Merkmale der elektronischen Rechnung im Vereinigten Königreich

Trotz des Brexit folgt das E-Invoicing im Vereinigten Königreich den gleichen Prinzipien, die in den verschiedenen europäischen Regelungen festgelegt wurden. Im Moment ist die Verwendung zwischen Unternehmen (B2B) freiwillig und nur im öffentlichen Gesundheitssektor verpflichtend.

Steuerbehörde

Steuerbehörde

Majesty's Revenue and Customs (HMRC) and Crown Commercial Service

Erforderliche administrative Verfahren

Erforderliche administrative Verfahren

Gesundheitsdienstleister müssen zwei Anforderungen erfüllen. Zum einen müssen sie über einen PEPPOL Access Point verfügen, um im PEPPOL-Netz agieren zu können, zum anderen müssen sie über GLN- und GTIN-Codes für ihre Produkte und Dienstleistungen verfügen, damit diese über das GDSN-Netzwerk ausgetauscht werden können. 

Format

Format

EDI-Standards wie UN/EDIFACT, EANCOM und ODETTE, XML und sogar ASCII und PDF

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

Nicht verpflichtend

Archivierung

Archivierung

6 Jahre. Rechnungen müssen zusammen mit allen Daten, die sich auf die Rechnungen beziehen, aufbewahrt werden, einschließlich der Nachweise, die notwendig sind, um zu zeigen, dass die Authentizität und Integrität sichergestellt wurde.

Steuerkontrolle

Steuerkontrolle

Unternehmen sollten in der Lage sein, gegenüber dem HMRC die Integrität, Lesbarkeit und Authentizität der Rechnungsdaten nachzuweisen. Dazu können sie eines der folgenden Systeme auswählen:

  • Mit Hilfe von zuverlässigen Prüfpfaden
  • Durch fortgeschrittene elektronische Signatur
  • Durch elektronischen Datenaustausch (EDI) mit zusätzlichen Prozessen
Making Tax Digital

Making Tax Digital

Die britische Regierung verlangt von Unternehmen, dass sie ihre Umsatzsteuer Bücher elektronisch über das System Making Tax Digital erklären.

Möchten Sie mehr über e-Invoicing im Vereinigten Königreich erfahren?

Sprechen Sie mit einem unserer Fachleute für E-Invoicing.

 Die gesammelten persönlichen Daten werden von den Unternehmen innerhalb der EDICOM-Gruppe verarbeitet, um Kontaktanfragen zu bearbeiten und/oder angeforderte Dienstleistungen zu erbringen. Sie können Ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung und Übertragbarkeit Ihrer Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie ausüben.

Der Name kann nicht leer sein Sie müssen das Unternehmen eingeben Sie müssen eine Rufnummer eingeben Wählen Sie ein gültiges Ländercode Akzeptieren Sie die Bedingungen

Am Senden

Bitte warten Sie. Dies kann einige Sekunden dauern.

Vielen Dank für die Zusendung Ihrer Angaben!

Verbundene Ressourcen

Nachrichten in Verbindung mit E-Invoicing in Vereinigtes Königreich

Großbritannien leitet eine öffentliche Konsultierung zur Förderung der e-Rechnung ein

HMRC hat eine öffentliche Konsultierung zur Standardisierung der e-Rechnung im B2B- und B2G-Bereich eingeleitet

Die e-Rechnung B2B in Frankreich

Frankreich macht Fortschritte bei der Einführung des neuen B2B-Modells für die elektronische Rechnungsstellung und das...
Eine Lösung für die elektronische Rechnungsstellung. Mehrere Vorteile.
Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

 Die gesammelten persönlichen Daten werden von den Unternehmen innerhalb der EDICOM-Gruppe verarbeitet, um Kontaktanfragen zu bearbeiten und/oder angeforderte Dienstleistungen zu erbringen. Sie können Ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung und Übertragbarkeit Ihrer Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie ausüben.

Später reden?