Merkmale der elektronischen Rechnung in Frankreich

Die elektronische Rechnung in Frankreich wurde bereits 1990 in Kraft gesetzt und ist damit den europäischen Richtlinien zuvorgekommen. Die am weitesten verbreitete Art der Rechnungsstellung sind EDI-Rechnungen mit zusätzlichen Verfahren. Seit 2020 sind sowohl die öffentlichen Verwaltungen als auch ihre Lieferanten verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch auszustellen. Darüber hinaus ist geplant, diese Verpflichtung zwischen 2026 und 2027 schrittweise auf den B2B-Bereich auszuweiten.

Verpflichtung

Verpflichtung

B2G

Öffentliche Verwaltungen und ihre Lieferanten sind verpflichtet, elektronische Rechnungen über die E-Invoicing-Plattform Chorus Pro der Regierung auszutauschen. 

B2B

Französische Unternehmen werden verpflichtet sein, die elektronische Rechnungsstellung einzuführen.
Die ChorusPro-Plattform wird zum PPF (Portail Public de Facturation).

Rechnungsformat

Rechnungsformat

Die DGFiP hat festgelegt, dass alle elektronischen Rechnungen, sowohl für B2G als auch für B2B, in den Formaten UBL, CII oder Factur-X ausgestellt werden können.

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

In Frankreich ist die Verwendung elektronischer Signaturen nicht verpflichtend.

Archivierung

Archivierung

6/10 Jahre. Obwohl die gesetzliche Verpflichtung besteht, Rechnungen 6 Jahre lang aufzubewahren, ist es üblich, dass der Aussteller und der Empfänger die Originaldokumente mindestens 10 Jahre lang aufbewahren, da die Vorgaben der verschiedenen französischen Gesetzbücher unterschiedlich interpretiert werden können.

e-Reporting-System 

e-Reporting-System 

Das neue Modell des e-Invoicing umfasst auch ein neues System für e-Reporting. Unternehmen müssen dann die Daten zu B2C- und B2B-Transaktionen auf internationaler Ebene über das neue System deklarieren, das denselben Kalender wie das e-Invoicing befolgt. 

e-Reporting.

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