Verpflichtung
Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 20 Millionen Rupien (20 crores)
Indien hat 2019 beschlossen, die elektronische Rechnungsstellung gestaffelt einzuführen und befindet sich derzeit in der Phase der verpflichtenden massiven Umsetzung. Zu den vom Finanzministerium verfolgten Zielen gehören: Vereinfachung der Steuererklärungen, Reduzierung der Steuerhinterziehung und Erleichterung der Kommunikation zwischen Unternehmen.
Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 20 Millionen Rupien (20 crores)
Elektronische Rechnungen müssen im JSON-Format nach dem GST INV - 1 Schema erstellt werden. Das GST INV - 1 Schema basiert auf dem PEPPOL/Universal Business Language Standard, welches an die Bedürfnisse des indischen Marktes angepasst wurde.
Nicht verpflichtend
Registrierung als Unternehmen auf dem GST-Portal und auf der E-Way Bill Plattform der Regierung
Damit Rechnungen gültig sind, müssen sie einen eindeutigen Code enthalten, die so genannte Invoice Reference Number (IRN), die vom IRP-Portal generiert und signiert wird. Darüber hinaus enthält der IRP einen QR-Code, der die Offline-Kontrolle von Rechnungen erleichtert.
Gedruckte Rechnungen müssen den von der IRP zur Verfügung gestellten QR-Code enthalten.
https://www.gstn.org.in/
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Die technischen und rechtlichen Anforderungen für das E-Invoicing sind in jedem Land anders. Wenn Sie die Details und Steuerpflichten in einem konkreten Land erfahren möchten, klicken Sie einfach die Karte an oder wählen Sie ein Land aus der Drop-down-Liste aus.
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