Steuerbehörde
Erhvervsstyrelsen
In Dänemark ist E-Invoicing seit 2005 im öffentlichen Sektor, sowohl für öffentliche Verwaltungen als auch für deren Lieferanten, verpflichtend.
Erhvervsstyrelsen
Seit 2005 ist es sowohl für die dänischen Behörden als auch für deren Lieferanten verpflichtend, elektronische Rechnungen im nationalen Format über das nationale NemHandel-Netzwerk zu versenden.
Peppol BIS 3.0 und OIOUBL
Nicht verpflichtend
10 Jahre
https://danishbusinessauthority.dk/
Die Vorgaben durch das Rechnungslegungsgesetzes für digitale Buchführungssysteme werden in den nächsten Jahren schrittweise eingeführt. Die neuen Vorgaben für digitale Standardbuchhaltungssysteme können bzw. müssen ab 1. Februar 2023 umgesetzt werden. Bis spätstens zum 31. Oktober 2023 müssen dann alle Unternehmen, die ihre Buchhaltungssysteme bis zum 1. Januar 2024 registrieren möchten, die dänische Steuerbehörde darüber informieren.
Unternehmen werden vorraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 ihre Steuererklärungen digital einreichen müssen.
Sprechen Sie mit einem unserer Fachleute für E-Invoicing.
Die gesammelten persönlichen Daten werden von den Unternehmen innerhalb der EDICOM-Gruppe verarbeitet, um Kontaktanfragen zu bearbeiten und/oder angeforderte Dienstleistungen zu erbringen. Sie können Ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung und Übertragbarkeit Ihrer Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie ausüben.
Das Nemhandel-Netzwerk ist die dänische Plattform für den Versand und Empfang elektronischer Geschäftsdokumente. Die Empfänger von E-Rechnungen müssen auf der Plattform registriert sein und über eine Empfängernummer (GLN/EAN-Nummer) verfügen.
Ja, seit 2020 müssen alle öffentlichen Verwaltungen in der Lage sein, Rechnungen sowohl im nationalen OIOUBL-Format als auch im europäischen PEPPOL BIS 3-Format zu empfangen.
Die Offentlig Information Online - Universal Business Language (OIOUBL) ist einer der Standards, die in Dänemark für den Austausch von Dokumenten mit dem öffentlichen und privaten Auftraggebern verwendet werden. Es handelt sich dabei um eine strukturierte XML-Datei. Die aktuellen Vorgaben für den Versand von E-Rechnungen basieren auf dem UBL-Standard Version 2.0. Der Peppol-Standard existiert in Dänemark parallel zu OIOUBL.
Das Rechnungslegungsgesetz gibt die allgemeinen Vorgaben für die Buchführung von Unternehmen vor. Das neue Rechnungslegungsgesetz (Gesetz Nr. 700 vom 14. Mai 2022) ersetzt das vorherige Rechnungslegungsgesetz von 1999.
Die Rechnungslegungsgesetz gilt grundsätzlich für alle Unternehmen mit Sitz in Dänemark.
Die technischen und rechtlichen Anforderungen für das E-Invoicing sind in jedem Land anders. Wenn Sie die Details und Steuerpflichten in einem konkreten Land erfahren möchten, klicken Sie einfach die Karte an oder wählen Sie ein Land aus der Drop-down-Liste aus.
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