Merkmale der elektronischen Rechnungsstellung in Israel

Das israelische Finanzministerium hat ein elektronisches Rechnungserklärungsmodell eingeführt, bei dem Rechnungen zur Validierung an die zentrale Plattform des ITA geschickt werden müssen, bevor der Absender die legale Rechnung an den Empfänger übermitteln kann.

Das zentrale Portal weist jeder Rechnung eine eindeutige Kennung (allocation number) zu, damit sie gültig ist und an die Empfänger übermittelt werden kann.

Verpflichtung

Verpflichtung

  • 5. Mai 2024: Alle Rechnungen mit einem Wert von über 25.000 NIS
  • 1. Januar 2025: Alle Rechnungen mit einem Wert von mehr als NIS 20.000
  • 1. Januar 2026: Alle Rechnungen mit einem Wert von mehr als NIS 15.000
  • 1. Januar 2027: Alle Rechnungen mit einem Wert von mehr als NIS 10.000
  • 1. Januar 2028: Alle Rechnungen mit einem Wert von mehr als NIS 5.000
Rechnungsformat

Rechnungsformat

JSON

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

Nicht obligatorisch.

Archivierung

Archivierung

7 Jahre.

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So funktioniert das Modell der E-Rechnung in Israel

1

Die Rechnungen müssen in Echtzeit an die Steuerbehörde übermittelt und von dieser genehmigt werden. Die Steuerbehörde vergibt eine eindeutige Nummerierung und prüft die enthaltenen Daten. Dementsprechend werden die Rechnung entweder genehmigt oder abgelehnt.

2

Dabei müssen mindestens folgende Informationen für jede Rechnung an die Steuerbehörde übertragen werden: Datum des Geschäftsvorgangs, Rechnungsnummer, Firmenkennung des Ausstellers und des Empfängers sowie der Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer.

3

Nachdem die Rechnung von der Steuerbehörde validiert wurde, wird das Dokument an den Aussteller zurückgesendet, damit dieser die Rechnung an seinen Kunden zustellen kann.

4

Die Rechnungsempfänger werden die Authenzität der Rechnungen mittels einer Anwendung bzw. Applikation, die durch die Steuerbehörde zur Verfügung gestellt wird, überprüfen können.

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