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Die E-Rechnung wird in Israel Pflicht

Die E-Rechnung wird in Israel Pflicht

Das israelische Finanzministerium hat einen Entwurf des Wirtschaftsplans für 2023 und 2024 veröffentlicht. Ein zentraler Punkt des Entwurfs ist die Bekämpfung von Betrug und Steuerhinterziehung, die auf die Ausstellung falscher Rechnungen zurückzuführen sind.

Der Vorschlag des Ministeriums sieht deshalb die Einführung eines sogenannten Continuous Transaction Control-Modells (CTC) für die Übermittlung von E-Rechnungen an ein Portal der Steuerbehörde vor. Das Modell sieht eine Validierung jeder Rechnung durch die Steuerbehörde vor, bevor diese an den Empfänger gesendet werden kann. Die Initiative ist demnach vergleichbar mit den Vorgaben bzgl. der E-Rechnung in Ländern wir Mexiko und China. 

Funktionsweise der E-Rechnung in Israel

Zurzeit besteht keine Pflicht für die Ausstellung von E-Rechnungen im Bereich B2B in Israel. Der Wirtschaftspan des Finanzministeriums sieht zwar die Einführung einer Pflicht ab 2024 vor, jedoch sind noch keine Einzelheiten bzgl. der genauen Funktionsweise oder des endgültigen Zeitplans für die Umsetzung bekannt.

Der Vorschlag sieht jedoch vor, dass Rechnungen mit einem Wert von mindestens 5.000 NIS an die Steuerbehörde übermittelt werden müssen. Die Steuerbehörde prüft die Rechnungen anschließend und versieht jedes Dokument mit einer eindeutigen Rechnungsnummer.

Dabei müssen mindestens folgende Informationen für jede Rechnung an die Steuerbehörde übertragen werden: Datum des Geschäftsvorgangs, Rechnungsnummer, Firmenkennung des Ausstellers und des Empfängers sowie der Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer.

Nachdem die Rechnung von der Steuerbehörde validiert wurde, wird das Dokument an den Aussteller zurückgesendet, damit dieser die Rechnung an seinen Kunden zustellen kann.

Die Rechnungsempfänger werden die Authenzität der Rechnungen mittels einer Anwendung bzw. Applikation, die durch die Steuerbehörde zur Verfügung gestellt wird, überprüfen können.

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