Charakteristiken der e-Rechnung in Deutschland

Deutschland hat die elektronische Rechnungsstellung in den öffentlichen Verwaltungen nach einem Zeitplan eingeführt, der die B2G-Rechnungsstellung in den Bundesländern verbindlich vorschreibt. Der Fortschritt bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung hängt davon ab, dass jedes Bundesland seine Rechtsverordnung erlässt, in der die Standards für Kommunikationssysteme, Formate und Zugangspunkte festgelegt sind. Die einzige allgemeingültige Anforderung ist, dass die elektronische Rechnungsstellung in allen Fällen über Peppol zugänglich sein muss.

 

Im B2B-Bereich hat der Bundesrat am 22. März 2024 das Wachstumschancengesetz verabschiedet, nach dem auch die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich verpflichtend wird.

Verpflichtung

Verpflichtung

B2G: Seid dem 18 April 2020 die Länder müssen die elektronische Rechnungsstellung gemäß der europäischen Richtlinie 2014/55/EU unterstützen.

 

B2B: Für den Empfang von elektronischen Rechnungen müssen alle Unternehmen ab Januar 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich wird ab Januar 2027 für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 Euro und ab Januar 2028 für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 800.000 Euro verpflichtend sein.

Rechnungsformat

Rechnungsformat

B2G: XRechnung, ZUGFeRD ab Version 2.0.1.

 

B2B: XRechnung, ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Andere Formate (XML, EDIFACT, etc.) sofern sie mit dem Format EN16931kompatibel sind.
 

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

Nicht obligatorisch

Archivierung

Archivierung

10+1 Jahre

Steuerbehörde

Steuerbehörde

Bundesministerium der Finanzen (BMF).

 

Auf Ebene der Bundesländer: Jedes Bundesland nimmt seine Verantwortung wahr.
 

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e-Rechnungsstellung B2B in Deutschland

So funktioniert die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen in Deutschland.
1

Erstellung

Extraktion von Daten aus dem ERP für die Umwandlung in die zulässigen Formate: XRechnung und e-Rechnungen gemäß EN16931.

2

Digitale Signatur

Es können elektronische Signaturmechanismen eingesetzt werden, die die Integrität und Authentizität der elektronischen Rechnung gewährleisten.

3

Sendung

Nach Anwendung der internen Validierungsmechanismen wird die elektronische Rechnung über das vereinbarte Kommunikationsprotokoll (Mailserver, Peppol usw.) übermittelt.

4

Elektronische Aufbewahrung

Elektronische Archivierung der elektronischen Rechnung der Originalrechnung unter hochsicheren und zugänglichen Bedingungen für die vom deutschen Gesetz vorgeschriebenen 10 Jahre.

e-Rechnungsstellung B2G in Deutschland

So funktioniert das E-Invoicing-Verfahren mit der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.
1

Ausstellung und Validierung

Extraktion von Daten aus dem ERP zur Umwandlung in die zulässigen Formate: XRechnung oder ZUGFeRD.

2

Sendung

Die Rechnung in elektronischer Form wird an die verschiedenen Empfangsplattformen übermittelt. Der Eingangspunkt für den Empfang elektronischer Rechnungen von Lieferanten in Deutschland auf Bundesebene sind die Portale ZRE und OZG-RE.

3

Elektronische Aufbewahrung

Elektronische Archivierung der elektronischen Rechnung der Originalrechnung unter hochsicheren und zugänglichen Bedingungen für die vom deutschen Gesetz vorgeschriebenen 10 Jahre.

Häufig gestellte Fragen

XRechnung ist eines der unterstützten elektronischen Rechnungsformate in Deutschland. Es handelt sich um ein XML-Dokument, das an die Anforderungen der Europäischen Union angepasst ist.

Das ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forum elektronische Rechnung Deutschland) ist eines der unterstützten elektronischen Rechnungsformate in Deutschland. Es ist ein hybrides Format, bestehend aus einem A3-PDF mit eingebettetem XML gemäß dem europäischen Standard.

 ZRE steht für Zentrales Rechnungseingangsportal des Bundes. Es ist die Eingangsstelle für den Empfang von elektronischen Rechnungen von Lieferanten in Deutschland auf nationaler Ebene.

Die OZG-RE-Plattform (Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform) des Bundes ist eine Plattform, über die Lieferanten und Dienstleister elektronische Rechnungen an die mittelbare Bundesverwaltung und die kooperierenden Bundesländer übermitteln können.

Wenn Sie keine Software zur Erstellung elektronischer Rechnungen haben, können Sie Ihre Rechnungsdaten über Ihren Webbrowser in das Überweisungsportal eingeben und dann als elektronische Rechnung versenden. Für kleine Mengen an elektronischen Rechnungen können Sie diese in das Portal für die Rechnungseinreichung hochladen. Wenn Sie große Mengen an Rechnungen versenden müssen, sollten Sie den Peppol-Webservice oder die E-Mail-Übertragung nutzen.

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