
Verpflichtung
Ab dem 1. Januar 2023 sind alle Unternehmen mit einem zu versteuernden Umsatz von mehr als drei Milliarden Saudi-Riyal im Jahr 2021 dzu verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen und sich an das ZATCA-Portal anzubinden.
Ab dem 1. Juli 2023 müssen Unternehmen, deren umsatzsteuerpflichtiger Gewinn 500 Millionen saudische Rial übersteigt, an ZATCA anbinden.
Ab dem 1. Oktober 2023 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 250 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder im Jahr 2022, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
Ab dem 1. November 2023 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 150 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder im Jahr 2022, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 70 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder im Jahr 2022, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.