
Steuerbehörde
Agentia Nationala de Administrare Fiscala (ANAF)
Rumänien bereitet sich auf die schrittweise Einführung des E-Invoicing über seine nationale Plattform RO e-Factura vor. Die zentrale Plattform RO e-Factura wird ab November 2021 für den Austausch von Rechnungen sowohl mit öffentlichen Verwaltungen (B2G) als auch zwischen Privatunternehmen (B2B) zur Verfügung stehen.
Agentia Nationala de Administrare Fiscala (ANAF)
Das Finanzministerium bringt seine elektronische Signatur nach der Validierung jeder Rechnung an.
Im B2B-Bereich ist das E-Invoicing ab dem 1. Juli 2022 für Produkte mit hohem Steuerrisiko verpflichtend. Hierzu zählen Produkte aus den folgenden Kategorien: Obst und Gemüse, alkoholische Getränke, Neubauten, mineralische Produkte, Kleidung und Schuhe.
Im B2G-Bereich ist das E-Invoicing bei allen öffentlichen Verwaltungen des Landes ab dem 1. Juli 2022 verpflichtend.
Um die Plattform RO e-Factura nutzen zu können, müssen sowohl der Aussteller als auch der Empfänger der Rechnungen dort registriert sein. Steuerzahler, die verpflichtet sind, ihre Rechnungen in RO e-Factura zu bearbeiten, müssen das System unabhängig davon nutzen, ob die Empfänger registriert sind.
UBL 2.1
Nicht obligatorisch
Die Plattform speichert die E-Rechnungen für 60 Tage. Sowohl die Aussteller als auch die Empfänger sind verpflichtet, ihre ausgestellten und erhaltenen Rechnungen mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren.
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Die technischen und rechtlichen Anforderungen für das E-Invoicing sind in jedem Land anders. Wenn Sie die Details und Steuerpflichten in einem konkreten Land erfahren möchten, klicken Sie einfach die Karte an oder wählen Sie ein Land aus der Drop-down-Liste aus.