Eckdaten der E-Rechnung in Serbien

Das serbische Finanzministerium ist für die Einführung der E-Rechnung im Land zuständig Gemäß dem Gesetz über die E-Rechnung (Amtsblatt der RS 44/2021, 129/2021), wird das System schrittweise und in Form einer zentralen Portal (genannt eFaktura) implementiert.
 

Steuerbehörde

Steuerbehörde

Serbisches Finanzministerium

Pflicht

Pflicht

In der Zeitleiste gibt es drei relevante Daten:

Mai 2022: Alle Lieferanten der öffentlichen Verwaltung müssen Rechnungen elektronisch versenden. Die öffentlichen Auftraggeber müssen die E-Rechnungen empfangen und speichern können.
1. Juli 2022: Öffentliche Einrichtungen sind dazu verpflichtet, E-Rechnungen an Unternehmen zu senden. Diese müssen die E-Rechnungen empfangen und speichern können.
1. Januar 2023: Die E-Rechnung wird für alle Unternehmen Pflicht.
 

Clearing-Modell

Clearing-Modell

Die eFaktura-Plattform validiert die Rechnungen, bevor sie an die Empfänger gesendet werden.
 

Registrierung

Registrierung

Um das eFaktura-System nutzen zu können, müssen sich die Unternehmen zunächst auf im Portal registrieren und sich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur authentifizieren.
 

Rechnungsformat

Rechnungsformat

UBL 2.1

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

Keine Pflicht
 

Aufbewahrung

Aufbewahrung

B2G-Rechnungen müssen dauerhauft gespeichert werden. Für B2B-Rechnungen gilt ein Zeitraum von 10+1 Jahren.
 

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