Merkmale der elektronischen Rechnung in Saudi-Arabien

Ab Dezember 2021 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für alle Unternehmen in Saudi-Arabien verpflichtend. Die Einführung der E-Rechnugn wird von der saudi-arabische Steuerbehörde ZATCA in zwei Phasen vorgenommen.

Verpflichtung

Verpflichtung

Die neue Regelung betrifft alle im Land registrierten Unternehmen und wird in den Bereichen B2C, B2B und B2G eingeführt. Sie wirkt sich auch auf Dritte aus, die Rechnungen für Rechnung eines Steuerpflichtigen ausstellen, der der Mehrwertsteuer unterliegt. Das Projekt besteht aus zwei Implementierungsphasen: Erstellung der E-Rechnung in Phase 1 (ab Dezember 2021) und Clearance druch die ZATCA in Phase 2 (ab Januar 2023).  

Archivierung

Archivierung

Die Rechnungen müssen sechs Jahre lang elektronisch aufbewahrt werden.  

Rechnungsformat

Rechnungsformat

Phase 1: Es dürfen ausschließlich E-Rechnungen ausgestellt werden. Allerdings wird kein bestimmtes Format dafÜr vorgeschrieben.

Phase 2: Es dürfen ausschließlich E-Rechnungen im Format UBL-XML oder PDF mit eingebetteter XML ausgestellt werden. 
 

Steuerliche Kontrolle

Steuerliche Kontrolle

Phase 1: Es wird kein Clearance vorgenommen.

Phase 2: Alle Rechnungen müssen an das Rechnungseingangsportal der Portal gesendet werden. Die ZATCA validiert die Rechnungen und weist jeder Rechnung eine eindeutige Nummer, den sogenannten Universally Unique Identifier (UUID), zu. Erst danach ist die Rechnung gültig.
 

Druckformat

Druckformat

Phase 1: Elektronische B2C-Rechnungen müssen einen Quci Response Code (QR-Code) enthalten, bei B2B- und B2G-Rechnungen ist der QR-Code freiwillig. 

Phase 2: Ausgedruckte B2B- und B2G-Rechnungen müssen einen QR-Code enthalten, mit dem die Empfänger durch das Einscannen der Codes die Gültigkeit der Rechnungen überprüfen können.
 

Steuerbehörde

Steuerbehörde

The Zakat, Tax and Customs Authority (ZATCA)

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

Phase 1: Nicht erforderlich

Phase 2: Pflicht bei B2C-Rechnungen 
 

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