Automatisieren Sie die Ausstellung und den Empfang Ihrer E-Rechnungen mit einer einzigen e-Invoicing-Lösung
Eine zentralisierte Lösung für zahlreiche E-Rechnungsprojekte im B2B- und B2G-Bereich
Wir stellen Ihnen eine B2B- und B2G-Lösung zur Verfügung, die auf die Ausstellung von elektronischen Dokumenten in den Formaten ZUGFeRD und XRechnung an jede nationale, bundesweite und regionale Verwaltungseinrichtung vorbereitet ist.
Unsere EDI-Lösung garantiert die Erstellung, Aufbewahrung und Übertragung elektronischer Dokumente entsprechend dem nationalen E-Rechnungsgesetz und der E-Rechnungsverordnung.
Deutschland: E-Invoicing im B2B-Bereich für 2025 geplant
01/01/2025
Wer ist verpflichtet
Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Freiwillige Ausstellung von elektronischen Rechnungen.
Formate
Papier
E-Rechnungsformat EN 16931: Nationale Formate, die in Deutschland unterstützt werden, XRechnung und ZugFeRD.
Andere Formate (XML, EDIFACT...)
01/01/2027
Wer ist verpflichtet
Obligatorische Ausstellung von elektronischen Rechnungen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800,000 Euro.
Formate
Papier: unter besonderen Bedingungen zulässig
E-Rechnungsformat EN 16931: Nationale Formate, die in Deutschland unterstützt werden, XRechnung und ZugFeRD.
Andere Formate (XML, EDIFACT...): unter besonderen Bedingungen zulässig.
01/01/2028
Wer ist verpflichtet
Alle Unternehmen müssen elektronische B2B-Rechnungen versenden.
Formate
E-Rechnungsformat EN 16931: Nationale Formate, die in Deutschland unterstützt werden, XRechnung und ZugFeRD.
Andere Formate (XML, EDIFACT...), sofern sie mit dem EN16931-Format kompatibel sind.
B2G E-Rechnung: Die E-Rechnung in den deutschen Bundesländern
Seit dem 18. April 2020 sind alle Bundesländer dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen.
Jedes Bundesland kann die Richtlinie entsprechend eigener Regulierungen umsetzen, allerdings müssen die in der Richtlinie 2014/55/EU definierten elektronischen Systeme und Formate verwendet werden.
Im Folgenden präsentieren wir den aktuellen Stand der Umsetzung der elektronischen Rechnung in den 16 Bundesländern.
Gesetz
Verordnung
- Bezechnung: E-Rechnungsverordnung -ERechV
- Erlassen: 10.04.2017
- Inkrafttreten: 27.11.2018
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen: Nicht bekannt
Ausstellungspflicht
Ja, seit dem 27.11.2020
- Ausnahmen: Für Rechnungen mit geheimhaltungsbedürftigen Daten, Rechnungen von Direktaufträgen bis zu einem Betrag von 1 000 Euro.
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID
Zentraler Rechnungseingang
Über Rechnungseingangsplattformen:
- Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) für die Behörden unmittelbare Bundesverwaltung
- Rechnungseingangsplattform OZG-RE für Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung
Übertragungsweg
Weberfassung, Webupload, E-Mail, DE-Mail, Peppol
Gesetz
Berliner E-Rechnungsgesetz (BERG)
Verordnung
- Bezeichnung: E-Rechnungsverordnung (E-RechV)
- Erlassen: 30.09.2019
- Inkrafttreten: 16.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie, ab 16.04.2020
- Unterschwellig: Ab 31.12.2022
- Ausnahmen: Organleihe, Geheimhaltungsbedürftige Aufträge
Ausstellungspflicht
Keine Verpflichtung
Zentraler Rechnungseingang
OZG-RE
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Übertragungsweg
Web capture, web upload, e-mail, DE-mail, Peppol
Gesetz
E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt - ERG LSA
Verordnung
- Bezeichnung: E-Rechnungsverordnung LSA
- Erlassen: 13.03.2020
- Inkrafttreten: 18.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen: Sicherheitsspezifische Aufträge
Ausstellungspflicht
Keine Verpflichtung
Format
- XRechnung
- CEN-konforme
Adressierung
Leitweg-ID
Zentrales Rechnungseingangsportal
Landeseigenes E-Rechnungsportal
Übertragungsweg
Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, PEPPOL.
Gesetz
E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz (ERechGRP)
Verordnung
- Bezeichnung: E-Rechnungs-Gesetz Rheinland-Pfalz - ERechGRP
- Erlassen: 03.06.2020
- Inkrafttreten: 24.06.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Geplant
- Ausnahmen: Nicht bekannt
Ausstellungspflicht
Ja, ab 01.01.2024
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID
Zentrales Rechnungseingangsportal
Zentrales Rechnungseingangsportal des Landes ZRE RLP (E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz)
Übertragungsweg
Webupload, E-Mail, Peppol
Gesetz
Brandenburgeisches E-Government-Gesetz (BbgEGovG)
Verordnung
- Bezeichnung: Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
- Erlassen: 19.09.2019
- Inkrafttreten: 01.04.2020 – Aktuelle Fassung 27.10.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig:
- Unmittelbare Landesverwaltung ab 1.4.2020 verpflichtend
- Mittelbare Landesverwaltung und sonstige Verpflichtete erst ab 1.1.2025 verpflichtend
- Ausnahmen: Geheimhaltungsbedürftige Aufträge
Ausstellungspflicht
Keine Verpflichtung
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID
Zentraler Rechnungseingang
OZG-RE
Übertragungsweg
Weberfassung, Webupload, E-Mail, Peppol
Gesetz
Niedersächsisches Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG)
Verordnung
- Bezeichnung: Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr (NERechVO)
- Erlassen: 08.04.2020
- Inkrafttreten: 18.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen: Nicht bekannt
Ausstellungspflicht
Alle öffentlichen Auftraggeber sind verpflichted, Rechnungen elektronisch zu empfangen und verarbeiten zu können.
Format
XRechnung
Adressierung
Leitweg-ID (BT-10)
Zentrales Rechnungseingangsportal
Übertragungsweg
Webupload, E-Mail, Weberfassung, ab 18.04.2022: Peppol
Gesetz
E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern (EgovG M-V)
Verordnung
- Bezeichnung: ERechV Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V)
- Erlassen: 21.06.2021
- Inkrafttreten: 29.06.2021
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Nicht bekannt
- Ausnahmen: Nicht bekannt
Ausstellungspflicht
Ja, ab 01.04.2023
- Ausnahmen:
- Sicherheitsrelevanten Aufträgen mit geheimhaltungsbedürftigen Rechnungsdaten
- Sonstige Beschaffungen im Ausland
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID bei Nutzung OZG-RE
Zentrales Rechnungseingangsportal
OZG-RE
Übertragungsweg
Portal, E-Mail, Peppol
Gesetz
Thüringer E-Government-Gesetz (ThürEGovG)
Regulación
- Bezechnung: Thüringer E-Rechnungs-Verordnung (ThüringerERechVO)
- Erlassen: 06.12.2019
- Inkrafttreten: 27.11.2019
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen: Nicht bekannt
Ausstellungspflicht
Keine Verpflichtung
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID (BT-10)
Zentrales Rechnungseingangsportal
OZG-RE
Übertragungsweg
Weberfassung, Webupload, E-Mail, PEPPOL
Gesetz
E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (EgovG BW)
Verordnung
- Bezeichnung: E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg (ErechVOBW)
- Erlassen: 10.03.2020
- Inkrafttreten: 18.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja, außer für Gemeinden und Gemeindeverbände
- Ausnahmen: Für Rechnungen mit geheimhaltungsbedürftigen Daten
Ausstellungspflicht
- Ab 01.01.2022
- Ausnahmen: Rechnungen bis zu einem Betrag von 1 000 Euro
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID
Zentraler Rechnungseingang
Zentrales Rechnungseingangsportal des Landes Service Portal Baden-Württemberg
Übertragungsweg
Webupload, E-Mail, zukünftig auch Peppol
Gesetz
Gesetz zur Weiterentwicklung des digitalen Finanzmanagements in Hamburg und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Verordnung
- Bezeichnung: Hamburgischen E-Rechnungs-Verordnung
- Erlassen: 25.05.2021
- Inkrafttreten: 01.01.2022
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen: O
- Direktvergaben bis zu einem Auftragswert von 1.000 Euro
- Sicherheitsrelevanten Aufträgen mit geheimhaltungsbedürftigen Rechnungsdaten
- Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes
Ausstellungspflicht
Ab 01.01.2022
Ausnahmen
- Ab 1.000 Euro (netto) bei Lieferung. Ab 3.000 Euro (netto) bei Bauleistungen.
- Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro (netto)
Übertragungsweg
PEPPOL, E-Mail
Adressierung
Leitweg-ID (Listde der Hamburger Leitweg-IDs)
Zentraler Rechnungseingang
Zentrales Rechnungseingangsportal des Landes (E-Rechunungsportal)
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Standards
Gesetz
Landesverwaltungsgesetz - LVwG
Verordnung
- Bezeichnung: E-Rechnungsverordnung (ERechVO)
- Erlassen: 15.11.2018
- Inkrafttreten: 27.11.2018 (Oberste Landesbehörde), 18.04.20 (Andere Behörden)
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Für Landesbehörden, nicht für Kommunen
- Ausnahmen: Geheimhaltungsbedürftige Aufträge
Ausstellungspflicht
Keine Verpflichtung
Format
Ab 18.04.2020 XRechnung
Adressierung
Leitweg-ID (BT-10)
Zentrales Rechnungseingangsportal
Übertragungsweg
E-Mail, DE-Mail, Webservice, PEPPOL
Gesetz
E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovNRW)
Verordnung
- Bezechnung: Verordnung zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs nach § 7a des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen
- Erlassen: 13.08.2019
- Inkrafttreten: 01.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen:
- Sicherheitsspezifische Aufträge
- Direktaufträge ohne Vergabeverfahren
Ausstellungspflicht
Keine Verpflichtung
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID (BT-10)
Zentrales Rechnungseingangsportal
Vergabeportal des Landes Nordrhein-Westfalen(vergabe.NRW)
Übertragungsweg
Weberfassung, Webupload, E-Mail, DE-Mail, Peppol
Gesetz
Sächsisches E-Government -Gesetz
Verordnung
- Bezechnung: Sächsisches E-Government-Gesetz-Durchführungsverordnung
- Erlassen: 10.03.2020
- Inkrafttreten: 18.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Nicht bekannt
- Ausnahmen: Geheimhaltungsbedürftige Aufträge
Ausstellungspflicht
Gilt für Lieferanten des Bundes.
Format
- Xrechnung
- CEN-konforme
Adressierung
LeitwegID
Zentrales Rechnungseingangsportal
OZG-RE
Übertragungsweg
Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, Webservice, PEPPOL
Gesetz
eGovernmentgesetz (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen)
Verordnung
- Bezeichnung: Verordnung über die elektronische Rechnung (E-Rechnungs-VO)
- Erlassen: 17.07.2018
- Inkrafttreten: 27.11.2018 (Für Landesbehörden) 27.11.2020 (Verpflichtung für Lieferanten)
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Seit November 2018 für Gebietskörperschaften Land und Stadt Bremen und Bremerhaven
- Unterschwellig: Ab November 2019 für Betriebe und Gesellschaften der FHB
Ausstellungspflicht
Ab 27.11.2020
- Ausnahmen
- Bar- und Sofortzahlung
- Direktaufträge (Unterschwellenvergabeordnung)
- Geheimhaltungsbedürftige Aufträge
- Härtefallregelung (Befreiung auf Antrag)
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID (BT-10)
Zentraler Rechnungseingang
Zentrales Rechnungseingangsportal des Landes “zERIKA”.
Übertragungsweg
Weberfassung, Webupload, E-Mail, DE-Mail, Peppol
Gesetz
E-Government-Gesetz Saarland (EGovSL)
Verordnung
- Bezeichnung: E-Rechnungsverordnung Saarland (E-RechVO SL)
- Erlassen: 09.07.2020
- Inkrafttreten: 31.07.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen: Nicht bekannt
Ausstellungspflicht
- Ja, ab 01.01.2022
- Ausnahmen bei Aufträgen die der Geheimhaltungspflicht unterliegen, Direktaufträgen bis 1000 Euro
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID
Zentrales Rechnungseingangsportal
Kooperation mit Rheinland-Pfalz zur Nutzung des ZRE RLP
Übertragungsweg
Webupload, E-Mail, später PEPPOL
Gesetz
Verordnung
- Bezeichnung: Bürgerservice - BayDiV: Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) Vom 11. Juli 2023 (GVBl. S. 464) BayRS 206-1-1-D (§§ 1–13)
- Erlassen: 11.07.2023
- Inkrafttreten: 01.08.2023
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ab 1.000 EUR netto
- Ausnahmen: Für Bauaufträge gelten Verpflichtungen im Unterschwellenbereich ab 18. April 2023
Ausstellungspflicht
Ab 18.04.2020
Öffentliche Auftraggeber müssen e-Rechnungen annehmen und bearbeiten.
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Nicht geplant. Leitweg-ID wird von der zuständigen Behörde in der Staatsverwaltung (Auftraggeber) an den Rechnungssteller bei Bedarf ausgegeben.
Zentraler Rechnungseingang
Zunächst dezentraler Eingang
Übertragungsweg
Gesetz
Verordnung
- Bezechnung: E-Rechnungs-Verordnung Hessen
- Erlassen: 17.04.2020
- Inkrafttreten: 18.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen:
- Härtefälle und sicherheitsspezifische Angelegenheiten
- Direktaufträge ohne Vergabeverfahren bis zu einem Betrag in Höhe von 1000 Euro
Ausstellungspflicht
Ja, ab 18.04.2024
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Eine Identifikationsmummer muss verwendet werden, diese erfolgt nach Vorgabe des Auftraggebers. Diese kann muss aber nicht das Leitweg-ID Format haben.
Zentraler Rechnungseingang
Derzeit nicht zentral geplant
Übertragungsweg
Zunächst dezentrale Übertragungskanäle (E-Mail-Postfächer), wenn Webservice angeboten wird, dann mindestens Peppol.
Bundesebene
Verpflichtung für den Rechnungssteller
Verpflichtung
Bevorstehende Verpflichtung
Keine Verpflichtung
Rechnungsübertragung Modell der Bundesländer
OZG-RE
eigene Portal-Lösung
dezentrale Lösung
Benötigen Sie eine Lösung für die E-Rechnung in weiteren europäischen Ländern? Wir analysieren Ihr e-Invoicing-Projekt.
Eine einzige Plattform. Unendliche Lösungen.
Wir vereinfachen die Anpassung Ihrer Verwaltungssysteme an die Anforderungen der elektronischen Rechnungsstellung in allen Ländern, in denen Ihr Unternehmen tätig ist.
Zentralisieren Sie Ihre E-Rechnung-Lösung bei einem internationalen technologischen Partner
Ist Ihr Unternehmen ein internationaler Konzern? Müssen Sie Ihre Managementsysteme mit denen Ihrer Kunden und Lieferanten aus der ganzen Welt über EDI integrieren? Möchten Sie Ihr EDI- und E-Rechnung-Projekt fördern, indem sein Management bei einem globalen Partner mit internationalen Kapazitäten zentralisiert wird?
Eine globale E-Invoicing-Plattform, die die Ausstellung und den Empfang aller Ihrer Rechnungen zentralisiert.
Spezifische Lösungen für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen
Wenn Sie einem internationalen Unternehmen mit Niederlassungen und Arbeitsplätzen in verschiedenen Ländern angehören, muss Ihr ERP-System wahrscheinlich in der Lage sein, elektronische Rechnungen auszustellen, die an die Gesetzgebung der einzelnen Länder, in denen Sie tätig sind, angepasst sind. Diese Lösungen können Ihnen helfen, Ihre Abläufe zu optimieren.
Ausstellung von regelkonformen elektronischen Rechnungen
Unsere E-Invoicing-Plattform implementiert Integrationssysteme für komplexe Workflows, die es ermöglichen, die ERP-Datenstrukturen an die verschiedenen Formate anzupassen, die in jedem Land, in dem Ihr Unternehmen tätig ist, gelten. Diese Anpassungen umfassen Signatur- und Code-Registrierungsverfahren, die die steuerliche Kontrolle, die Authentizität und die Integrität der Dokumente gewährleisten.
E-Invoicing für öffentliche Verwaltungen
Eine Verbindung mit den elektronischen Rechnungsstellungssystemen der einzelnen Länder herzustellen, ist eine komplexe Aufgabe, die die Anwendung verschiedener Punkt-zu-Punkt-Verbindungen in Abhängigkeit von den zu verbindenden Verwaltungen erfordert. Über unseren HUB für öffentliche Verwaltungen halten wir die Verbindungen aktiv und ständig gewartet, um eine hohe Serviceverfügbarkeit zu bieten.
Rechnungsstellung mit europäischen öffentlichen Verwaltungen
e-Rechnung B2C
Der von uns entwickelte Dienst mit dem Namen Business@Mail ermöglicht die Ausdehnung der elektronischen Rechnungsstellung auf 100 % Ihrer Kunden. Diese Lösung integriert sich in Ihr Verwaltungssystem und veröffentlicht auf einem Portal alle Dokumente, die an Kunden gesendet werden, die keine elektronischen Rechnungen verarbeiten können (sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen).
Ihre Kunden erhalten automatisch eine Benachrichtigung für den Zugang zu einer privaten Umgebung, in der sie ihre Rechnungen auf sichere und einfache Weise einsehen und herunterladen können.
Spezifische Lösungen für den Empfang elektronischer Rechnungen
Wenn Sie Standorte in verschiedenen Ländern haben und Tausende von Rechnungen von Ihren Lieferanten erhalten, oder wenn Sie in einem eher lokalen Umfeld tätig sind und die Integration Ihrer Kreditorenbuchhaltung eine Herausforderung darstellt, können wir Ihnen eine Lösung anbieten, die der Realität Ihres B2B-Projekts entspricht.
Regelkonformer Empfang von elektronischen Rechnungen
Die EDICOM-Plattform für den Rechnungsempfang arbeitet auf integrative Weise, indem sie einen Konzentrator ermöglicht, der alle Rechnungen zur Vorabvalidierung gemäß den technischen und rechtlichen Spezifikationen des jeweiligen Landes, in dem das empfangende Unternehmen tätig ist, entgegennimmt. Darüber hinaus ist es möglich, zahlreiche syntaktische und semantische Validierungsregeln anzuwenden, die erforderlich sind, damit die empfangenen Dokumente den vom Kunden geforderten Geschäftsbedingungen entsprechen.
Regelkonforme elektronische Eingangsrechnungen schließen den Prozess durch fortschrittliche Mapping-Prozesse ab, die 100 % der empfangenen elektronischen Rechnungen in strukturierte Daten umwandeln, die in das Kreditorenmanagementsystem des Kunden integriert werden können.
Rechnungseingangsportal
Das EDICOM-Rechnungseingangsportal wurde entwickelt, um all jene Partner mit einem mittelgroßen Rechnungsaufkommen zu integrieren, die ihre Dokumente normalerweise auf konventionellem Wege wie Post, Fax oder E-Mail versenden.
Bei dieser Lösung müssen die Lieferanten die Rechnungsdaten nur noch in ein einfaches Webportal eingeben. Auf diese Weise verhalten sich die im Internet gespeicherten Dokumente wie jede andere elektronische Rechnung und werden in das Verwaltungssystem des Unternehmens integriert.
EDICOM Global e-Invoicing Platform
Die Global E-Invoicing Platform von EDICOM für den elektronischen Rechnungsaustausch vereinfacht den Prozess der Übermittlung und des Empfangs elektronischer Rechnungen in einem multinationalen Umfeld. Unsere E-Rechnungslösung ist einfach skalierbar und kann an unterschiedliche Standards und Verbindungssysteme angepasst werden, die von den EU- Mitgliedsstaaten und anderen Behörden auf internationaler Ebene verwendet werden.
Integrationsmodul
Die Lösung wird mit dem ERP-System des Kunden integriert. Dabei werden Mapping-Systeme verwendet, um die Daten aus dem ERP-System in das elektronische Format, das von der jeweiligen Behörde gefordert wird (z.B. XML, UBL, SAF-T), umzuwandeln.
Validierungsmodul
Die Daten werden syntaktisch und semantisch validiert, um zu garantieren, dass sie den Spezifizierungen des Empfängers entsprechen.
Modul für Gesetzeserfüllung
Nach der Validierung der Daten, werden beispielsweise die digitale Signatur, ein Zeitstempel oder andere Zertifikate verwendet, um die gesetzliche Gültigkeit zu garantieren. Damit ist das Dokument bereit für den Versand.
Kommunikationsmodul
Die EDICOM-Plattform sendet das Dokument an den öffentlichen Auftraggeber über das landesspezifische System. Dabei kommen die jeweils notwendigen Übertragungsprotokolle zum Einsatz (z.B. Webservice, AS2, AS4, HTTPS). Mit Geschäftspartnern erfolgt die Kommunikation normalerweise über unser Value-Added-Network (VAN).
PEPPOL Compliance Modul
Neben dem Datenformat (z.B. die XRechnung in Deutschland für B2G-Projekte) umfasst PEPPOL auch ein Kommunikationsnetzwerk. EDICOM ist als offizieller Access Point zertifiziert und kann daher den Austausch von elektronischen Dokumenten (z.B. Bestellungen und Rechnungen) mit öffentlichen Auftraggebern im PEPPOL-Netzwerk anbieten.
Aufbewahrungsmodul
Die elektronischen Rechnungen müssen über einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden. Dabei sehen die gesetzlichen Vorschriften oft kryptografische Sicherheitsmaßnahmen vor. Als eIDAS-zertifizierter Vertrauensdienstanbieter entspricht EDICOMs Archivierungsmodul namens EDICOMLta den Aufbewahrungsstandards in allen europäischen Ländern.
6 Gründe, die für die E-Rechnungsplattform con EDICOM sprechen
Zentralisierung
Unsere Lösung kann zentral eingerichtet und für das E-Invoicing in einer Vielzahl von Ländern verwendet werden. Sie müssen Ihre Prozesse also nicht ausweiten, sondern können die Anforderungen mit einer einzigen Lösung abdecken.
Integration
Die cloud-basierte EDICOM-Lösung kann mit einer Vielzahl von Buchhaltungs- und ERP-Systemen integriert werden. Dies erfordert keine Veränderungen in Ihrer IT-Infrastruktur.
Kostenersparnis
Die Automatisierung Ihrer E-Invoicing-Prozesse und die zentrale Einrichtung der Lösung beugen der manuellen Eingabe von Daten und einer „Flickenteppich-Lösung“ vor. So können wesentliche Kosteneinsparungen erzielt werden.
Weltweites E-Invoicing
Die EDICOM-Lösung ist in über 70 Ländern einsetzbar. Sie können weltweit auf unsere Lösung bauen und somit die E-Invoicing-Anforderungen in den verschiedenen Ländern erfüllen.
Sicherheit und Verfügbarkeit
EDICOM verfügt über wichtige Zertifizierungen wie die ISO 27001, die ISO20000, die ISAE 3402 oder das TIER II DESIGN. Durch unser SLA garantieren wir Ihnen die maximale Sicherheit Ihrer Daten und eine Mindestverfügbarkeit unserer Systeme von 99,9%.
Aktualisierung
Die gesetzlichen und die technischen Änderungen für das E-Invoicing in den einzelnen Ländern werden ständig von EDICOM überwacht. Unsere Lösung und unsere Kunden sind somit immer auf dem neusten Stand.
Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Einer unserer Kundenberater wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um alle Ihre Fragen zu den EDICOM Lösungen zu beantworten.