Sind Sie auf die E-Rechnung in Deutschland vorbereitet?
Automatisieren Sie die Ausstellung und den Empfang Ihrer elektronischen Rechnungen mit einer einzigen e-Invoicing-Lösung kompatibel mit XRechnung, PEPPOL und die in das firmeninterne ERP-System integriert wird
Eine zentralisierte Lösung für zahlreiche E-Rechnungsprojekte im B2B- und B2G-Bereich
Wir stellen Ihnen eine B2B- und B2G-Lösung zur Verfügung, die auf die Ausstellung von elektronischen Dokumenten in den Formaten ZUGFeRD und XRechnung an jede nationale, bundesweite und regionale Verwaltungseinrichtung vorbereitet ist.
Unsere EDI-Lösung garantiert die Erstellung, Aufbewahrung und Übertragung elektronischer Dokumente entsprechend dem nationalen E-Rechnungsgesetz und der E-Rechnungsverordnung.
EDICOM PEPPOL Access Point
EDICOM ist als offizieller Access Point zertifiziert und kann daher den Austausch von elektronischen Dokumenten (z.B. Bestellungen und Rechnungen) mit öffentlichen Auftraggebern im PEPPOL-Netzwerk anbieten.
Charakteristika der E-Invoicing-Lösung für Rechnungsausgang und Rechnungseingang
Datenintegration
Die Lösung wird mit dem ERP-System des Kunden integriert. Dabei werden Mapping-Systeme verwendet, um die Daten aus dem ERP-System in das elektronische Format, das von der jeweiligen Behörde gefordert wird (z.B. XRechnung, ZUGFeRD, XML, UBL, SAF-T), umzuwandeln.
Zentralisierte Verwaltung
Eine einzige integrierte und skalierbare Lösung ermöglicht die Verwaltung zahlreicher E-Rechnungsprojekte im B2B- und B2G-Bereich. Es werden alle wichtigen Dokumentenstandards, die der öffentliche oder private Geschäftspartner erwarten könnte, sowie alle wichtigen Kommunikationskanäle (z.B. Webservice, PEPPOL, AS2, FTPS) unterstützt.
PEPPOL: Direkte Anbindung
Die Kommunikationsplattform von EDICOM ermöglicht die direkte Anbindung an Rechnungseingangsplattformen von Bund und Ländern (ZRE, OZG-RE, zERIKa, etc.). EDICOM stellt die Verbindung als akkreditierter PEPPOL Access Point durch einen Webservice über das PEPPOL-Netzwerk her.
eIDAS: Garantierte Authentizität und Integrität
Die europäische Richtlinie eIDAS (Richtlinie 910/2014) definiert den gesetzlichen Rahmen für die elektronischen Identifizierungsmechanismen. Als eIDAS-zertifizierter Vertrauensdienstanbieter, kann EDICOM elektronische Rechnungen mit den Vertrauensmechanismen versehen, welche die Authentizität und Integrität in ganz Europa garantieren.
Die E-Rechnung in den deutschen Bundesländern
Seit dem 18. April 2020 sind alle Bundesländer dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen.
Jedes Bundesland kann die Richtlinie entsprechend eigener Regulierungen umsetzen, allerdings müssen die in der Richtlinie 2014/55/EU definierten elektronischen Systeme und Formate verwendet werden.
Im Folgenden präsentieren wir den aktuellen Stand der Umsetzung der elektronischen Rechnung in den 16 Bundesländern.
Gesetz
Verordnung
- Bezechnung: E-Rechnungsverordnung -ERechV
- Erlassen: 10.04.2017
- Inkrafttreten: 27.11.2018
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen: Nicht bekannt
Ausstellungspflicht
Ja, seit dem 27.11.2020
- Ausnahmen: Für Rechnungen mit geheimhaltungsbedürftigen Daten, Rechnungen von Direktaufträgen bis zu einem Betrag von 1 000 Euro.
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID
Zentraler Rechnungseingang
Über Rechnungseingangsplattformen:
- Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) für die Behörden unmittelbare Bundesverwaltung
- Rechnungseingangsplattform OZG-RE für Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung
Übertragungsweg
Weberfassung, Webupload, E-Mail, DE-Mail, PEPPOL
Gesetz
Berliner E-Rechnungsgesetz (BERG)
Verordnung
- Bezeichnung: E-Rechnungsverordnung (E-RechV)
- Erlassen: 30.09.2019
- Inkrafttreten: 16.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie, ab 16.04.2020
- Unterschwellig: Ab 31.12.2022
- Ausnahmen: Organleihe, Geheimhaltungsbedürftige Aufträge
Ausstellungspflicht
Keine Verpflichtung
Zentraler Rechnungseingang
OZG-RE
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Übertragungsweg
Web capture, web upload, e-mail, DE-mail, PEPPOL.
Gesetz
E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt - ERG LSA
Verordnung
- Bezeichnung: E-Rechnungsverordnung LSA
- Erlassen: 13.03.2020
- Inkrafttreten: 18.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen: Sicherheitsspezifische Aufträge
Ausstellungspflicht
Keine Verpflichtung
Format
- XRechnung
- CEN-konforme
Adressierung
Leitweg-ID
Zentrales Rechnungseingangsportal
Landeseigenes E-Rechnungsportal
Übertragungsweg
Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, PEPPOL.
Gesetz
E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz (ERechGRP)
Verordnung
- Bezeichnung: E-Rechnungs-Verordnung RLP
- Erlassen: In Abstimmung
- Inkrafttreten: Nicht bekannt
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Geplant
- Ausnahmen: Nicht bekannt
Ausstellungspflicht
Geplant, ab 01.01.2024
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID
Zentrales Rechnungseingangsportal
Zentrales Rechnungseingangsportal des Landes ZRE RLP (E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz)
Übertragungsweg
Webupload, E-Mail, später PEPPOL
Gesetz
Brandenburgeisches E-Government-Gesetz (BbgEGovG)
Verordnung
- Bezeichnung: Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
- Erlassen: 19.09.2019
- Inkrafttreten: 01.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig:
- Unmittelbare Landesverwaltung ab 1.4.2020 verpflichtend
- Mittelbare Landesverwaltung und sonstige Verpflichtete erst ab 1.1.2025 verpflichtend
- Ausnahmen: Geheimhaltungsbedürftige Aufträge
Ausstellungspflicht
Keine Verpflichtung
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID
Zentraler Rechnungseingang
OZG-RE
Übertragungsweg
Weberfassung, Webupload, E-Mail, PEPPOL
Gesetz
Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG)
Verordnung
- Bezeichnung: Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr
- Erlassen: 08.04.2020
- Inkrafttreten: 18.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen: Nicht bekannt
Ausstellungspflicht
Keine Verpflichtung
Format
XRechnung
Adressierung
Leitweg-ID (BT-10)
Zentrales Rechnungseingangsportal
Übertragungsweg
Webupload, E-Mail, Weberfassung, ab 18.04.2022: PEPPOL
Gesetz
E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern (EgovG M-V)
Verordnung
- Bezeichnung: ERechV Mecklenburg-Vorpommern
- Erlassen: 21.06.2021
- Inkrafttreten: 22.06.2021
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Nicht bekannt
- Ausnahmen: Nicht bekannt
Ausstellungspflicht
Ja, ab 01.04.2023
- Ausnahmen:
- Sicherheitsrelevanten Aufträgen mit geheimhaltungsbedürftigen Rechnungsdaten
- Sonstige Beschaffungen im Ausland
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID bei Nutzung OZG-RE
Zentrales Rechnungseingangsportal
OZG-RE
Übertragungsweg
Portal, E-Mail, PEPPOL
Gesetz
Thüringer E-Government-Gesetz (ThürEGovG)
Regulación
- Bezechnung: Thüringer E-Rechnungs-Verordnung (ThüringerERechVO)
- Erlassen: 06.12.2019
- Inkrafttreten: 27.11.2019
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen: Nicht bekannt
Ausstellungspflicht
Keine Verpflichtung
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID (BT-10)
Zentrales Rechnungseingangsportal
OZG-RE
Übertragungsweg
Weberfassung, Webupload, E-Mail, PEPPOL
Gesetz
E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (EgovG BW)
Verordnung
- Bezechnung: E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg (ErechVOBW)
- Erlassen: 10.03.2020
- Inkrafttreten: 18.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja, außer für Gemeinden und Gemeindeverbände
- Ausnahmen: Für Rechnungen mit geheimhaltungsbedürftigen Daten
Ausstellungspflicht
- Ab 01.01.2022
- Ausnahmen: Rechnungen bis zu einem Betrag von 1 000 Euro
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID
Zentraler Rechnungseingang
Zentrales Rechnungseingangsportal des Landes Service Portal Baden-Württemberg
Übertragungsweg
Webupload, E-Mail, zukünftig auch PEPPOL
Gesetz
Gesetz zur Weiterentwicklung des digitalen Finanzmanagements in Hamburg und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Verordnung
- Bezeichnung: Hamburgischen E-Rechnungs-Verordnung
- Erlassen: 25.05.2021
- Inkrafttreten: 01.01.2022
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen: O
- Direktvergaben bis zu einem Auftragswert von 1.000 Euro
- Sicherheitsrelevanten Aufträgen mit geheimhaltungsbedürftigen Rechnungsdaten
- Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes
Ausstellungspflicht
Ab 01.01.2022
- Ausnahmen: Rechnungen bis zu einem Betrag von 1 000 Euro
Übertragungsweg
PEPPOL, E-Mail
Adressierung
Leitweg-ID (Listde der Hamburger Leitweg-IDs)
Zentraler Rechnungseingang
Zentrales Rechnungseingangsportal des Landes (E-Rechunungsportal)
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Standards
Gesetz
Landesverwaltungsgesetz - LVwG
Verordnung
- Bezeichnung: E-Rechnungsverordnung (ERechVO)
- Erlassen: 15.11.2018
- Inkrafttreten: 27.11.2018 (Oberste Landesbehörde), 18.04.20 (Andere Behörden)
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Für Landesbehörden, nicht für Kommunen
- Ausnahmen: Geheimhaltungsbedürftige Aufträge
Ausstellungspflicht
Keine Verpflichtung
Format
- Bis 17.04.2020 nur ZUGFeRD 2.0
- Ab 18.04.2020 XRechnung
Adressierung
Leitweg-ID (BT-10)
Zentrales Rechnungseingangsportal
Landeseigene E-Rechungsportal
Übertragungsweg
E-Mail, DE-Mail, Webservice, PEPPOL
Gesetz
E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovNRW)
Verordnung
- Bezechnung: Verordnung zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs nach § 7a des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen
- Erlassen: 13.08.2019
- Inkrafttreten: 01.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen:
- Sicherheitsspezifische Aufträge
- Direktaufträge ohne Vergabeverfahren
Ausstellungspflicht
Keine Verpflichtung
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID (BT-10)
Zentrales Rechnungseingangsportal
Vergabeportal des Landes Nordrhein-Westfalen(vergabe.NRW)
Übertragungsweg
Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, PEPPOL
Gesetz
Gesetz zur Weiterentwicklung des E-Governments im Freistaat Sachsen
Verordnung
- Bezechnung: Sächsisches E-Government-Gesetz-Durchführungsverordnung
- Erlassen: 10.03.2020
- Inkrafttreten: 06.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Nicht bekannt
- Ausnahmen: Geheimhaltungsbedürftige Aufträge
Ausstellungspflicht
Nicht bekannt
Format
- Xrechnung
- CEN-konforme
Adressierung
LeitwegID
Zentrales Rechnungseingangsportal
OZG-RE
Übertragungsweg
Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, Webservice, PEPPOL
Gesetz
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen
Verordnung
- Bezeichnung: Verordnung über die elektronische Rechnung (E-Rechnungs-VO)
- Erlassen: 17.07.2018
- Inkrafttreten: 27.11.2018 (Für Landesbehörden) 27.11.2020 (Verpflichtung für Lieferanten)
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Seit November 2018 für Gebietskörperschaften Land und Stadt Bremen und Bremerhaven
- Unterschwellig:Ab November 2019 für Betriebe und Gesellschaften der FHB
Ausstellungspflicht
Ab 27.11.2020
- Ausnahmen
- Bar- und Sofortzahlung
- Direktaufträge (Unterschwellenvergabeordnung)
- Geheimhaltungsbedürftige Aufträge
- Härtefallregelung (Befreiung auf Antrag)
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID (BT-10)
Zentraler Rechnungseingang
Zentrales Rechnungseingangsportal des Landes “zERIKA”.
Übertragungsweg
Weberfassung, Webupload, E-Mail, DE-Mail, PEPPOL
Gesetz
E-Government-Gesetz Saarland (EGovSL)
Verordnung
- Bezeichnung: E-Rechnungsverordnung Saarland (E-RechVO SL)
- Erlassen: 09.07.2020
- Inkrafttreten: 31.07.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen: Nicht bekannt
Ausstellungspflicht
- Ja, ab 01.01.2022
- Ausnahmen bei Aufträgen die der Geheimhaltungspflicht unterliegen, Direktaufträgen bis 1000 Euro
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID
Zentrales Rechnungseingangsportal
Kooperation mit Rheinland-Pfalz zur Nutzung des ZRE RLP
Übertragungsweg
Webupload, E-Mail, später PEPPOL
Gesetz
Bayerisches E-Goverment Gesetz (BayEGovG)
Verordnung
- Bezeichnung: Bayrische E-Government Verordnung - BayEGovV
- Erlassen: 11.02.2020
- Inkrafttreten: 18.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ab 1.000 EUR
- Ausnahmen: Bauaufträge befristet bis 18. April 2023
Ausstellungspflicht
Keine Verpflichtung
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Nicht geplant. Leitweg-ID wird von der zuständigen Behörde in der Staatsverwaltung (Auftraggeber) an den Rechnungssteller bei Bedarf ausgegeben.
Zentraler Rechnungseingang
Zunächst dezentraler Eingang
Übertragungsweg
Gesetz
Verordnung
- Bezechnung: E-Rechnungs-Verordnung Hessen
- Erlassen: 17.04.2020
- Inkrafttreten: 18.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen:
- Härtefälle und sicherheitsspezifische Angelegenheiten
- Direktaufträge ohne Vergabeverfahren bis zu einem Betrag in Höhe von 1000 Euro
Ausstellungspflicht
Ja, ab 18.04.2024
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Eine Identifikationsmummer muss verwendet werden, diese erfolgt nach Vorgabe des Auftraggebers. Diese kann muss aber nicht das Leitweg-ID Format haben.
Zentraler Rechnungseingang
Derzeit nicht zentral geplant
Übertragungsweg
Zunächst dezentrale Übertragungskanäle (E-Mail-Postfächer), wenn Webservice angeboten wird, dann mindestens PEPPOL.
Bundesebene
Verpflichtung für den Rechnungssteller
Verpflichtung
Bevorstehende Verpflichtung (Mecklenburg-Vorpommern ab 1. April 2023, Rheinland-Pfalz geplant ab 1. Januar 2024,Hessen ab 18. April 2024)
Keine Verpflichtung
Rechnungsübertragung Modell der Bundesländer
OZG-RE
eigene Portal-Lösung
dezentrale Lösung
Benötigen Sie eine Lösung für die E-Rechnung in weiteren europäischen Ländern?
E-Rechnung in Europa: Erfahren Sie mehr über den Standard der E-Rechnung in Europa und deren Einführung in den einzelnen Ländern.
Einhaltung der Vorgaben der öffentlichen Verwaltungen weltweit
Die EDICOM-Lösungen automatisieren die Anpassung Ihrer Systeme mit Tools für die Datenumwandlung und spezifischen Kommunikationslösungen, die an die Anforderungen der öffentlichen Verwaltungen in den Ländern angepasst sind, wo sie vertreten sind.

E-Invoicing in Europa
Wir führen Technologien zur Datenumwandlung, Signatur und Kommunikationen ein, um uns an die Anforderungen der E-Rechnung in Europa anzupassen.

E-Rechnung in LATAM
Integrieren Sie Ihre Systeme mit den lateinamerikanischen Steuerbehörden, um E-Rechnungen entsprechend der E-Invoicing-Modelle der einzelnen Länder dieser Region auszustellen.

Elektronische Steuererklärung
Automatisieren Sie die MWST.- und sonstige elektronische Steuererklärungen in Ländern mit einer diesbezüglichen Regelung.
EDICOM Global e-Invoicing Platform
Die Global E-Invoicing Platform von EDICOM für den elektronischen Rechnungsaustausch vereinfacht den Prozess der Übermittlung und des Empfangs elektronischer Rechnungen in einem multinationalen Umfeld. Unsere E-Rechnungslösung ist einfach skalierbar und kann an unterschiedliche Standards und Verbindungssysteme angepasst werden, die von den EU- Mitgliedsstaaten und anderen Behörden auf internationaler Ebene verwendet werden.

Integrationsmodul
Die Lösung wird mit dem ERP-System des Kunden integriert. Dabei werden Mapping-Systeme verwendet, um die Daten aus dem ERP-System in das elektronische Format, das von der jeweiligen Behörde gefordert wird (z.B. XML, UBL, SAF-T), umzuwandeln.

Validierungsmodul
Die Daten werden syntaktisch und semantisch validiert, um zu garantieren, dass sie den Spezifizierungen des Empfängers entsprechen.

Modul für Gesetzeserfüllung
Nach der Validierung der Daten, werden beispielsweise die digitale Signatur, ein Zeitstempel oder andere Zertifikate verwendet, um die gesetzliche Gültigkeit zu garantieren. Damit ist das Dokument bereit für den Versand.

Kommunikationsmodul
Die EDICOM-Plattform sendet das Dokument an den öffentlichen Auftraggeber über das landesspezifische System. Dabei kommen die jeweils notwendigen Übertragungsprotokolle zum Einsatz (z.B. Webservice, AS2, AS4, HTTPS). Mit Geschäftspartnern erfolgt die Kommunikation normalerweise über unser Value-Added-Network (VAN).

PEPPOL Compliance Modul
Neben dem Datenformat (z.B. die XRechnung in Deutschland) umfasst PEPPOL auch ein Kommunikationsnetzwerk. EDICOM ist als offizieller Access Point zertifiziert und kann daher den Austausch von elektronischen Dokumenten (z.B. Bestellungen und Rechnungen) mit öffentlichen Auftraggebern im PEPPOL-Netzwerk anbieten.

Aufbewahrungsmodul
Die elektronischen Rechnungen müssen über einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden. Dabei sehen die gesetzlichen Vorschriften oft kryptografische Sicherheitsmaßnahmen vor. Als eIDAS-zertifizierter Vertrauensdienstanbieter entspricht EDICOMs Archivierungsmodul namens EDICOMLta den Aufbewahrungsstandards in allen europäischen Ländern.
6 Gründe, die für die E-Rechnungsplattform con EDICOM sprechen
Zentralisierung
Unsere Lösung kann zentral eingerichtet und für das E-Invoicing in einer Vielzahl von Ländern verwendet werden. Sie müssen Ihre Prozesse also nicht ausweiten, sondern können die Anforderungen mit einer einzigen Lösung abdecken.
Integration
Die cloud-basierte EDICOM-Lösung kann mit einer Vielzahl von Buchhaltungs- und ERP-Systemen integriert werden. Dies erfordert keine Veränderungen in Ihrer IT-Infrastruktur.
Kostenersparnis
Die Automatisierung Ihrer E-Invoicing-Prozesse und die zentrale Einrichtung der Lösung beugen der manuellen Eingabe von Daten und einer „Flickenteppich-Lösung“ vor. So können wesentliche Kosteneinsparungen erzielt werden.
Weltweites E-Invoicing
Die EDICOM-Lösung ist in über 70 Ländern einsetzbar. Sie können weltweit auf unsere Lösung bauen und somit die E-Invoicing-Anforderungen in den verschiedenen Ländern erfüllen.
Sicherheit und Verfügbarkeit
EDICOM verfügt über wichtige Zertifizierungen wie die ISO 27001, die ISO20000, die ISAE 3402 oder das TIER II DESIGN. Durch unser SLA garantieren wir Ihnen die maximale Sicherheit Ihrer Daten und eine Mindestverfügbarkeit unserer Systeme von 99,9%.
Aktualisierung
Die gesetzlichen und die technischen Änderungen für das E-Invoicing in den einzelnen Ländern werden ständig von EDICOM überwacht. Unsere Lösung und unsere Kunden sind somit immer auf dem neusten Stand.
Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Einer unserer Kundenberater wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um alle Ihre Fragen zu den EDICOM Lösungen zu beantworten.