e-Invoicing

E-Invoicing in Israel: CTC-modell

Die E-Rechnung wird in Israel Pflicht

Mit der schrittweisen Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ist Israel auf dem Weg zu einer digitalen Transformation seiner Steuerverwaltung. Dieses System zielt darauf ab, die Steuerkontrolle zu verstärken, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Verwendung fiktiver Rechnungen zu verringern, die eine erhebliche Bedrohung für die formale Wirtschaft des Landes darstellen.

Das System der elektronischen Rechnungsstellung in Israel beginnt im Jahr 2024 mit der freiwilligen Phase der Einführung. Es wird schrittweise bis Juni 2026 eingeführt und betrifft sowohl große Unternehmen als auch kleine und mittlere Organisationen, die auf dem Staatsgebiet tätig sind.

Das israelische Modell stellt besondere Anforderungen an die Rechnungsvalidierung, einschließlich der Erlangung einer Steuernummer als zwingende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.

Unternehmen, die in Israel tätig sind oder Geschäfte mit lokalen Unternehmen machen, müssen sich im Voraus darauf vorbereiten:

  1. Überprüfen Sie Ihre Abläufe bei der Rechnungsstellung.
  2. Überprüfen Sie Ihre Abläufe bei der Rechnungsstellung - Stellen Sie sicher, dass Sie die neu festgelegten Grenzwerte einhalten.
  3. Einführung von Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung, die eine effiziente Anbindung an das israelische Steuersystem ermöglichen.

In dieser Hinsicht kann ein spezialisierter Technologieanbieter der Schlüssel zum Erfolg und eines reibungslosen Übergangs sein.

Gestaffelter Implementierungszeitplan auf der Grundlage des Rechnungswerts

  • 5. Mai 2024: Alle Rechnungen mit einem Wert von mehr als 25.000 NIS
  • 1. Januar 2025: Alle Rechnungen mit einem Wert von mehr als 20.000 NIS
  • 1. Januar 2026: Alle Rechnungen mit einem Wert von mehr als 10.000 NIS
  • 1. Juni 2026: Alle Rechnungen mit einem Wert von mehr als 5.000 NIS

 

     

    So funktioniert das Modell der E-Rechnung in Israel

    1. Die Rechnungen müssen in Echtzeit an die Steuerbehörde übermittelt und von dieser genehmigt werden. Die Steuerbehörde vergibt eine eindeutige Nummerierung und prüft die enthaltenen Daten. Dementsprechend werden die Rechnung entweder genehmigt oder abgelehnt.
    2. Dabei müssen mindestens folgende Informationen für jede Rechnung an die Steuerbehörde übertragen werden: Datum des Geschäftsvorgangs, Rechnungsnummer, Firmenkennung des Ausstellers und des Empfängers sowie der Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer.
    3. Nachdem die Rechnung von der Steuerbehörde validiert wurde, wird das Dokument an den Aussteller zurückgesendet, damit dieser die Rechnung an seinen Kunden zustellen kann.
    4. Die Rechnungsempfänger werden die Authenzität der Rechnungen mittels einer Anwendung bzw. Applikation, die durch die Steuerbehörde zur Verfügung gestellt wird, überprüfen können.

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