e-Invoicing

Rumänien: E-Invoicing für B2B und B2C verpflichtend

E-Rechnung in Rumänien

B2B E-Rechnung in Rumänien 

Das Gesetz schreibt die obligatorische Ausstellung und den Empfang elektronischer Rechnungen über das System RO E-Factura, die zentrale Plattform für elektronische Rechnungen, ab dem 1. Januar 2024 vor. Für Unternehmen, die der Vorschrift nicht nachkommen, wurde eine Nachfrist von drei Monaten (1. Januar 2024 - 31. März 2024) festgelegt.

Das Gesetz sieht vor, dass die Ausstellung von Rechnungen ab dem 1. Januar 2024 für alle Unternehmen verpflichtend ist, wobei für Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, eine Nachfrist bis zum 31. Mai 2024 festgelegt wurde. Nach Ablauf der Nachfrist können Geldstrafen von 5.000 bis 10.000 RON (ca. 1.000-2.000 EUR) für große Steuerzahler, von 2.500 bis 5.000 RON (500-1.000 EUR) für mittlere Steuerzahler und von 1.000 RON bis 2.500 RON (200-500 EUR) für kleine Steuerzahler verhängt werden, die ihrer Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen über das RO E-Invoice-System nicht nachkommen.

Ab dem 1. Juli 2024 müssen Unternehmen auch Rechnungen in elektronischem Format erhalten (PDF nicht erlaubt).

Die Europäische Kommission hat Rumänien eine Genehmigung für die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2024 erteilt. Die Genehmigung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren (Januar 2024 bis Dezember 2026) bzw. bis die EU die ViDA-Initiative umsetzt.

Mit der Regierungsverordnung 120/2021 wurden sowohl die Grundlage als auch der rechtliche und operative Rahmen für die E-Rechnung in dem Land geschaffen. Die Regierungsverordnung 130/2021 führt die E-Rechnung ab Juli 2022 verpflichtend für Unternehmen ein, deren Tätigkeit mit Produktkategorien verbunden ist, bei denen ein hohes Steuerrisiko vorhanden ist (anfällig für Steuerhinterziehung).

Im Einklang mit der am 17.12.2021 veröffentlichten Regierungsverordnung 130/2021, hat die rumänische Steuerbehörde (Agenția Națională de Administrare Fiscală, ANAF) die Verordnung 12/2022 veröffentlicht, die definiert, welche Produktekategorien ein hohes Steuerrisiko aufweisen. Zu den Produktkategorien gehören: Obst und Gemüse, alkoholische Getränke, Immobilien, Mineralprodukte und Bekleidung. 

Elektronische Rechnung B2C in Rumänien

Die elektronische Rechnung zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) wird in Rumänien obligatorisch sein. B2C-Transaktionen sind definiert als Transaktionen zwischen einem in Rumänien ansässigen Steuerpflichtigen und Endverbrauchern. Die Transaktionen müssen, wie bei der B2B-Rechnung, an die nationale Plattform RO- e-Invoice gesendet werden.

Der Zeitplan für die Umsetzung sieht wie folgt aus:

  • 1. Juli 2024: Unternehmen können das RO e-Invoice-System für B2C-Transaktionen nutzen.
  • 1. Januar 2025: Obligatorische Einführung des Systems RO e-Invoice für alle Unternehmen, die Verbraucherrechnungen ausstellen.
     

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Siehe auch auf Rumänisch.

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Wie funktioniert die zentrale E-Rechnungplattform RO e-Factura?

Die zentrale E-Rechnungsplattform ‚RO‘ steht ab November 2021 für den Austausch von Rechnungen sowohl mit öffentlichen Auftraggebern (B2G) als auch zwischen privaten Unternehmen (B2B) zur Verfügung. Die Plattform speichert E-Rechnungen für einen Zeitraum von 60 Tagen. Sowohl die Rechnungssender als auch die Rechnungsempfänger sind verpflichtet, ihre ausgestellten bzw. erhaltenen Rechnungen mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren. 

Um die E-Rechnungsplattform ‚RO‘ nutzen zu können, müssen derzeit sowohl die Rechnungssender als auch der Rechnungsempfänger auf der Plattform registriert sein.

  1. Die Rechnungen müssen in einem vordefinierten XML-Format gemäß dem RO_CIUS-Standard erstellt werden. 
  2. Die maximale Frist für die Einreichung elektronischer Rechnungen im System RO e-Factura beträgt 5 Arbeitstage ab der Ausstellung der Rechnung.
  3. Nach der elektronischen Übermittlung der Rechnung weist die Plattform jeder Rechnung eine Identifikationsnummer zu. Das System führt verschiedene syntaktische und semantische Validierungen der Dokumente durch.
  4. Nach einer erfolgreichen Validierung wird die Signatur des Finanzministeriums hinzugefügt. Diese garantiert, dass keine Änderungen am Inhalt der Rechnung vorgenommen wurden.
  5. Sowohl der Aussteller als auch der Empfänger müssen elektronische Rechnungen mindestens 10 Jahre lang aufbewahren.

Im Fall von Unternehmen, die ab Juli 2022 verpflichtend E-Rechnungen ausstellen müssen, müssen die Empfänger jedoch nicht auf der Plattform registriert sein. Die Absender müssen den Empfängern die Rechnungen jedoch gemäß des Artikels 319 des Gesetzes 227/2015 der Abgabenordnung zur Verfügung stellen.

Versand elektronischer Dokumente an all Ihre Gesprächspartner

Das E-Invoicing in Rumänien lässt sich mit der Lösung von EDICOM abbilden. EDICOMs E-Invoicing-Plattform konvertiert die Rechnungsdaten aus dem ERP-System in die länderspezifischen Formate. Gerne beraten wir Sie zum E-Invoicing in Rumänien in einem persönlichen Gespäch. 

Business@Mail ist eine Lösung, mit der Sie den elektronischen Versand all Ihrer Dokumente automatisieren und so Kosten und Reaktionszeiten reduzieren können. 

  1. Erstellung und Versand von Dokumenten: Die Absender erstellen die Dokumente (z. B. Bestellungen oder Rechnungen) im ERP-System.
  2. Benachrichtigung der Empfänger: Die Empfänger erhalten per E-Mail einen Link für den Zugang  zu einem Webportal.
  3. Einsicht und Herunterladen von Dokumenten: In dem Webportal können die Empfänger die  Dokument einsehen und/oder herunterladen können. Die Absender erhalten Benachrichtigungen über den Status eines jeden Dokuments (z. B. ‚geöffnet‘ oder ‚heruntergeladen‘).

Die Plattform ermöglicht den Versand elektronischer Dokumente und deren Empfang durch Ihre Partner. Die Benutzeroberfläche von Business@Mail ist übersichtlich aufgebaut und leicht zu bedienen. Sowohl Absender als auch Empfänger können Dokumente anzeigen, herunterladen  und benutzerdefinierte Suchen und Abfragen durchführen.

B2G E-Rechnung in Rumänien

Die elektronische Rechnungsstellung für B2G-Transaktionen ist in Rumänien ab dem 1. Juli 2022 obligatorisch, wie im Gesetz 139/2022 (17. Mai 2022) veröffentlicht. Daher müssen alle Transaktionen mit rumänischen öffentlichen Einrichtungen elektronische Rechnungen über das nationale Rechnungsstellungssystem RO e-Factura im UBL 2.1-Format ausstellen.

SAF-T in Rumänien

Ab 2022 müssen alle rumänischen Unternehmen und alle in Rumänien für Mehrwertsteuerzwecke registrierten ausländischen Unternehmen ihre Steuer- und Buchhaltungsdaten in Form der Standard Audit File for Tax (SAF-T) melden.

Die EDICOM-Plattform vereinfacht den elektronischen Austausch von Daten mit den Steuerbehörden in den einzelnen Ländern.

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Kommende Deadlines in Rumänien

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