Steuerbehörde
Agentia Nationala de Administrare Fiscala (ANAF)
Im Mittelpunkt der elektronischen Rechnungsstellung in Rumänien steht die nationale Plattform RO e-Invoice, an die alle Rechnungen, die mit der öffentlichen Verwaltung und zwischen Privatunternehmen ausgetauscht werden, übermittelt werden müssen.
Das Gesetz schreibt die obligatorische Ausstellung und den Empfang elektronischer Rechnungen über das System RO E-Factura, die zentrale Plattform für elektronische Rechnungen.
Ab dem 1. Juli 2024 müssen Unternehmen auch Rechnungen in elektronischem Format erhalten (PDF nicht erlaubt).
Agentia Nationala de Administrare Fiscala (ANAF)
Das Finanzministerium bringt seine elektronische Signatur nach der Validierung jeder Rechnung an.
Elektronische B2G-Rechnung: ab dem 1. Juli 2022 obligatorisch.
Elektronische B2B-Rechnung: obligatorisch ab 1. Januar 2024.
Elektronische B2C-Rechnung: obligatorisch ab 1. Januar 2025.
Um die Plattform RO e-Factura nutzen zu können, müssen sowohl der Aussteller als auch der Empfänger der Rechnungen dort registriert sein. Steuerzahler, die verpflichtet sind, ihre Rechnungen in RO e-Factura zu bearbeiten, müssen das System unabhängig davon nutzen, ob die Empfänger registriert sind.
UBL 2.1
Nicht obligatorisch
Die Plattform speichert die E-Rechnungen für 60 Tage. Sowohl die Aussteller als auch die Empfänger sind verpflichtet, ihre ausgestellten und erhaltenen Rechnungen mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren.
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Die technischen und rechtlichen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung sind von Land zu Land unterschiedlich. Wenn Sie sich über die Einzelheiten und steuerlichen Verpflichtungen eines bestimmten Landes informieren möchten, wählen Sie ein Land aus der Dropdown-Liste.
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