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Pakistan: Verpflichtung e-Rechnung für grosse Steuerzahler

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Obligatorische elektronische Rechnung in Pakistan

Der 1. Juni 2025 markiert einen Wendepunkt im pakistanischen Steuersystem: Die elektronische Rechnungsstellung wird für alle Großsteuerzahler des Landes verpflichtend. Diese vom Federal Board of Revenue (FBR) geförderte Maßnahme ist Teil der strukturellen Bemühungen der Regierung, Steuerprozesse zu digitalisieren, die Steuerkontrolle zu stärken und Steuerhinterziehung einzudämmen.

Die Bestimmung ist im Finanzgesetz 2024 und in der amtlichen Mitteilung F. Nr. 1(141) ST-L&P/2025/55105-R an die Nationalversammlung formalisiert. Beide Dokumente bestätigen, dass Unternehmen, die als Großsteuerzahler eingestuft werden, ihre Buchhaltungs-, Rechnungsstellungs- und Kassensysteme (POS) vollständig in die elektronische Infrastruktur der FBR integrieren müssen, um die Echtzeitübertragung elektronischer Rechnungen zu ermöglichen.

Die elektronische Rechnungsstellung betrifft in Pakistan derzeit den Verkauf von Waren, nicht von Dienstleistungen. In einigen Regionen, wie beispielsweise Islamabad, ist die elektronische Rechnungsstellung jedoch sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen verpflichtend.

Steuerpflichtige, die keine Körperschaften sind (wie Einzelunternehmer, Personengesellschaften oder andere nicht als juristische Personen registrierte Unternehmen), müssen sich bis zum 1. Juli 2025 bei der FBR registrieren. Obwohl sie nicht verpflichtet sind, die vollständige Integration bis zum gleichen Datum wie größere Unternehmen umzusetzen, ist die Registrierung eine wesentliche Voraussetzung für zukünftige Phasen des E-Invoicing-Programms.

Wie funktioniert de elektronische Rechnung in Pakistan?

Die FBR wird ein elektronisches Rechnungsvalidierungssystem einführen. 

Die Integration mit dem FBR erfordert von Unternehmen die Einführung von Technologielösungen, die mit der Kernplattform der Regierung kompatibel sind und:

  • Ausstellung von elektronischen Rechnungen mit allen legalen Requisiten. Alle Verkäufe oder Lieferungen müssen über dieses elektronische Rechnungssystem erfolgen, wobei für jede steuerpflichtige Lieferung eine überprüfbare elektronische Rechnung in Echtzeit ausgestellt werden muss. 
  • Deklarierungen der Rechnungen in Echtzeit oder fast in Echtzeit, zur Registrierung und Rückverfolgbarkeit.
  • Elektronische Speicherung der Rechnungen gemäß den technischen Spezifikationen der FBR für einen Zeitraum von 6 Jahren.

Der Beginn der elektronischen Rechnungsstellung

Am 10. November 2023 kündigte das pakistanische Federal Board of Revenue (FBR) Änderungen und Anforderungen am elektronischen Rechnungssystem an, die zunächst nur bestimmte Konsumgüter betreffen. Konsumgüter sind Produkte, die im Einzelhandel auf der Grundlage der täglichen Verbrauchernachfrage angeboten werden (ausgenommen langlebige Güter).

Im Dezember 2023 veröffentlichte die FBR eine Mitteilung, in der sie Hersteller, Importeure, Großhändler und Distributoren von Konsumgütern dazu verpflichtete, elektronische Umsatzsteuerrechnungen über das von der FBR genehmigte System auszustellen. Diese ausgewählten Steuerzahler müssen ab dem 1. Februar 2024 elektronische Rechnungen an die zentrale Plattform der Regierung senden. Die pakistanische Regierung bezeichnet diese Steuerzahler als „integrierte Lieferanten“.

Seit April 2024 müssen Importeure und Steuerzahler im Massenkonsumgütersektor (FMCG) das vom pakistanischen Federal Board of Revenue (FBR) eingeführte E-Rechnungsregime einhalten. Diese Maßnahme ist Teil der Bemühungen der Regierung, die Steuertransparenz zu erhöhen, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Steuerverwaltung zu modernisieren.

Die Verpflichtung beinhaltet, dass alle von diesen Steuerzahlern getätigten Geschäftstransaktionen der FBR über kompatible elektronische Systeme in Echtzeit gemeldet werden müssen. Dies umfasst die Ausstellung digitaler Rechnungen, deren sofortige Validierung durch die FBR und deren Speicherung auf von der Agentur genehmigten Plattformen.

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