Steuerbehörde
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
In Österreich ist die Nutzung der elektronischen Rechnung für Unternehmen der Privatwirtschaft seit 2013 freiwillig. In Anlehnung an europäische Vorgaben wurde die elektronische Rechnungsstellung mit der zentralen öffentlichen Verwaltung 2014 verpflichtend. 2020 wurde dies eine auf die Bundesländer und kommunalen Verwaltungen ausgeweitet.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Derzeit ist seine Verwendung nur für zentrale, föderale und kommunale öffentliche Einrichtungen verpflichtend. Darüber hinaus sind Lieferanten der Bundesverwaltungen verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen. Im privaten Bereich ist der Einsatz freiwillig.
Rechnungen können im nationalen ebInterface-Format oder im PEPPOL-Format an ausgestellt werden.
Nicht verpflichtend
7+1 Jahre
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Die gesammelten persönlichen Daten werden von den Unternehmen innerhalb der EDICOM-Gruppe verarbeitet, um Kontaktanfragen zu bearbeiten und/oder angeforderte Dienstleistungen zu erbringen. Sie können Ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung und Übertragbarkeit Ihrer Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie ausüben.
Zentrale Behörden müssen e-Rechnungen über eine nationale Plattform namens Unternehmensserviceportal (USP) empfangen und verarbeiten, die an das PEPPOL-Netzwerk angeschlossen ist.
Öffentliche Verwaltungen der Bundesländer und kommunale Verwaltungen können die nationale Plattform nutzen oder ein anderes Empfangssystem wählen.
Das Unternehmensserviceportal (USP) ist das Empfangsportal von Rechnungen der zentralen öffentlichen Verwaltungen.
Die technischen und rechtlichen Anforderungen für das E-Invoicing sind in jedem Land anders. Wenn Sie die Details und Steuerpflichten in einem konkreten Land erfahren möchten, klicken Sie einfach die Karte an oder wählen Sie ein Land aus der Drop-down-Liste aus.
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