Merkmale der elektronischen Rechnung in Luxemburg

Die Verwendung elektronischer Rechnungen ist in Luxemburg derzeit je nach Anwendungsbereich unterschiedlich geregelt. Die Regierung arbeitet an einer schrittweisen Einführung für die Auftragnehmer der öffentliche Verwaltung. Zwischen Unternehmen (B2B) ist die Verwendung von elektronischen Rechnungen weiterhin freiwillig.

Steuerbehörde

Steuerbehörde

Regierung

Verpflichtung

Verpflichtung

Der Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen ist für unmittelbare öffentliche Auftraggeber der Zentralregierung seit dem 18. April 2019 Pflicht. Auch die mittelbaren  Einrichtungen sind zum Empfang und Bearbeitung verpflichtet. Ab Mai 2022 beginnt die schrittweise Einführung der Pflicht zum Versand von elektronischen Rechnungen über PEPPOL für die Auftragnehmer.

Rechnungsformat

Rechnungsformat

PEPPOL BIS 3.0

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

Nicht verpflichtend

Archivierung

Archivierung

10 Jahre

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