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Elektronische Rechnung wird in Belgien ab 2026 Pflicht

Belgien b2b  E-Rechnung

E-Rechnung im Bereich B2B in Belgien

Das belgische Parlament hat das Gesetz über die elektronische Rechnung verabschiedet und das Datum des Inkrafttretens für alle Unternehmen auf den 1. Januar 2026 festgelegt.

Belgien wartet jedoch immer noch auf eine EU-Ausnahmeregelung, um seine elektronische B2B-Rechnung verbindlich zu machen.

Das Gesetz schreibt die Verwendung strukturierter elektronischer Rechnungen ab 2026 für die in Belgien ansässigen und für Mehrwertsteuerzwecke registrierten Unternehmen vor. Die Steuerzahler werden verpflichtet sein, strukturierte elektronische Rechnungen über das Peppol-Netz und den Peppol-BIS-Standard zu versenden und/oder zu empfangen. Papierrechnungen und Rechnungen in unstrukturierten Formaten (z.B. PDF) werden nicht zugelassen. Der B2C-Bereich fällt nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes.

Unternehmen, die bereits über ein anderes Kommunikationsmittel im EDI-Kontext verfügen, können dieses beibehalten, wenn beide Parteien damit einverstanden sind oder wenn die ausgestellten Rechnungen den europäischen Normen für Semantik und Syntax EN 16.931-1 und CEN/TS 16.931-2 entsprechen.

EDICOM ist ein Peppol Access Point, der bereit ist, mit belgischen Unternehmen bei ihren Integrations- und Automatisierungsprojekten für elektronische Rechnungen und alle anderen Geschäftsdokumente zusammenzuarbeiten.

EDICOM steht auch auf der Liste der vom belgischen Finanzministerium zugelassenen Anbieter von Softwarelösungen. Die EDICOM-Technologie garantiert den Versand, den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen gemäß den Vorschriften und gesetzlichen Anforderungen in Belgien.

E-Reporting in Belgien

Der Entwurf der Steuerreform sieht außerdem die Einführung eines Systems für da sogenannte elektronische VAT Reporting bzw. E-Reporting vor. Das vorgeschlagene Modell soll dabei VAT Compliance in Echtzeit überprüfen (Continuos Transactions Control).

Bei der Entwicklung dieses Systems beabsichtigt Belgien den EU-Vorgaben zu folgen, die im Rahmen des Projekts "VAT in Digital Age - ViDA" veröffentlicht wurden. Das würde die Interoperabilität des Systems mit den Systemen anderer EU-Länder zu gewährleisten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuesten Entwicklungen bei der elektronischen Rechnungsstellung in Europa durch unser Webinar mit PwC (Belgien und die Niederlande) und die Antworten auf alle Fragen, die im Webinar gestellt wurden.

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Ziele der Reform

Das Ziel der Einführung der E-Rechung ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Im Jahr 2018 beliefen sich der Verlust von Steuereinnahmen durch Steuerhinterziehung geschätzt auf 10,8 % der gesamten Steuereinnahmen. Das entspricht circa. 3.5 Mrd. €. Die Hauptziele der Reform sind die folgenden:

  1. Senkung der Arbeitslosenquote
  2. Anreize für Good Governance innerhalb von Unternehmen schaffen
  3. Anreize für Investitionen schaffen
  4. Bekämpfung von Armut
  5. Stärkung der Kaufkraft von Familien

Die weiteres Ziel der Reform ist den Austausch und die Prozesse zwischen Bürgern, Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung weitestgehend zu digitalisieren. 

Die E-Rechnung soll dabei nicht nur die VAT Compliance der Unternehmen fördern, sondern sich auch positiv auf die Effizienz von Prozessen und die Sicherheiten von Unternehmen (z. B. in Bezug auf die Zahlungsmoral der Unternehmen) auswirken. Die E-Rechnung dient damit als Anstoß für mehr Digitalisierung in Unternehmen.

Die E-Rechnung im Bereich B2G

Die E-Rechnung im Bereich B2G ist bereits Pflicht. Denn umittelbare öffentliche Auftraggeber in den verschiedenen Regionen nehmen ausschließlich E-Rechnungen entgegen. Alle anderen öffentlichen Auftraggeber können E-Rechnungen zumindest empfangen und verarbeiten. 

In Belgien werden E-Rechnungen über das Peppol-Netzwerk an öffentliche Auftraggeber gesendet. Dabei empfangen die öffentlichen Auftraggeber die Rechnungen entweder über die Mercurius-Plattform oder direkt über einen sogenannten Peppol Access Point.

Wenn ein Unternehmen die E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber implementiert oder bereits implementiert hat, ist der Versand von E-Rechnungen an B2B-Kunden ein logischer nächster Schritt. Dabei sollte die E-Inoicing-Software skalierbar sein. Das bedeutet, dass die bestehende Lösung für B2G-Kunden leicht zu erweitern sein sollte.

EDICOMs E-Invoicing-Lösung

Mit EDICOM‘s E-Invoicing-Lösung und E-Reporting können Unternehmen E-Rechnungen und VAT-Reports gemäß der spezifischen nationalen Vorgaben in über 75 Ländern erstellen und versenden.

EDICOM ist als Peppol  Access Point zertifiziert. Das bedeutet, das Unternehmen mit Lösung von EDICOM Rechnungen und weitere elektronische Dokumente über das Peppol -Netzwerk versenden und empfangen können. Dies ist besonders relevant, wenn ein Unternehmen E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Belgien ausstellt.

EDICOM coordinates GOVEIN2019 project (Action No: 2019-EU-IA-0046)

GOVEIN 19 EDICOM

*The contents of this publication belong solely to EDICOM GROUP and do not necessarily reflect the opinion of the European Union.

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