Fortschritt bei der Einführung der e-Rechnung in Oman mit geplantem Starttermin in 2026

Am 12. Mai 2025 unterzeichnete die Steuerbehörde von Oman (OTA) mit Omantel, dem führenden Telekommunikationsanbieter des Landes, eine Vereinbarung über die Entwicklung und Einführung des nationalen E-Invoicing-Systems. Diese Vereinbarung stellt einen entscheidenden Schritt zur Modernisierung des Steuersystems des Landes dar.
Oman hat eine schrittweise Einführung der E-Rechnungspflicht festgelegt, die im Jahr 2026 beginnen und bis 2028 umfassen könnte.
Die ursprünglich für 2024 geplante E-Rechnung in Oman wurde dank einer Vereinbarung zwischen der Regierung und dem nationalen Telekommunikationsunternehmen Omantel wiederaufgenommen. Omantel wird für die Entwicklung und Einführung des nationalen E-Invoicing-Systems zuständig sein.
Die E-Invoicing-Plattform soll die Effizienz des Steuersystems verbessern und die Transparenz der öffentlichen Einnahmen erhöhen. Ihre schrittweise Einführung ist für 2026 geplant.
Zeitplan für die Einführung
Die Steuerbehörde von Oman (OTA) hat einen noch zu bestätigenden, schrittweisen Einführungszeitraum festgelegt, der vom dritten Quartal 2026 bis zum ersten Quartal 2028 umfasst:
- Q3 2026: Obligatorische Einführung der E-Rechnung für die 100 größten Steuerzahler (LTPs) und freiwillige Einführung für die übrigen Steuerzahler.
- Q1 2027: E-Rechnungspflicht für alle größeren Steuerzahler; freiwillig für andere Steuerzahler.
- Q3 2027: E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen im B2B-, B2G- und B2C-Geschäft.
- Q1 2028: E-Rechnungspflicht für alle G2B-Transaktionen.
Dieser schrittweise Ansatz soll einen reibungslosen Übergang gewährleisten und die Anpassung der Unternehmen an das neue System ermöglichen.
E-Rechnungsmodell in Oman
Oman plant die Übernahme des Peppol-Fünf-Ecken-Modells und wird damit zu einem der ersten Länder des Golf-Kooperationsrates (GCC), das sich für diesen Ansatz entscheidet.
Obwohl dieses Modell als konzeptioneller Rahmen definiert wurde, hat die Steuerbehörde von Oman (OTA) noch keine offiziellen technischen Spezifikationen und Integrationsanforderungen für Steuerzahler oder Anbieter veröffentlicht. Es wird jedoch erwartet, dass diese Leitlinien die Verwendung internationaler Standards wie UBL (Universal Business Language) und Peppol BIS Interoperabilitätsprofile sowie Authentifizierungs- und Steuervalidierungsmechanismen beinhalten. Unternehmen, die an einer frühzeitigen Anpassung interessiert sind, sollten auf künftige Veröffentlichungen und Pilotmöglichkeiten achten, die in naher Zukunft angekündigt werden.
Die Einführung der Mehrwertsteuer in Oman
Die Steuermodernisierung in Oman machte im April 2021 mit der Mehrwertsteuereinführung (MwSt.) zu einem Satz von 5 % einen entscheidenden Schritt. Der Grund für diese Reform war die Notwendigkeit, die traditionell vom Öl abhängigen Einnahmen des Landes zu diversifizieren und sich an die Steuerpraktiken der übrigen Länder des Golf-Kooperationsrates (GCC) anzupassen. Die Mehrwertsteuereinführung erforderte eine erhebliche Umstellung der Buchhaltungs- und Verwaltungsprozesse der omanischen Unternehmen und stellte einen Wendepunkt in ihren Beziehungen zur Steuerverwaltung dar.
Seitdem hat sich die Steuerbehörde von Oman (OTA) auf die Stärkung der technologischen Infrastruktur konzentriert, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu verbessern, die Transparenz zu erhöhen und die Steuerhinterziehung zu verringern. Die E-Invoicing-Einführung stellt den nächsten logischen Schritt in dieser Entwicklung dar: vollständige Digitalisierung der Rechnungsstellung und -erfassung zur Erleichterung der Überprüfung und zur Vereinfachung der Einhaltung sowohl für große Steuerzahler als auch für kleine und mittlere Unternehmen.