Merkmale der elektronischen Rechnung in Saudi-Arabien

Ab Dezember 2021 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für alle Unternehmen in Saudi-Arabien verpflichtend. Das Projekt für die Einführung der E-Rechnung in Saudi-Arabien wird FATOORAH genannt und gilt für B2B-, B2C- und B2G-Transaktionen. Die Einführung der E-Rechnugn wird von der saudi-arabische Steuerbehörde ZATCA in zwei Phasen vorgenommen.

Verpflichtung

Verpflichtung

Ab dem 1. Januar 2023 sind alle Unternehmen mit einem zu versteuernden Umsatz von mehr als drei Milliarden Saudi-Riyal im Jahr 2021 dzu verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen und sich an das ZATCA-Portal anzubinden.

Ab dem 1. Juli 2023 müssen Unternehmen, deren umsatzsteuerpflichtiger Gewinn 500 Millionen saudische Rial übersteigt, an ZATCA anbinden.

Ab dem 1. Oktober 2023 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 250 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder im Jahr 2022, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.

Ab dem 1. November 2023 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 150 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder im Jahr 2022, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.

Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 70 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder im Jahr 2022, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.

Archivierung

Archivierung

Die Rechnungen müssen sechs Jahre lang elektronisch aufbewahrt werden.  

Rechnungsformat

Rechnungsformat

Phase 1: Es dürfen ausschließlich E-Rechnungen ausgestellt werden. Allerdings wird kein bestimmtes Format dafÜr vorgeschrieben.

Phase 2: Es dürfen ausschließlich E-Rechnungen im Format UBL-XML oder PDF mit eingebetteter XML ausgestellt werden. 
 

Steuerliche Kontrolle

Steuerliche Kontrolle

Phase 1: Es wird kein Clearance vorgenommen.

Phase 2: Alle Rechnungen müssen an das Rechnungseingangsportal der Portal gesendet werden. Die ZATCA validiert die Rechnungen und weist jeder Rechnung eine eindeutige Nummer, den sogenannten Universally Unique Identifier (UUID), zu. Erst danach ist die Rechnung gültig.
 

Druckformat

Druckformat

Phase 1: Elektronische B2C-Rechnungen müssen einen Quci Response Code (QR-Code) enthalten, bei B2B- und B2G-Rechnungen ist der QR-Code freiwillig. 

Phase 2: Ausgedruckte B2B- und B2G-Rechnungen müssen einen QR-Code enthalten, mit dem die Empfänger durch das Einscannen der Codes die Gültigkeit der Rechnungen überprüfen können.
 

Steuerbehörde

Steuerbehörde

The Zakat, Tax and Customs Authority (ZATCA)

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

Phase 1: Nicht erforderlich

Phase 2: Pflicht bei B2C-Rechnungen 
 

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