Rumänien: Die E-Rechnung im Bereich B2B kommt ab 2024

Der rumänische Präsident Klaus Iohanis hat das Gesetz über steuerliche und haushaltspolitische Maßnahmen unterzeichnet, das die Mehrwertsteuer einschließt und die Verwendung elektronischer Rechnungen verbindlich vorschreibt.
Die Ausstellung elektronischer Rechnungen wird für alle Unternehmen ab dem 1. Januar 2024 obligatorisch sein.
B2B E-Rechnung in Rumänien
Der rumänische Präsident Klaus Iohanis hat das Gesetz über steuerliche und haushaltspolitische Maßnahmen unterzeichnet, das die Mehrwertsteuer einschließt und die Verwendung elektronischer Rechnungen verbindlich vorschreibt.
Das Gesetz schreibt die obligatorische Ausstellung und den Empfang elektronischer Rechnungen über das System RO E-Factura, die zentrale Plattform für elektronische Rechnungen, ab dem 1. Januar 2024 vor. Für Unternehmen, die der Vorschrift nicht nachkommen, wurde eine Nachfrist von drei Monaten (1. Januar 2024 - 31. März 2024) festgelegt.
Nach Ablauf der Karenzzeit (ab 1. April 2024) können Geldstrafen zwischen 5.000 und 10.000 RON (ca. 1.000 bis 2.000 EUR) für große Steuerzahler und zwischen 500 und 2.500 RON (100 bis 500 EUR) für die übrigen Steuerzahler verhängt werden, die ihrer Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen über das RO e-Factura-System nicht nachkommen.
Die Europäische Kommission hat Rumänien eine Genehmigung für die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2024 erteilt. Die Genehmigung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren (Januar 2024 bis Dezember 2026) bzw. bis die EU die ViDA-Initiative umsetzt.
Mit der Regierungsverordnung 120/2021 wurden sowohl die Grundlage als auch der rechtliche und operative Rahmen für die E-Rechnung in dem Land geschaffen. Die Regierungsverordnung 130/2021 führt die E-Rechnung ab Juli 2022 verpflichtend für Unternehmen ein, deren Tätigkeit mit Produktkategorien verbunden ist, bei denen ein hohes Steuerrisiko vorhanden ist (anfällig für Steuerhinterziehung).
Im Einklang mit der am 17.12.2021 veröffentlichten Regierungsverordnung 130/2021, hat die rumänische Steuerbehörde (Agenția Națională de Administrare Fiscală, ANAF) die Verordnung 12/2022 veröffentlicht, die definiert, welche Produktekategorien ein hohes Steuerrisiko aufweisen. Zu den Produktkategorien gehören: Obst und Gemüse, alkoholische Getränke, Immobilien, Mineralprodukte und Bekleidung.
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Siehe auch auf Rumänisch.
Wie funktioniert die zentrale E-Rechnungplattform RO e-Factura?
Die zentrale E-Rechnungsplattform ‚RO‘ steht ab November 2021 für den Austausch von Rechnungen sowohl mit öffentlichen Auftraggebern (B2G) als auch zwischen privaten Unternehmen (B2B) zur Verfügung. Die Plattform speichert E-Rechnungen für einen Zeitraum von 60 Tagen. Sowohl die Rechnungssender als auch die Rechnungsempfänger sind verpflichtet, ihre ausgestellten bzw. erhaltenen Rechnungen mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren.
Um die E-Rechnungsplattform ‚RO‘ nutzen zu können, müssen derzeit sowohl die Rechnungssender als auch der Rechnungsempfänger auf der Plattform registriert sein.
Die Rechnungen müssen in einem vordefinierten XML-Format gemäß dem RO_CIUS-Standard erstellt werden.
Die maximale Frist für die Einreichung elektronischer Rechnungen im System RO e-Factura beträgt 5 Arbeitstage ab der Ausstellung der Rechnung.
Nach der elektronischen Übermittlung der Rechnung weist die Plattform jeder Rechnung eine Identifikationsnummer zu. Das System führt verschiedene syntaktische und semantische Validierungen der Dokumente durch.
Nach einer erfolgreichen Validierung wird die Signatur des Finanzministeriums hinzugefügt. Diese garantiert, dass keine Änderungen am Inhalt der Rechnung vorgenommen wurden.
Im Fall von Unternehmen, die ab Juli 2022 verpflichtend E-Rechnungen ausstellen müssen, müssen die Empfänger jedoch nicht auf der Plattform registriert sein. Die Absender müssen den Empfängern die Rechnungen jedoch gemäß des Artikels 319 des Gesetzes 227/2015 der Abgabenordnung zur Verfügung stellen.
Versand elektronischer Dokumente an all Ihre Gesprächspartner
Business@Mail ist eine Lösung, mit der Sie den elektronischen Versand all Ihrer Dokumente automatisieren und so Kosten und Reaktionszeiten reduzieren können.
- Erstellung und Versand von Dokumenten: Die Absender erstellen die Dokumente (z. B. Bestellungen oder Rechnungen) im ERP-System.
- Benachrichtigung der Empfänger: Die Empfänger erhalten per E-Mail einen Link für den Zugang zu einem Webportal.
- Einsicht und Herunterladen von Dokumenten: In dem Webportal können die Empfänger die Dokument einsehen und/oder herunterladen können. Die Absender erhalten Benachrichtigungen über den Status eines jeden Dokuments (z. B. ‚geöffnet‘ oder ‚heruntergeladen‘).
Die Plattform ermöglicht den Versand elektronischer Dokumente und deren Empfang durch Ihre Partner. Die Benutzeroberfläche von Business@Mail ist übersichtlich aufgebaut und leicht zu bedienen. Sowohl Absender als auch Empfänger können Dokumente anzeigen, herunterladen und benutzerdefinierte Suchen und Abfragen durchführen.
B2G E-Rechnung in Rumänien
Ab dem 1. Juli 2022 wird in Rumänien das E-Invoicing für B2G Transaktionen offiziell Pflicht, laut Veröffentlichung im Gesetz 139/2022 (17. Mai 2022). Demzufolge müssen bei allen Transaktionen mit öffentlichen rumänischen Einrichtungen E-Rechnungen über das nationale Invoicingsystem RO e-Factura im UBL 2.1 Format ausgestellt werden.
Das E-Invoicing in Rumänien lässt sich mit der Lösung von EDICOM abbilden. EDICOMs E-Invoicing-Plattform konvertiert die Rechnungsdaten aus dem ERP-System in die länderspezifischen Formate. Gerne beraten wir Sie zum E-Invoicing in Rumänien in einem persönlichen Gespäch.
SAF-T in Rumänien
Ab 2022 müssen alle rumänischen Unternehmen und alle in Rumänien für Mehrwertsteuerzwecke registrierten ausländischen Unternehmen ihre Steuer- und Buchhaltungsdaten in Form der Standard Audit File for Tax (SAF-T) melden.
Die EDICOM-Plattform vereinfacht den elektronischen Austausch von Daten mit den Steuerbehörden in den einzelnen Ländern.
Rumänien digitalisiert die Steuererklärung
Seit seinem Amtsantritt hat Finanzminister Dan Vîlceanu erklärt, dass die Digitalisierung des Austausches von Informtionen zwischen privaten Unternehmen und der Steuerbehörde ein sehr wichtiges Ziel ist:
"Bei der Digitalisierung geht es ebenso sehr um Technologie wie um Menschen. Wir erwarten von den Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, dass sie diesen Sprung machen und schnell auf die aktuellen Anforderungen der Bürger reagieren. Wir streben einen Paradigmenwechsel an, um einen proaktiven Ansatz für die Beziehungen zwischen den staatlichen Institutionen und den Bürgern im Steuerbereich zu gewährleisten. Das E-Invoicing-System des Finanzministeriums ist der Katalysator für den Paradigmenwechsel in der öffentlichen Verwaltung. Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Gelder und die Digitalisierung der Interaktion zwischen dem privaten Sektor und dem Staat sind Ziele, die wir seit unserem Amtsantritt verfolgen, und die Einführung des Systems ist ein Beweis dafür, dass wir sie erreichen".