Merkmale der elektronischen Rechnung in Österreich

In Österreich ist die Nutzung der elektronischen Rechnung für Unternehmen der Privatwirtschaft seit 2013 freiwillig. In Anlehnung an europäische Vorgaben wurde die elektronische Rechnungsstellung mit der zentralen öffentlichen Verwaltung 2014 verpflichtend. 2020 wurde dies eine auf die Bundesländer und kommunalen Verwaltungen ausgeweitet. 

Steuerbehörde

Steuerbehörde

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

Verpflichtung

Verpflichtung

Derzeit ist seine Verwendung nur für zentrale, föderale und kommunale öffentliche Einrichtungen verpflichtend.  Darüber hinaus sind Lieferanten der Bundesverwaltungen verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen. Im privaten Bereich ist der Einsatz freiwillig.  

Format

Format

Rechnungen können im nationalen ebInterface-Format oder im PEPPOL-Format an ausgestellt werden.

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

Nicht verpflichtend

Archivierung

Archivierung

7+1 Jahre

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FAQs

Zentrale Behörden müssen e-Rechnungen über eine nationale Plattform namens Unternehmensserviceportal (USP) empfangen und verarbeiten, die an das PEPPOL-Netzwerk angeschlossen ist. 

Öffentliche Verwaltungen der Bundesländer und kommunale Verwaltungen können die nationale Plattform nutzen oder ein anderes Empfangssystem wählen.

Das Unternehmensserviceportal (USP) ist das Empfangsportal von Rechnungen der zentralen öffentlichen Verwaltungen. 

Verbundene Ressourcen

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