Merkmale der elektronischen Rechnung in Saudi-Arabien

Die Umsetzung des E-Invoicing-Systems begann am 4. Dezember, und die Zakat-, Steuer- und Zollbehörde (ZATCA) erklärte, die Umsetzung erfolge in zwei Phasen.

 

Phase eins: 4. Dezember 2021: Die Unternehmen müssen E-Rechnungen mit einem kompatiblen System ausstellen, das die Darstellung der erforderlichen Felder in der E-Rechnung ermöglicht. Das System muss auch archivieren und eine elektronische Kopie für die Kunden erstellen. Manuell erstellte Rechnungen werden nicht mehr akzeptiert.

 

Phase zwei: Integrationsphase: Diese Phase wird schrittweise umgesetzt. Die ZATCA wird den Termin für Integration mindestens sechs Monate im Voraus mitteilen. 

Verpflichtung

Verpflichtung

Die gestaffelte obligatorische Umsetzung begann im Januar 2023 mit den größten Steuerzahlern. Seien Sie immer informiert mit unserem Kalender.

Archivierung

Archivierung

Die Rechnungen müssen sechs Jahre lang elektronisch aufbewahrt werden.  

Rechnungsformat

Rechnungsformat

Phase 1: Es dürfen ausschließlich E-Rechnungen ausgestellt werden. Allerdings wird kein bestimmtes Format dafÜr vorgeschrieben.

Phase 2: Es dürfen ausschließlich E-Rechnungen im Format UBL-XML oder PDF mit eingebetteter XML ausgestellt werden. 
 

Steuerliche Kontrolle

Steuerliche Kontrolle

Phase 1: Es wird kein Clearance vorgenommen.

Phase 2: Alle Rechnungen müssen an das Rechnungseingangsportal der Portal gesendet werden. Die ZATCA validiert die Rechnungen und weist jeder Rechnung eine eindeutige Nummer, den sogenannten Universally Unique Identifier (UUID), zu. Erst danach ist die Rechnung gültig.
 

Druckformat

Druckformat

Phase 1: Elektronische B2C-Rechnungen müssen einen Quci Response Code (QR-Code) enthalten, bei B2B- und B2G-Rechnungen ist der QR-Code freiwillig. 

Phase 2: Ausgedruckte B2B- und B2G-Rechnungen müssen einen QR-Code enthalten, mit dem die Empfänger durch das Einscannen der Codes die Gültigkeit der Rechnungen überprüfen können.
 

Steuerbehörde

Steuerbehörde

The Zakat, Tax and Customs Authority (ZATCA)

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

Phase 1: Nicht erforderlich

Phase 2: Pflicht bei B2C-Rechnungen 
 

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