Mauritius bereitet sich auf die Einführung von E-Invoice im Jahr 2024 vor
Die Steuerbehörde von Mauritius teilt bestimmten Steuerzahlern mit einem Umsatz von mehr als 100 Millionen Rupien mit, dass sie sich ab dem 15. Mai 2024 dem nationalen elektronischen Rechnungsstellungssystem anschließen müssen.
Die gemeldeten Wirtschaftsbeteiligten müssen ihre Systeme anpassen, um die Anforderungen des MRA für die elektronische Rechnungsstellung zu erfüllen.
Mauritius wird das nächste afrikanische Land sein, das die elektronische Rechnungsstellung verbindlich einführt.
Die mauritische Steuerbehörde (Mauritius Revenue Authority, MRA) wird ihr nationales E-Invoicing-System schrittweise und in Abhängigkeit vom Umsatz der Steuerzahler einführen. Die Steuerzahler bzw. Wirtschaftsbeteiligten müssen elektronische Rechnungen und Quittungen mit Hilfe eines zertifizierten elektronischen Rechnungssystems (EBS) erstellen und an die Plattform für die Rechnungsfiskalisierung (IFP) senden.
In der ersten Phase teilt die Regierung bestimmten Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 100 Millionen Rupien (etwa 2 Millionen Euro) mit, dass sie ab dem 15. Mai 2024 elektronische Rechnungen ausstellen müssen.
Bei der elektronischen Rechnungsstellung werden elektronische Rechnungen, Gutschriften und Lastschriften in Echtzeit an die Invoice Fiscalisation Platform (IFP) gesendet. Die MRA validiert die Dokumente und generiert einen eindeutigen Identifikationscode (IRN) und einen QR-Code, der den elektronischen Dokumenten beigefügt wird. Sobald die Dokumente validiert sind, können sie an die Empfänger verschickt werden.
Die gemeldeten Wirtschaftsbeteiligten müssen ihre Systeme anpassen, um die Anforderungen des MRA für die elektronische Rechnungsstellung zu erfüllen. Sie haben auch die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis mit der Ausstellung von E-Rechnungen zu beginnen, sobald sie sich im nationalen Portal registriert haben.
Vorläufiger Zeitplan für die Umsetzung
- Phase 1, 15. Mai 2024: Unternehmen mit einem Umsatz von über 100 Millionen Rupien.
- Phase 2 (noch zu bestätigen): Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 50 und 100 Millionen Rupien.
- Phase 3 (tbc): Alle anderen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen des Landes.
- Phase 4 (tbc): Andere spezifische Unternehmen.