
E-Invoicing in Frankreich
Merkmale der elektronischen Rechnung in Frankreich
Die elektronische Rechnung in Frankreich wurde bereits 1990 in Kraft gesetzt und ist damit den europäischen Richtlinien zuvorgekommen. Die am weitesten verbreitete Art der Rechnungsstellung sind EDI-Rechnungen mit zusätzlichen Verfahren. Seit 2020 sind sowohl die öffentlichen Verwaltungen als auch ihre Lieferanten verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch auszustellen. Darüber hinaus ist geplant, diese Verpflichtung zwischen 2024 und 2026 schrittweise auf den B2B-Bereich auszuweiten.


Verpflichtung
B2G
Öffentliche Verwaltungen und ihre Lieferanten sind verpflichtet, elektronische Rechnungen über die E-Invoicing-Plattform Chorus Pro der Regierung auszutauschen.
B2B
Elektronische Rechnungen zwischen Unternehmen werden zwischen 2024 und 2026 verpflichtend sein, je nach Größe und Branche des Unternehmens. Derzeit ist ihre Verwendung im B2B-Bereich nicht verpflichtend, und ihre Ausstellung hängt von der Zustimmung des Empfängers ab.

Rechnungsformat
Die DGFiP hat festgelegt, dass alle elektronischen Rechnungen, sowohl für B2G als auch für B2B, in den Formaten UBL, CII oder Factur-X ausgestellt werden können.

Elektronische Signatur
In Frankreich ist die Verwendung elektronischer Signaturen nicht verpflichtend.

Archivierung
6/10 Jahre. Obwohl die gesetzliche Verpflichtung besteht, Rechnungen 6 Jahre lang aufzubewahren, ist es üblich, dass der Aussteller und der Empfänger die Originaldokumente mindestens 10 Jahre lang aufbewahren, da die Vorgaben der verschiedenen französischen Gesetzbücher unterschiedlich interpretiert werden können.

Interessante Links

e-Reporting-System
Das neue Modell des e-Invoicing umfasst auch ein neues System für e-Reporting. Unternehmen müssen dann die Daten zu B2C- und B2B-Transaktionen auf internationaler Ebene über das neue System deklarieren, das denselben Kalender wie das e-Invoicing befolgt.

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