e-Invoicing

Mauritius bereitet sich auf die Einführung von E-Invoice vor

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Die Steuerbehörde von Mauritius, MRA, implementiert schrittweise ihr nationales System für elektronische Rechnungen, abhängig vom Umsatz der Steuerpflichtigen. Die Steuerpflichtigen oder Wirtschaftsbetriebe müssen elektronische Rechnungen und Quittungen mit einem zertifizierten Elektronik-Rechnungssystem oder Electronic Billing System (EBS) erstellen und diese an die MRA e-Invoicing-Plattform senden.

Für die erste Phase hat die Regierung bestimmte Unternehmen informiert, deren Umsatz über 100 Millionen Rupien (ungefähr 2 Millionen Euro) liegt, damit sie ab dem 15. Mai 2024 mit der Ausstellung von elektronischen Rechnungen beginnen.

Bei der elektronischen Rechnungsstellung werden elektronische Rechnungen, Gutschriften und Lastschriften in Echtzeit an die Invoice Fiscalisation Platform (IFP) gesendet. Die MRA validiert die Dokumente und generiert einen eindeutigen Identifikationscode (IRN) und einen QR-Code, der den elektronischen Dokumenten beigefügt wird. Sobald die Dokumente validiert sind, können sie an die Empfänger verschickt werden.

Die gemeldeten Wirtschaftsbeteiligten müssen ihre Systeme anpassen, um die Anforderungen des MRA für die elektronische Rechnungsstellung zu erfüllen. Sie haben auch die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis mit der Ausstellung von E-Rechnungen zu beginnen, sobald sie sich im nationalen Portal registriert haben.

Fristenkalender für die Implementierung der elektronischen Rechnung in Mauritius

  • Pase 1 (bestätigt): seid dem 15. Mai 2024 für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 100 Millonen Rupien.
  • Phase 2 (bestätigt): während dem Haushaltsjahr 2025-26 für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr al 80 Millonen Rupien
  • Phase 3 (noch zu bestätigen): Unternehmen von einem Geschäftsvolumen von zwischen 50 und 80 Millonen Rupien.
  • Phase 4 (noch zu bestätigen): Andere spezifische Geschäfte.

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