
Verpflichtung
Seit 2019 ist die elektronische Rechnungsstellung mit der öffentlichen Verwaltung für alle ihre Lieferanten verpflichtend.
In Anlehnung an die europäischen Richtlinien ist die Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung in Kroatien im B2G-Bereich sowohl für Lieferanten als auch für öffentliche Verwaltungen verpflichtend.
Seit 2019 ist die elektronische Rechnungsstellung mit der öffentlichen Verwaltung für alle ihre Lieferanten verpflichtend.
Die Regierung hat eine zentrale Plattform namens Servis eRačun za državu, die für die Finanzagentur FINA betrieben wird und mit allen öffentlichen Verwaltungen verbunden ist. Die Anbindung an die Plattform erfolgt über PEPPOL.
PEPPOL UBL 2.1 oder CII
Nicht verpflichtend
11 Jahre
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Die technischen und rechtlichen Anforderungen für das E-Invoicing sind in jedem Land anders. Wenn Sie die Details und Steuerpflichten in einem konkreten Land erfahren möchten, klicken Sie einfach die Karte an oder wählen Sie ein Land aus der Drop-down-Liste aus.