Merkmale der elektronischen Rechnung in Lettland

In Anlehnung an die europäischen Richtlinien ist die Nutzung der elektronischen Rechnung in Lettland im B2G-Bereich für öffentliche Verwaltungen verpflichtend und für öffentliche Lieferanten freiwillig.

Das lettische Finanzministerium gab im Oktober 2021 bekannt, dass die E-Rechnung über Peppol in den Bereichen B2G und B2B ab 2025 Pflicht wird.

Steuerbehörde

Steuerbehörde

Ministry of Finance 

Verpflichtung

Verpflichtung

Lediglich die Verwaltung von elektronischen Rechnungen durch die öffentliche Verwaltung ist verpflichtend. Lieferanten sind hingegen nicht dazu verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen.

Format

Format

PEPPOL BIS 3.0.

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

Nicht verpflichtend

Archivierung

Archivierung

5 Jahre

Interessante Links

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https://www.fm.gov.lv/en/tax-system-latvia 

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