Merkmale der elektronischen Rechnung in der Dominikanischen Republik

Die E-Rechnung in der Dominikanischen Republik wird als elektronischer Steuerbeleg (e-CF) bezeichnet und wird von der Generaldirektion für interne Steuern (DGII) geregelt. Derzeit ist die die E-Rechnung für alle Unternehmen, die entweder Waren herstellen oder Dienstleistungen erbringen, keine Pflicht. Die Unternehmen können die E-Rechnung derzeit aber auf freiwilliger Basis ausstellen.

Das Ziel der DGII ist es, dass alle Unternehmen im Land in naher Zukunft ausschließlich E-Rechnungen ausstellen. Dazu wird die DGII zunächst eine Liste der Unternehmen veröffentlichen, für die die E-Rechnung zuerst Pflicht wird.

Steuerbehörde

Steuerbehörde

DGII - Dirección General de Impuestos Internos

Verpflichtung

Verpflichtung

De Algemene Wet op Elektronische Facturatie in de Dominicaanse Republiek (Verplichte Regime) 32-23 is aangenomen en trad in werking op 16 mei 2023. Deze wet stelt de volgende data vast voor de verplichte implementatie van de elektronische factuur, afhankelijk van het type belastingplichtige:

  • Grote nationale belastingplichtigen: 12 maanden vanaf de datum van inwerkingtreding.
  • Grote lokale en middelgrote belastingplichtigen: 24 maanden vanaf de datum van inwerkingtreding.
  • Kleine, micro- en niet-ingedeelde belastingplichtigen: 36 maanden vanaf de datum van inwerkingtreding.
Administrative Verfahren

Administrative Verfahren

Die Unternehmen werden entweder von der DGII aufgefordert, E-Rechnung auszustellen, oder stellen selbst einen Antrag, um sich registrieren zu lassen. Zudem muss jedes Unternehmen ein Zertifikat zur Ausstellung der elektronischen Signatur bei der INDOTEL beantragen.

Im Rahmen der Registrierung durchläuft jedes Unternehmen also ein Anmelde- bzw. ein Zertifizierungsprozess. Darüber hinaus müssen die Steuerbelegnummern (e-NCF) bei der DGII beantragt werden.

Rechnungsformat

Rechnungsformat

Die E-Rechnung wird im XML-Format nach dem UBL-Standard erstellt. Jede E-Rechnung muss elektronisch signiert und an die DGII zur Validierung und Zuweisung einer TrackID übermittelt werden.

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

Verpflichtend. Mit der elektronischen Signatur übernimmt jedes Unternehmen die volle Verantwortung für seine E-Rechnungen. Das digitale Zertifikat für die Signatur muss bei einer vom dominikanischen Telekommunikationsinstitut (INDOTEL) zugelassenen Zertifizierungsstelle beantragt werden.

Steuerkontrolle

Steuerkontrolle

Wenn die E-Rechnung korrekt erstellt wurde, die elektronische Signatur und die e-NCF beinhaltet, validiert die DGII das Dokument und fügt eine TrackID hinzu. Die Track ID ist ein Code, der die ordnungsgemäße Übermittlung der Rechnung bestätigt.

Druckversion

Druckversion

Die gedruckte Repräsentation ist die auf Papier gedruckte Version des XML-Formats der e-CF, die entsprechend den Anforderungen der DGII den nicht elektronischen Kunden übergeben wird.

Archivierung

Archivierung

Die Aufbewahrung und Vorlage für die Prüfung der steuerlichen Konformität von verantwortlichen Steuerzahlern ist mindestens 10 Jahre.

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FAQs

e-CF ist die Abkürzung für Comprobante Fiscal Electrónico (elektronischer Steuerbeleg), die Bezeichnung, die in der Dominikanischen Republik für elektronische Rechnungen und andere elektronische Steuerdokumente verwendet wird.

Das Verfahren zur Beantragung und zum Erhalt der fortlaufenden Nummern basiert auf folgendem Modell: Der elektronische Aussteller beantragt die fortlaufenden Nummern für die e-CF. Um diese zu übermitteln, validiert die DGII validiert die Nummern auf dieselbe Weise, wie dies derzeit mit traditionellen Rechnungen der Fall ist:

  • Aktiver Registrierungsstatus im National Taxpayers Registry (RNC),
  • Autorisierung zur Ausstellung von Steuerbelegen (positive NCF-Registrierung),
  • Im Register scheinen keine der folgenden Sperren auf:
    • PIR-Inaktivierung im RNC
    • NCFNL-nicht lokalisiert
    • Andere Sperren, wie NCFI-Sperre oder irreguläre NCF 
    • Überprüfung der Einhaltung der Steuervorschriften

Als Ergebnis der Validierung wird das Intervall der berechtigten e-CFs zugestellt.

Wie man in der Dominikanischen Republik elektronisch Rechnungen stellen kann

Wie man in der Dominikanischen Republik elektronisch Rechnungen stellen kann

Mögliche Status:

  • e-CF akzeptiert: e-CF ist bei der Steuerbehörde eingegangen und gültig
  • e-CF abgelehnt: e-CF ist nicht gültig
  • e-CF nicht gefunden: abgefragte e-NCF-Sequenz ist gültig, wurde aber nicht an die Steuerbehörde weitergeleitet
     

Die Empfangsbestätigung besagt lediglich, dass die e-CF beim Empfänger eingegangen ist. Die Status-Bestätigung gibt den Status des e-CF an (z. B. akzeptiert oder abgelehnt).

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