e-Reporting in Frankreich
In Frankreich werden die Unternehmen je nach erfolgter Geschäftstransaktion eine Reihe an Daten an die Verwaltung übermitteln müssen.
VAT Compliance in anderen Ländern
Neues E-Reporting-System in Frankreich
E-Reporting ist das neue System für die Datenübertragung der Transaktionen, das von der Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP) im Rahmen des Projekts zur E-Invoicing-Generalisierung festgelegt wurde.
Die E-Reporting Pflicht folgt dem gleichen Zeitplan wie die B2B E-Rechnung. Das E-Reporting betrifft alle Unternehmen, die B2C und B2B Transaktionen auf internationaler Ebene ausführen.

Großunternehmen
Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen und zum E-Reporting für Großunternehmen und Pflicht des Erhalts von E-Rechnungen für alle Unternehmen.

Mittelgroße Unternehmen
Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen und zum E-Reporting für mittelgroße Unternehmen.
Welche Transaktionen sind vom E-Reporting betroffen?
Daten in Bezug auf B2C Transaktionen
Anhand des Beispiels von Spanien hat die DGFiP auch vorgeschlagen, über B2C Transaktionen Bericht zu erstatten. Der Vorschlag umfasst je nach technologischer Infrastruktur der Unternehmen 3 verschiedene Szenarien.
Wenn das Unternehmen Point of Sales (POS) Software verwendet, muss es eine Zusammenfassung aller am Tag ausgestellten Kassenzettel, den sogenannten Kassenzettel Z, erklären.
Wenn das Unternehmen E-Rechnungen ausstellt, kann es die angeforderten Abrechnungsdaten über denselben Kanal an die Verwaltung senden, der im Rahmen der B2B E-Rechnung verwendet wird, ohne sie an den Endkunden zu senden.
Wenn das Unternehmen über kein IT-System verfügt, muss es (alle zehn Tag oder jeden Monat) eine Zusammenfassung der im Zeitraum ausgeführten Transaktionen senden.
Daten in Bezug auf B2B Transaktionen auf internationaler Ebene
Über folgende Transaktionen muss Auskunft an die Verwaltung gesendet werden:
Innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Dienstleistungen
Zugunsten von Unternehmen außerhalb der EU ausgeführte Ausfuhren
Transaktionen für Gemeinschaften in Übersee
Innergemeinschaftliche Erwerbe
EDICOM - eReporting-Lösung
E-Reporting's FAQ
Welche Unternehmen müssen das E-Reporting in Frankreich anwenden?
Alle Unternehmen, die B2C und B2B Transaktionen auf internationaler Ebene ausführen. Dabei handelt es sich um Transaktionen, die kein Invoicing haben u./o. nicht unter mehrwertsteuerpflichtigen Steuerzahlern erfolgen.
Wann wird das E-Reporting in Frankreich Pflicht sein?
Die E-Reporting Pflicht folgt dem gleichen Zeitplan wie die B2B E-Rechnung:
- Juli 2024 für Großunternehmen
- Januar 2025 für mittelgroße Unternehmen
- Januar 2026 für KMU und Mikrounternehmen
Welche Transaktionen sind vom E-Reporting betroffen?
Transaktionen, die in einem internationalen B2B Rahmen erfolgen wie auch B2C Transaktionen sind vom E-Reporting betroffen.
Wie oft muss das E-Reporting erfolgen?
Die Häufigkeit des Einreichens wird von der Steuerregelung abhängen, der die einzelnen Unternehmen unterliegen.
Für Unternehmen, die der normalen Steuerregelung unterliegen, müssen 3 Übertragungen im Monat innerhalb von 4 Tagen Frist ab dem 10., dem 20. und dem letzten Tag des Monats erfolgen.
Unternehmen mit einer Sondersteuerregelung müssen monatlich innerhalb der 7 auf das Monatsende folgenden Tage eine elektronische Erklärung einreichen.
Wie unterscheiden sich das E-Reporting und das E-Invoicing?
Der Hauptunterschied zwischen E-Reporting und E-Invoicing besteht in den betroffenen Transaktionen. Das E-Invoicing gilt für Transaktionen zwischen in Frankreich ansässigen Steuerzahlern, die unter den MWSt.-Anwendungsbereich fallen und für die die französischen Abrechnungsvorschriften gelten.
Transaktionen, die in einem internationalen B2B Rahmen erfolgen, wie auch B2C Transaktionen sind vom E-Reporting betroffen.
Unterliegen nicht in Frankreich ansässige Unternehmen der E-Reporting-Pflicht?
Ausländische Unternehmen, die keinen Sitz in Frankreich haben, können zum E-Reporting verpflichtet sein, wenn erachtet wird, dass die Transaktionen in Frankreich erfolgen und in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig sind. Dabei wird es sich am häufigsten um Transaktionen mit einer in Frankreich steuerpflichtigen Privatperson oder einem Verband handeln (z. B. Remote-Verkäufe innergemeinschaftlicher Güter).
Weißbuch über B2B E-Invoicing und E-Reporting in Frankreich
In diesem Weißbuch über die Zukunft stehen grundlegende Informationen über das B2B E-Invoicing und seine letzten Aktualisierungen.
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