Merkmale der elektronischen Rechnung in Panama

Panama begann mit der Einführung der elektronischen Rechnung im Dezember 2016 mit einem System, das als SFEP (Sistema de Factura Electrónica de Panamá) bezeichnet wird. Das Projekt umfasst mehrere Phasen (Entwurf, Aufbau, freiwillige Versuchsphase und landesweite Einführung).
Im September 2018 begann die Versuchsphase mit der Veröffentlichung der Resolution Nr. 201- 5784 durch die Steuerbehörde DGI (Dirección General de Ingresos). Darin sind die technischen Spezifizierungen der elektronischen Rechnung und die Namen der für diese Phase zugelassenen Unternehmen zu finden, die nach Kriterien wie Umsatz, Volumen oder Art der kommerziellen Aktivitäten ausgewählt wurden.
 

Im Jahr 2021 begann die Phase der freiwilligen Massifizierung, die es jedem Unternehmen ermöglichte, in eigenen Stücken mit dem E-Invoicing zu beginnen. Ab dem 30. Juli 2022 sind alle öffentlichen Einrichtungen verpflichtet, nur noch E-Rechnungen zu empfangen, die von einem PAC (Qualifizierter Autorisierter Provider) ausgestellt wurden. 
Ab dem 1. Januar 2023 müssen das gesamte neue RUC (Einheitliches Steuerzahlerregister) und Unternehmen, die im Pilotplan aufgeführt sind, die das E-Invoicing PAC für die Rechnungsstellung verwenden.

Steuerbehörde

Steuerbehörde

Ministerio de Economía y Finanzas – DGI (Dirección General de Ingresos).

Administrative Verfahren

Administrative Verfahren

Es werden lediglich die Daten des Steuerzahlers benötigt, um Zugriff auf die eTax2-Plattform zu erhalten. Die Anmeldung erfolgt über die Webseite der DGI, in dem für elektronische Rechnungen vorgesehenen Bereich.

Rechnungsformat

Rechnungsformat

Digital signierte XML-Datei gemäß Gesetz 51 vom 22. Juli 2008, das den rechtlichen Rahmen für die Erstellung, Verwendung und Aufbewahrung elektronischer Dokumente und der digitalen Signatur in der Republik Panama definiert.

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

Gemäß Gesetz 51 vom 22. Juli 2008, Artikel 2 und 74, garantiert die digitale Signatur des Ausstellers die gesetzliche Gültigkeit der elektronischen Rechnung. Diese Signatur wird durch ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat bestätigt, das von einem von der zuständigen Behörde (Dirección Nacional de Firma Electrónica del Registro Público de Panamá) akkreditierten Zertifizierungs-Dienstleister ausgestellt wird.

Steuerkontrolle

Steuerkontrolle

Der eindeutige elektronische Rechnungscode (Código Único de Factura Electrónica, CUFE) identifiziert jede Rechnung auf präzise Art. Der Rechnungsaussteller übernimmt die Verantwortung für diesen Code, wobei keine Ausstellung einer fortlaufenden Rechnungsnummer seitens der Steuerbehörde erforderlich ist. 

Druckformat

Druckformat

Das Druckformat wird als CAFE (Comprobante Auxiliar de la Factura Electrónica) bezeichnet und es gibt ein Format für Ausdrucke auf Briefpapier oder auf Kassenrollen. Die Lesbarkeit des auf einem CAFE gedruckten Textes, sowie die des verwendeten Papiers muss für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten gewährleistet sein.

Archivierung

Archivierung

Die elektronischen Rechnungen, die dem SFEP unterliegen, müssen sowohl vom Empfänger als auch vom Aussteller, während des gesetzlich festgelegten Zeitraums bis zur Verjährung der Steuerdokumente aufbewahrt werden. Dieser Zeitraum beträgt für die Steuern ITBMS (Transfersteuer auf materielle Güter und Dienstleistungen) und IVA (Mehrwertsteuer) 5 Jahre.

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Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnung in Panama

Ein qualifizierter Softwareanbieter (PAC) ist ein Unternehmen oder eine Einzelperson, die von der Generaldirektion der Steuerbehörde (DGI) dazu autorisiert ist, Validierungsdienste für die Nutzung der E-Rechnung für Unternehmen anzubieten. 
 

Eine Rechnung kann bis zu 1.000 Positionen enthalten.

Gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 766 müssen alle Unternehmen ihre E-Rechnungen von einem PAC validieren lassen.
 

Ja. Rechnungsaussteller müssen über ein Zertifikat verfügen, um elektronische Signaturen erstellen zu können. Die Unternehmen tragen die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausstellung ihrer Rechnungen.
 

      

Gemäß Gesetz 51 Artikel 2 und 74 vom 22. Juli 2008 wird die Rechtsgültigkeit einer E-Rechnung durch die qualifizierte elektronische Signatur des Ausstellers garantiert. Die Signatur wird durch ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat erstellt, welches von einem zertifizierten Softwareanbieter ausgestellt wurde. Der Softwareanbieter muss bei der Nationalen Direktion für elektronische Signaturen des öffentlichen Registers von Panama registriert sein.

CUFE steht für ‚Código Unico de Factura Electrónica‘ (eindeutiger elektronischer Rechnungscode). Die Nummer identifiziert jede Rechnung eindeutig.
 

Für Flugtickets gilt eine Sonderregelung. Denn für die Ausstellung von E-Rechnungen müssen die Angaben der Passagiere auf irgendeine Weise ergänzt werden, wenn diese E-Rechnung anfordern.
 

Gemäß des Gesetzes Nr. 66 der Republik Panama aus dem Jahr 2019 sind alle im Land registrierten Unternehmen dazu verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen. Das gilt auch dann, wenn der Umsatz nicht in Panama erzielt wurde und keine Rechnungen innerhalb des Landes ausgestellt werden. Die Pflicht bzgl. der E-Rechnung wurde mit dem Ziel eingeführt, das Steuersystem des Landes zu modernisieren und die Effizienz und Transparenz der Unternehmensführung zu verbessern. 

Wenn ein Unternehmen also in Panama registriert ist, muss es der Pflicht bzgl. der Ausstellung von E-Rechnungen nachkommen, auch wenn der Umsatz aus dem Ausland stammt.
 

In Panama sind sowohl der Aussteller als auch der Authorised Certification Provider (PAC) für die Aufbewahrung der E-Rechnungen in XML verantwortlich. Beide müssen Kopien der ausgestellten und empfangenen E-Rechnungen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufbewahren.
 

Die Nutzung des DGI-WebService für den Versand von E-Rechnungen ist ausschließlich über einen PAC möglich.
 

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Neuigkeiten zur E-Rechnung in Panama

Panama hat 2016 mit der Einführung des panamaischen Systems für elektronische Rechnungen (SFEP) begonnen
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