Die Slowakei bereitet sich auf die e-Rechnung und e-Reporting in 2027 vor

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Gesetz Nr. 222/2004) steht im Einklang mit der EU-Initiative ViDA (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) und führt neue Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung und zum elektronischen Meldewesen ein.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle in der Slowakei mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen die Anforderungen an elektronische Rechnungen und Meldungen (e-Reporting) erfüllen.
Die Slowakei setzt ihren Weg der steuerlichen Digitalisierung mit einer schrittweisen Strategie zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im Einklang mit den Richtlinien der Europäischen Union fort.
Durch einen gestaffelten Ansatz hat das Land die E-Rechnung bereits im B2G- (Business-to-Government) und G2G-Bereich (Government-to-Government) etabliert und bereitet sich nun darauf vor, diese Verpflichtungen ab 2027 auch auf den B2B-Bereich (Business-to-Business) auszuweiten.
e-Rechnung B2G und G2G: Das bereits bestehende System heisst „IS EFA“
Seit April 2023 hat die Slowakei schrittweise die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sowie zwischen staatlichen Institutionen eingeführt. Diese Initiative positioniert das Land im europäischen Rahmen für Transparenz und Effizienz in der öffentlichen Auftragsvergabe.
Diese Transaktionen werden über das System IS EFA (Informačný Systém Elektronickej Fakturácie) abgewickelt. Dies ist eine Plattform, die entwickelt wurde, um die Einhaltung des europäischen Standards EN 16931 sicherzustellen. Dieses strukturierte Format folgend des europäischen Standards ermöglicht die automatisierte Verarbeitung von Rechnungen und reduziert Fehler sowie manuellen Aufwand. Mit dieser Maßnahme richtet sich die Slowakei an die europäischen Vorgaben, um mehr Transparenz und Effizienz in der öffentlichen Beschaffung zu erreichen.
Elektronische Rechnung B2B und e-Reporting: Verpflichtung vorgesehen ab 2027
Im Januar 2022 schlug die Slowakei ein freiwilliges System für die elektronische B2B-Rechnungsstellung vor, doch die verpflichtende Einführung wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.
Die Situation änderte sich im November 2024, als ein Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes Nr. 222/2004 über die Mehrwertsteuer vorgelegt wurde. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um diesen Wandel voranzutreiben.
Der Gesetzesvorschlag legt sowohl Verpflichtungen für die elektronische Rechnungsstellung als auch für das elektronische Reporting für nationale Transaktionen fest, im Einklang mit der europäischen Initiative ViDA (VAT in the Digital Age). Der Inkrafttrettermin ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
Ab diesem Datum sind nur noch Rechnungen gültig, die die von dem Umsatzsteuergesetz geforderten Informationen enthalten und die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, gesendet und empfangen wurden, das für die automatische und digitale Verarbeitung geeignet ist.
Als wichtiger Teil dieses Übergangs wird die slowakische Finanzverwaltung (FA) zur nationalen Peppol-Behörde. Darüber hinaus wird ein dezentralisiertes 5-Ecken-Modell für die elektronische Rechnungsstellung eingeführt, das den direkten Austausch von Rechnungen zwischen Unternehmen erleichtert und es ermöglicht, parallel zu den Steuerbehörden elektronische Berichte zu erstellen.
Es ist ein 3-Etappen Modell vorgesehen:
- Januar 2027: Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen müssen für inländische B2B-Transaktionen strukturierte elektronische Rechnungen (EN 16931) erstellen, empfangen und speichern.
- Januar 2027: Die Unternehmen sind verpflichtet, in Echtzeit e-Report über ihre Operationen an die Steuerverwaltung durchzuführen.
- Juli 2030: Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung und Berichterstattung für B2B-Transaktionen innerhalb der EU wird gemäß den ViDA-Standards umgesetzt.
Ab dem 1. Januar 2027, alle Steuerzahler sind verpflichted:
- Elektronische Rechnungen auszustellen und zu empfangen. Die Rechnungen müssen dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen.
- Sicherstellen, dass jede Rechnung vollständig automatisiert und ohne manuelle Eingriffe generiert, übermittelt und empfangen wird.
- Anwendung dieser Regeln auf inländische Transaktionen, in Übereinstimmung mit den Anforderungen, die bereits für innergemeinschaftliche Transaktionen im Rahmen von ViDA vorgesehen sind.
Das Ziel dieses neuen Systems ist:
- Bekämpfung von Steuerbetrug und Verringerung der Mehrwertsteuerlücke.
- Modernisierung der Steuerverwaltung durch Erleichterung der frühzeitigen Erkennung von Inkonsistenzen.
- Schaffung der Grundlage für die Einhaltung der EU-Digital Reporting Requirements (DRR), die ab dem 1. Juli 2030 verbindlich sind.