Merkmale der elektronischen Rechnung in Litauen

Gemäß der europäischen Richtlinie ist der Einsatz der elektronischen Rechnungsstellung in Litauen im B2G-Bereich sowohl für Lieferanten als auch für öffentliche Verwaltungen verpflichtend.

Verpflichtung

Verpflichtung

Seit Juli 2017 ist die elektronische B2G-Rechnung für alle öffentlichen Verwaltungen und deren Lieferanten verpflichtend.

E-Invoicing-System

E-Invoicing-System

Die litauische Regierung betreibt ein zentralisiertes Rechnungseingangssystem, genannt eSaskaita. Diese zentrale Plattform ist auch an das europäische PEPPOL-Netzwerk angebunden. 

Format

Format

PEPPOL BIS 3.0 – Nationales XML-Format

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

Nicht verpflichtend

Archivierung

Archivierung

10 Jahre

i.MAS System

i.MAS System

Neben dem E-Invoicing-System für öffentliche Verwaltungen gibt es in Litauen ein elektronisches Steuer- und Buchhaltungssystem namens i.MAS für private Unternehmen.

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