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Pakistan: Verpflichtung e-Rechnung für grosse Steuerzahler

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Obligatorische elektronische Rechnung in Pakistan

Der 1. Juli 2025 markiert einen Wendepunkt im pakistanischen Steuersystem: Die elektronische Rechnungsstellung wird für alle Großsteuerzahler des Landes verpflichtend. Diese vom Federal Board of Revenue (FBR) geförderte Maßnahme ist Teil der strukturellen Bemühungen der Regierung, Steuerprozesse zu digitalisieren, die Steuerkontrolle zu stärken und Steuerhinterziehung einzudämmen.

Die Bestimmung ist im Finanzgesetz 2024 und in der amtlichen Mitteilung F. Nr. 1(141) ST-L&P/2025/55105-R an die Nationalversammlung formalisiert. Beide Dokumente bestätigen, dass Unternehmen, die als Großsteuerzahler eingestuft werden, ihre Buchhaltungs-, Rechnungsstellungs- und Kassensysteme (POS) vollständig in die elektronische Infrastruktur der FBR integrieren müssen, um die Echtzeitübertragung elektronischer Rechnungen zu ermöglichen.

Die elektronische Rechnungsstellung betrifft in Pakistan derzeit den Verkauf von Waren, nicht von Dienstleistungen. In einigen Regionen, wie beispielsweise Islamabad, ist die elektronische Rechnungsstellung jedoch sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen verpflichtend.

Steuerpflichtige, die keine Körperschaften sind (wie Einzelunternehmer, Personengesellschaften oder andere nicht als juristische Personen registrierte Unternehmen), müssen sich bis zum 1. August 2025 bei der FBR registrieren. Obwohl sie nicht verpflichtet sind, die vollständige Integration bis zum gleichen Datum wie größere Unternehmen umzusetzen, ist die Registrierung eine wesentliche Voraussetzung für zukünftige Phasen des E-Invoicing-Programms.

Wichtige Daten nach Kategorien von Steuerpflichtigen

Juli 2025: Alle registrierten juristischen Personen müssen die Integration in das elektronische Rechnungssystem abgeschlossen haben.

August 2025: Steuerpflichtige, die keine Unternehmen sind, müssen sich beim FBR registrieren und ihre Integration abschließen.

November 2025: Verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für öffentliche Unternehmen, Importeure und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 1 Milliarde Rupien (ca. 3 Millionen EUR). 

  • Obligatorische Registrierung: bis zum 10. Oktober 2025
  • Systemtests: bis zum 25. Oktober 2025

November 2025: Obligatorischer Beginn der elektronischen Rechnungsstellung für nicht-körperschaftliche Vereinigungen oder natürliche Personen mit einem Einkommen von über 100 Millionen Rupien

  • Obligatorische Registrierung: bis zum 10. Oktober 2025
  • Systemtests: bis zum 25. Oktober 2025

15. November 2025: Verpflichtender Beginn der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 100 Millionen (ca. 300.000 EUR) und 1 Milliarde Rupien.

  • Obligatorische Registrierung: bis zum 25. Oktober 2025
  • Systemtests: bis zum 31. Oktober 2025

Dezember 2025: Obligatorischer Beginn der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 100 Millionen Rupien.

  • Obligatorische Registrierung: bis zum 15. November 2025
  • Systemtests: bis zum 25. November 2025

31. Dezember 2025: Verpflichtender Beginn der elektronischen Rechnungsstellung für alle anderen Kategorien von Steuerzahlern.

  • Obligatorische Registrierung: bis zum 10. Dezember 2025
  • Systemtests: bis zum 25. Dezember 2025

Wie funktioniert de elektronische Rechnung in Pakistan?

Die FBR wird ein elektronisches Rechnungsvalidierungssystem einführen. 

Die Integration mit dem FBR erfordert von Unternehmen die Einführung von Technologielösungen, die mit der Kernplattform der Regierung kompatibel sind und:

  • Ausstellung von elektronischen Rechnungen mit allen legalen Requisiten. Alle Verkäufe oder Lieferungen müssen über dieses elektronische Rechnungssystem erfolgen, wobei für jede steuerpflichtige Lieferung eine überprüfbare elektronische Rechnung in Echtzeit ausgestellt werden muss. 
  • Deklarierungen der Rechnungen in Echtzeit oder fast in Echtzeit, zur Registrierung und Rückverfolgbarkeit.
  • Elektronische Speicherung der Rechnungen gemäß den technischen Spezifikationen der FBR für einen Zeitraum von 6 Jahren.

Als globaler Anbieter von elektronischen Compliance-Lösungen bietet EDICOM eine durchgängige Plattform an, die den gesamten Zyklus der elektronischen Rechnungslegung in Pakistan automatisiert: von der Dokumentenerstellung bis zur Echtzeit-Validierung durch den FBR. Unsere Lösung passt sich an jedes ERP an und garantiert die vollständige Einhaltung der technischen und rechtlichen Anforderungen der pakistanischen Behörden.

EDICOM gewährleistet eine direkte Verbindung mit dem System des FBR über zertifizierte Kanäle und erfüllt die lokalen Signatur-, Format- und Archivierungsstandards. Dank unserer Erfahrung mit Implementierungen in Ländern mit ähnlichen Modellen, wie Indien und Saudi-Arabien, können wir Unternehmen bei ihrem digitalen Wandel mit Erfolgsgarantie begleiten, ohne den Geschäftsbetrieb zu unterbrechen.

Der Beginn der elektronischen Rechnungsstellung

Am 10. November 2023 kündigte das pakistanische Federal Board of Revenue (FBR) Änderungen und Anforderungen am elektronischen Rechnungssystem an, die zunächst nur bestimmte Konsumgüter betreffen. Konsumgüter sind Produkte, die im Einzelhandel auf der Grundlage der täglichen Verbrauchernachfrage angeboten werden (ausgenommen langlebige Güter).

Im Dezember 2023 veröffentlichte die FBR eine Mitteilung, in der sie Hersteller, Importeure, Großhändler und Distributoren von Konsumgütern dazu verpflichtete, elektronische Umsatzsteuerrechnungen über das von der FBR genehmigte System auszustellen. Diese ausgewählten Steuerzahler müssen ab dem 1. Februar 2024 elektronische Rechnungen an die zentrale Plattform der Regierung senden. Die pakistanische Regierung bezeichnet diese Steuerzahler als „integrierte Lieferanten“.

Seit April 2024 müssen Importeure und Steuerzahler im Massenkonsumgütersektor (FMCG) das vom pakistanischen Federal Board of Revenue (FBR) eingeführte E-Rechnungsregime einhalten. Diese Maßnahme ist Teil der Bemühungen der Regierung, die Steuertransparenz zu erhöhen, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Steuerverwaltung zu modernisieren.

Die Verpflichtung beinhaltet, dass alle von diesen Steuerzahlern getätigten Geschäftstransaktionen der FBR über kompatible elektronische Systeme in Echtzeit gemeldet werden müssen. Dies umfasst die Ausstellung digitaler Rechnungen, deren sofortige Validierung durch die FBR und deren Speicherung auf von der Agentur genehmigten Plattformen.

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