Verpflichtung
B2G: Seid dem 18 April 2020 die Länder müssen die elektronische Rechnungsstellung gemäß der europäischen Richtlinie 2014/55/EU unterstützen.
B2B: Für den Empfang von elektronischen Rechnungen müssen alle Unternehmen ab Januar 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich wird ab Januar 2027 für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 Euro und ab Januar 2028 für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 800.000 Euro verpflichtend sein.