbare öffentliche Auftraggeber der Zentralregierung seit dem 18. April 2019 Pflicht. Auch die mittelbaren Einrichtungen sind zum Empfang und Bearbeitung verpflichtet. Ab Mai 2022 beginnt die schrittweise Einführung der Pflicht zum Versand von elektronischen Rechnungen über PEPPOL für die Auftragnehmer.
PEPPOL BIS 3.0
Nicht verpflichtend
10 Jahre
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Die technischen und rechtlichen Anforderungen für das E-Invoicing sind in jedem Land anders. Wenn Sie die Details und Steuerpflichten in einem konkreten Land erfahren möchten, klicken Sie einfach die Karte an oder wählen Sie ein Land aus der Drop-down-Liste aus.
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