
Steuerbehörde
SRI - Servicio de Rentas Internas
Die Steuerbehörde SRI (Servicio de Rentas Internas de Ecuador) informierte im Jahre 2009 in einer Publikation über die Ausstellung elektronischer Dokumente. 2014 erstellte die SRI einen progressiven Zeitplan zur Einführung der elektronischen Rechnung, mit dem dieses Rechnungsmodell für bestimmte Unternehmen und öffentliche Organismen verpflichtend wurde. Schrittweise weitet die SRI das elektronische Rechnungsmodell auf neue Steuerzahler-Gruppen aus.
Mit dem Beschluss Nr. NAC-DGERC-GC18-00000431 ändert die Steuerbehörde zwei frühere Beschlüsse in Bezug auf Steuerpflichtige, die verpflichtet sind, Rechnungen, Quellensteuer Belege, Überweisung Avise, sowie Gut- und Lastschriften auf elektronischem Wege mit digitaler Signatur zu übermitteln: die Beschlüsse Nr. NAC-DGERCGC17-00000430 und Nr. NAC-DGERCGC18-00000191.
SRI - Servicio de Rentas Internas
Die SRI hat durch den Beschluss Nr. NAC-DGERC-GC18-00000191 einen progressiven Zeitplan für Steuerzahler entsprechend ihrer Rechnungsstellung und Art eingeführt.
Der Ausgeber benötigt ein elektronisches Zertifikat und muss den Beitritt zum Ausstellersystem beantragen, um sich in der Test- und Produktionsumgebung anzumelden.
Elektronische Belege müssen im XML-Format ausgestellt werden.
Verpflichtend, XMLDsig Format
Die Rechnung wird an die SRI (Servicio de Rentas Internas) übermittelt, die einen Autorisierungscode bereitstellt, der vor dem Versand der Rechnung an den Kunden in diese integriert wird.
Verpflichtend für Sender und Empfänger für 7 Jahre.
Die elektronische Deklaration der "Abrechnung von Wareneinkäufen und Dienstleistungserbringung" ist obligatorisch.
Seit 2017 ist nur noch das im Beschluss 0079 vorgesehene Offline-Modell der Kontingenz in Kraft. Mit diesem Modell werden die Contingency Keys eliminiert, da eine gleichzeitige Ausgabe von elektronischen Dokumenten an die SRI und an den Empfänger ermöglicht wird. Das Ziel ist die unmittelbare Autorisierung.
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Es gibt nur noch zwei Gruppen, die in das SRI E-Invoicing-System aufgenommen werden müssen:
Ab dem 1. Januar 2022:
Ab dem 1. Januar 2023:
In Ecuador müssen zusätzlich zur elektronischen Rechnung die elektronischen Belege Gutschrift, Lastschrift, Überweisung und Quellensteuer Zertifikat ausgestellt werden, in dem jeweils von der SRI vorgeschriebenen Format.
Die technischen und rechtlichen Anforderungen für das E-Invoicing sind in jedem Land anders. Wenn Sie die Details und Steuerpflichten in einem konkreten Land erfahren möchten, klicken Sie einfach die Karte an oder wählen Sie ein Land aus der Drop-down-Liste aus.