Merkmale der elektronischen Rechnung in Ecuador

Die Steuerbehörde SRI (Servicio de Rentas Internas de Ecuador) informierte im Jahre 2009 in einer Publikation über die Ausstellung elektronischer Dokumente. 2014 erstellte die SRI einen progressiven Zeitplan zur Einführung der elektronischen Rechnung, mit dem dieses Rechnungsmodell für bestimmte Unternehmen und öffentliche Organismen verpflichtend wurde. Schrittweise weitet die SRI das elektronische Rechnungsmodell auf neue Steuerzahler-Gruppen aus.

Mit dem Beschluss Nr. NAC-DGERC-GC18-00000431 ändert die Steuerbehörde zwei frühere Beschlüsse in Bezug auf Steuerpflichtige, die verpflichtet sind, Rechnungen, Quellensteuer Belege, Überweisung Avise, sowie Gut- und Lastschriften auf elektronischem Wege mit digitaler Signatur zu übermitteln: die Beschlüsse Nr. NAC-DGERCGC17-00000430 und Nr. NAC-DGERCGC18-00000191.

Steuerbehörde

Steuerbehörde

SRI - Servicio de Rentas Internas

Verpflichtung

Verpflichtung

Die SRI hat durch den Beschluss Nr. NAC-DGERC-GC18-00000191 einen progressiven Zeitplan für Steuerzahler entsprechend ihrer Rechnungsstellung und Art eingeführt.

Erforderliche administrative Verfahren

Erforderliche administrative Verfahren

Der Ausgeber benötigt ein elektronisches Zertifikat und muss den Beitritt zum Ausstellersystem beantragen, um sich in der Test- und Produktionsumgebung anzumelden.

Rechnungsformat

Rechnungsformat

Elektronische Belege müssen im XML-Format ausgestellt werden.

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

Verpflichtend, XMLDsig Format

Steuerkontrolle

Steuerkontrolle

Die Rechnung wird an die SRI (Servicio de Rentas Internas) übermittelt, die einen Autorisierungscode bereitstellt, der vor dem Versand der Rechnung an den Kunden in diese integriert wird.

Archivierung

Archivierung

Verpflichtend für Sender und Empfänger für 7 Jahre.

Übersicht Ein-/Verkäufe

Übersicht Ein-/Verkäufe

Die elektronische Deklaration der "Abrechnung von Wareneinkäufen und Dienstleistungserbringung" ist obligatorisch.

Kontingenz-Modell

Kontingenz-Modell

Seit 2017 ist nur noch das im Beschluss 0079 vorgesehene Offline-Modell der Kontingenz in Kraft. Mit diesem Modell werden die Contingency Keys eliminiert, da eine gleichzeitige Ausgabe von elektronischen Dokumenten an die SRI und an den Empfänger ermöglicht wird. Das Ziel ist die unmittelbare Autorisierung.

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FAQs

Es gibt nur noch zwei Gruppen, die in das SRI E-Invoicing-System aufgenommen werden müssen:

Ab dem 1. Januar 2022:

  • Alle natürlichen Personen und Unternehmen, wobei folgende davon ausgeschlossen werden: Steuerzahler im vereinfachten Steuerregime, das im entsprechenden Steuergesetz (Ley de Régimen Tributario Interno) definiert wird; Steuerzahler mit Firmensitz in der Provinz Galápagos, die keine Geschäfte mit dem ecuadorianischen Festland pflegen und Steuerzahler, die Jahreseinnahmen zwischen 200 000,01 USD (zweihunderttausend US-amerikanische Doller und ein Cent) und 300 000,00 USD (dreihunderttausend US-amerikanische Doller) aufweisen.

Ab dem 1. Januar 2023: 

  • Alle natürlichen Personen und Unternehmen mit folgenden Ausnahmen: Steuerzahler im vereinfachten Steuerregime, das im entsprechenden Steuergesetz (Ley de Régimen Tributario Interno) definiert wird; Steuerzahler mit Firmensitz in der Provinz Galápagos, die keine Geschäfte mit dem ecuadorianischen Festland pflegen und Steuerzahler, die Jahreseinnahmen zwischen 100 000,01 USD (einhunderttausend US-amerikanische Doller und ein Cent) und 200 000,00 USD (zweihunderttausend US-amerikanische Doller) aufweisen. 

In Ecuador müssen zusätzlich zur elektronischen Rechnung die elektronischen Belege Gutschrift, Lastschrift, Überweisung und Quellensteuer Zertifikat ausgestellt werden, in dem jeweils von der SRI vorgeschriebenen Format.