Ukraine: Elektronische SAF-T-Meldung bis 2025 verpflichtend

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Einreichung von SAF-T-Dateien in der Ukraine für große Steuerzahler obligatorisch sein.
Die ukrainische Steuerbehörde wird von den Steuerzahlern verlangen, dass sie ihre Steuerinformationen über SAF-T-Dateien melden.
Der Gesetzentwurf sieht einen Zeitplan in zwei Phasen vor:
- 1. Januar 2025: SAF-T verpflichtend für grosse Steuerzahler.
- 1. Januar 2027: SAF-T verpflichtend für alle weiteren Steuerzahler.
Große Steuerzahler sind juristische Personen, deren Einkünfte aus Tätigkeiten in den letzten vier aufeinanderfolgenden Steuerquartalen eine halbe Milliarde Grivna (ca. 11 Mio. EUR) übersteigen.
Ab 2021 müssen große Steuerzahler jedoch bereit sein, die SAF-T-Datei auf Anfrage der ukrainischen Steuerbehörde zu übermitteln.
Das SAF-T-Dossier muss der Steuerbehörde innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt des Antrags vorgelegt werden.
Die wichtigsten Informationen, die in der SAF-T-Datei enthalten sein müssen, sind:
- Rechnungslegungsgrundsätze und die Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden.
- Detaillierte Beschreibung der Geschäftsvorfälle, einschließlich Kodierung und Merkmale der Transaktionen.
- Buchhaltungs- und Steuerinformationen, einschließlich: Transaktionen nach Datum, Nummer, Name des Quelldokuments und Betrag.Quelldokumente, Buchhaltungsbescheinigungen usw.
Die Steuerrechnung in der Ukraine (Tax invoice)
Die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen ist in der Ukraine derzeit nicht vorgeschrieben. Die Regierung plant jedoch eine Vorschrift, die die sogenannte Steuerrechnung betrifft. Sie ist seit 2011 für alle Steuerzahler verpflichtend.
Diese Verpflichtung beinhaltet die Übermittlung von Steuerdaten über die in elektronischem Format durchgeführten Transaktionen an die Steuerbehörde. Die Daten müssen über API an die nationale Plattform übermittelt werden.
Für diese elektronische Steuerrechnung ist ein von einer Zertifizierungsstelle ausgestelltes Zertifikat erforderlich, um die Dokumente signieren zu können.
Die Steuerrechnung muss die folgenden obligatorischen Angaben enthalten:
- Seriennummer der Steuerrechnung;
- Ausstellungsdatum der Steuerrechnung;
- Angaben zu Steuerpflichtigen, Verkäufer und Käufer
- Steueridentifikationsnummer der Steuerpflichtigen, Verkäufer und Käufer
- Beschreibung der Waren/Dienstleistungen und deren Menge, Volumen;
- Preis der Lieferung, ohne Steuern;
- Steuersatz und die Höhe der entsprechenden Steuer in Zahlenwerten;
- Gesamtbetrag der Mittel einschließlich Steuer;
- Warennummer gemäß UCC FEA.
Im B2G-Bereich ist die elektronische Rechnungsstellung mit öffentlichen Verwaltungen in der Ukraine seit 2011 obligatorisch.