Automatisieren Sie die Ausstellung und den Empfang Ihrer E-Rechnungen mit einer einzigen e-Invoicing-Lösung

Eine zentralisierte Lösung für zahlreiche E-Rechnungsprojekte im B2B- und B2G-Bereich

Wir stellen Ihnen eine B2B- und B2G-Lösung zur Verfügung, die auf die Ausstellung von elektronischen Dokumenten in den Formaten ZUGFeRD und XRechnung an jede nationale, bundesweite und regionale Verwaltungseinrichtung vorbereitet ist.

Unsere EDI-Lösung garantiert die Erstellung, Aufbewahrung und Übertragung elektronischer Dokumente entsprechend dem nationalen E-Rechnungsgesetz und der E-Rechnungsverordnung.

 

Deutschland: E-Invoicing im B2B-Bereich für 2025 geplant

01/01/2025

01/01/2025

Wer ist verpflichtet

Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Freiwillige Ausstellung von elektronischen Rechnungen.

Formate 

Papier

E-Rechnungsformat EN 16931: Nationale Formate, die in Deutschland unterstützt werden, XRechnung und ZugFeRD.

Andere Formate (XML, EDIFACT...)

01/01/2027

01/01/2027

Wer ist verpflichtet

Obligatorische Ausstellung von elektronischen Rechnungen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800,000 Euro.

Formate 

Papier: unter besonderen Bedingungen zulässig

E-Rechnungsformat EN 16931: Nationale Formate, die in Deutschland unterstützt werden, XRechnung und ZugFeRD.

Andere Formate (XML, EDIFACT...): unter besonderen Bedingungen zulässig.

01/01/2028

01/01/2028

Wer ist verpflichtet

Alle Unternehmen müssen elektronische B2B-Rechnungen versenden.

Formate 

E-Rechnungsformat EN 16931: Nationale Formate, die in Deutschland unterstützt werden, XRechnung und ZugFeRD.

Andere Formate (XML, EDIFACT...), sofern sie mit dem EN16931-Format kompatibel sind.

B2G E-Rechnung: Die E-Rechnung in den deutschen Bundesländern

Seit dem 18. April 2020 sind alle Bundesländer dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen.

Jedes Bundesland kann die Richtlinie entsprechend eigener Regulierungen umsetzen, allerdings müssen die in der Richtlinie 2014/55/EU definierten elektronischen Systeme und Formate verwendet werden.

Im Folgenden präsentieren wir den aktuellen Stand der Umsetzung der elektronischen Rechnung in den 16 Bundesländern.

Gesetz

E-Goverment Gesetzes

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Ja
  • Ausnahmen: Nicht bekannt

Ausstellungspflicht

Ja, seit dem 27.11.2020

  • Ausnahmen: Für Rechnungen mit geheimhaltungsbedürftigen Daten, Rechnungen von Direktaufträgen bis zu einem Betrag von 1 000 Euro.

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Leitweg-ID

Zentraler Rechnungseingang

Über Rechnungseingangsplattformen:

  • Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) für die Behörden unmittelbare Bundesverwaltung 
  • Rechnungseingangsplattform OZG-RE für Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung 

Übertragungsweg

Weberfassung, Webupload, E-Mail, DE-Mail, Peppol

Gesetz

Berliner E-Rechnungsgesetz (BERG)

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie, ab 16.04.2020 
  • Unterschwellig: Ab 31.12.2022
  • Ausnahmen: Organleihe, Geheimhaltungsbedürftige Aufträge 

Ausstellungspflicht

Keine Verpflichtung

Zentraler Rechnungseingang

OZG-RE

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Übertragungsweg

Web capture, web upload, e-mail, DE-mail, Peppol

Gesetz

E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt - ERG LSA

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Ja
  • Ausnahmen: Sicherheitsspezifische Aufträge

Ausstellungspflicht

Keine Verpflichtung

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme

Adressierung

Leitweg-ID

Zentrales Rechnungseingangsportal

Landeseigenes E-Rechnungsportal

Übertragungsweg

Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, PEPPOL.

Gesetz

E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz (ERechGRP)

Verordnung

  • Bezeichnung: E-Rechnungs-Gesetz Rheinland-Pfalz - ERechGRP
  • Erlassen: 03.06.2020
  • Inkrafttreten: 24.06.2020

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Geplant
  • Ausnahmen: Nicht bekannt

Ausstellungspflicht

Ja, ab 01.01.2024

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Leitweg-ID 

Zentrales Rechnungseingangsportal

Zentrales Rechnungseingangsportal des Landes ZRE RLP (E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz)

Übertragungsweg

Webupload, E-Mail, Peppol

Gesetz

Brandenburgeisches E-Government-Gesetz (BbgEGovG)

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig:
    • Unmittelbare Landesverwaltung ab 1.4.2020 verpflichtend
    • Mittelbare Landesverwaltung und sonstige Verpflichtete erst ab 1.1.2025 verpflichtend
  • Ausnahmen: Geheimhaltungsbedürftige Aufträge

Ausstellungspflicht

Keine Verpflichtung

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Leitweg-ID

Zentraler Rechnungseingang

OZG-RE

Übertragungsweg

Weberfassung, Webupload, E-Mail, Peppol

Gesetz

Niedersächsisches Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG)

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Ja
  • Ausnahmen: Nicht bekannt

Ausstellungspflicht

Alle öffentlichen Auftraggeber sind verpflichted, Rechnungen elektronisch zu empfangen und verarbeiten zu können.

Format

XRechnung

Adressierung

Leitweg-ID (BT-10)

Zentrales Rechnungseingangsportal

Zentrale E-Poststelle

Übertragungsweg

Webupload, E-Mail, Weberfassung, ab 18.04.2022: Peppol

Gesetz

E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern (EgovG M-V)

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Nicht bekannt
  • Ausnahmen: Nicht bekannt

Ausstellungspflicht

Ja, ab 01.04.2023

  • Ausnahmen:
    • Sicherheitsrelevanten Aufträgen mit geheimhaltungsbedürftigen Rechnungsdaten
    • Sonstige Beschaffungen im Ausland  

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Leitweg-ID bei Nutzung OZG-RE

Zentrales Rechnungseingangsportal

OZG-RE

Übertragungsweg

Portal, E-Mail, Peppol

Gesetz

Thüringer E-Government-Gesetz (ThürEGovG)

Regulación

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Ja
  • Ausnahmen: Nicht bekannt

Ausstellungspflicht

Keine Verpflichtung

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Leitweg-ID (BT-10)

Zentrales Rechnungseingangsportal

OZG-RE

Übertragungsweg

Weberfassung, Webupload, E-Mail, PEPPOL

Gesetz

E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (EgovG BW)

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Ja, außer für Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Ausnahmen: Für Rechnungen mit geheimhaltungsbedürftigen Daten

Ausstellungspflicht

  • Ab 01.01.2022
  • Ausnahmen: Rechnungen bis zu einem Betrag von 1 000 Euro

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Leitweg-ID

Zentraler Rechnungseingang

Zentrales Rechnungseingangsportal des Landes Service Portal Baden-Württemberg 

Übertragungsweg

Webupload, E-Mail, zukünftig auch Peppol

Gesetz

Gesetz zur Weiterentwicklung des digitalen Finanzmanagements in Hamburg und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Ja
  • Ausnahmen: O
    • Direktvergaben bis zu einem Auftragswert von 1.000 Euro
    • Sicherheitsrelevanten Aufträgen mit geheimhaltungsbedürftigen Rechnungsdaten
    • Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes

Ausstellungspflicht

Ab 01.01.2022

Ausnahmen

  • Ab 1.000 Euro (netto) bei Lieferung. Ab 3.000 Euro (netto) bei Bauleistungen.
  • Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro (netto)

Übertragungsweg

PEPPOL, E-Mail

Adressierung

Leitweg-ID (Listde der Hamburger Leitweg-IDs)

Zentraler Rechnungseingang

Zentrales Rechnungseingangsportal des Landes (E-Rechunungsportal)

Format

  1. XRechnung
  2. CEN-konforme Standards

Gesetz

Landesverwaltungsgesetz - LVwG

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Für Landesbehörden, nicht für Kommunen
  • Ausnahmen: Geheimhaltungsbedürftige Aufträge

Ausstellungspflicht

Keine Verpflichtung

Format

Ab 18.04.2020 XRechnung

Adressierung

Leitweg-ID (BT-10)

Zentrales Rechnungseingangsportal

Landeseigene E-Rechungsportal

Übertragungsweg

E-Mail, DE-Mail, Webservice, PEPPOL

Gesetz

E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovNRW)

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Ja
  • Ausnahmen:
    • Sicherheitsspezifische Aufträge
    • Direktaufträge ohne Vergabeverfahren

Ausstellungspflicht

Keine Verpflichtung

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Leitweg-ID (BT-10)

Zentrales Rechnungseingangsportal

Vergabeportal des Landes Nordrhein-Westfalen(vergabe.NRW)

Übertragungsweg

Weberfassung, Webupload, E-Mail, DE-Mail, Peppol

Gesetz

Sächsisches E-Government -Gesetz

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Nicht bekannt
  • Ausnahmen: Geheimhaltungsbedürftige Aufträge

Ausstellungspflicht

Gilt für Lieferanten des Bundes.

Format

  • Xrechnung
  • CEN-konforme

Adressierung

LeitwegID

Zentrales Rechnungseingangsportal

OZG-RE

Übertragungsweg

Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, Webservice, PEPPOL

Gesetz

eGovernmentgesetz (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen)

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Seit November 2018 für Gebietskörperschaften Land und Stadt Bremen und Bremerhaven
  • Unterschwellig: Ab November 2019 für Betriebe und Gesellschaften der FHB

Ausstellungspflicht

Ab 27.11.2020

  • Ausnahmen
    • Bar- und Sofortzahlung
    • Direktaufträge (Unterschwellenvergabeordnung)
    • Geheimhaltungsbedürftige Aufträge
    • Härtefallregelung (Befreiung auf Antrag)

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Leitweg-ID (BT-10)

Zentraler Rechnungseingang

Zentrales Rechnungseingangsportal des Landes “zERIKA”.

Übertragungsweg

Weberfassung, Webupload, E-Mail, DE-Mail, Peppol

Gesetz

E-Government-Gesetz Saarland (EGovSL)

Verordnung

  • Bezeichnung: E-Rechnungsverordnung Saarland (E-RechVO SL)
  • Erlassen: 09.07.2020
  • Inkrafttreten: 31.07.2020

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Ja
  • Ausnahmen: Nicht bekannt

Ausstellungspflicht

  • Ja, ab 01.01.2022
  • Ausnahmen bei Aufträgen die der Geheimhaltungspflicht unterliegen, Direktaufträgen bis 1000 Euro

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Leitweg-ID

Zentrales Rechnungseingangsportal

Kooperation mit Rheinland-Pfalz zur Nutzung des ZRE RLP

Übertragungsweg

Webupload, E-Mail, später PEPPOL

Gesetz

Bürgerservice - BayDiV: Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) Vom 11. Juli 2023 (GVBl. S. 464) BayRS 206-1-1-D (§§ 1–13)

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Ab 1.000 EUR netto
  • Ausnahmen: Für Bauaufträge gelten Verpflichtungen im Unterschwellenbereich ab 18. April 2023

Ausstellungspflicht

Ab 18.04.2020
Öffentliche Auftraggeber müssen e-Rechnungen annehmen und bearbeiten. 

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Nicht geplant. Leitweg-ID wird von der zuständigen Behörde in der Staatsverwaltung (Auftraggeber) an den Rechnungssteller bei Bedarf ausgegeben.

Zentraler Rechnungseingang

Zunächst dezentraler Eingang

Übertragungsweg

E-Mail

Gesetz

E-Rechnungs-Verordnung Hessen

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Ja
  • Ausnahmen:
    • Härtefälle und sicherheitsspezifische Angelegenheiten
    • Direktaufträge ohne Vergabeverfahren bis zu einem Betrag in Höhe von 1000 Euro 

Ausstellungspflicht

Ja, ab 18.04.2024

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Eine Identifikationsmummer muss verwendet werden, diese erfolgt nach Vorgabe des Auftraggebers. Diese kann muss aber nicht das Leitweg-ID Format haben. 

Zentraler Rechnungseingang

Derzeit nicht zentral geplant

Übertragungsweg

Zunächst dezentrale Übertragungskanäle (E-Mail-Postfächer), wenn Webservice angeboten wird, dann mindestens Peppol.

Bundesebene

Verpflichtung für den Rechnungssteller

Verpflichtung

Bevorstehende Verpflichtung

Keine Verpflichtung

Rechnungsübertragung Modell der Bundesländer

OZG-RE

eigene Portal-Lösung

dezentrale Lösung

Klicken Sie auf ein Bundesland für Informationen

Benötigen Sie eine Lösung für die E-Rechnung in weiteren europäischen Ländern? Wir analysieren Ihr e-Invoicing-Projekt.

Eine einzige Plattform. Unendliche Lösungen. 

 

Wir vereinfachen die Anpassung Ihrer Verwaltungssysteme an die Anforderungen der elektronischen Rechnungsstellung in allen Ländern, in denen Ihr Unternehmen tätig ist.

 

Verwenden Sie eine Unternehmensdomäne

 Die gesammelten persönlichen Daten werden von den Unternehmen innerhalb der EDICOM-Gruppe verarbeitet, um Kontaktanfragen zu bearbeiten und/oder angeforderte Dienstleistungen zu erbringen. Sie können Ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung und Übertragbarkeit Ihrer Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie ausüben.

Der Name kann nicht leer sein Sie müssen das Unternehmen eingeben Sie müssen eine Rufnummer eingeben Sie müssen eine Beschreibung eingeben Sie müssen Ihre Position eingeben Akzeptieren Sie die Bedingungen

Zentralisieren Sie Ihre E-Rechnung-Lösung bei einem internationalen technologischen Partner

Ist Ihr Unternehmen ein internationaler Konzern? Müssen Sie Ihre Managementsysteme mit denen Ihrer Kunden und Lieferanten aus der ganzen Welt über EDI integrieren? Möchten Sie Ihr EDI- und E-Rechnung-Projekt fördern, indem sein Management bei einem globalen Partner mit internationalen Kapazitäten zentralisiert wird?

Eine globale E-Invoicing-Plattform, die die Ausstellung und den Empfang aller Ihrer Rechnungen zentralisiert.

Spezifische Lösungen für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen

Wenn Sie einem internationalen Unternehmen mit Niederlassungen und Arbeitsplätzen in verschiedenen Ländern angehören, muss Ihr ERP-System wahrscheinlich in der Lage sein, elektronische Rechnungen auszustellen, die an die Gesetzgebung der einzelnen Länder, in denen Sie tätig sind, angepasst sind. Diese Lösungen können Ihnen helfen, Ihre Abläufe zu optimieren.

 

Ausstellung von regelkonformen elektronischen Rechnungen

Unsere E-Invoicing-Plattform implementiert Integrationssysteme für komplexe Workflows, die es ermöglichen, die ERP-Datenstrukturen an die verschiedenen Formate anzupassen, die in jedem Land, in dem Ihr Unternehmen tätig ist, gelten. Diese Anpassungen umfassen Signatur- und Code-Registrierungsverfahren, die die steuerliche Kontrolle, die Authentizität und die Integrität der Dokumente gewährleisten.

E-Invoicing für öffentliche Verwaltungen

Eine Verbindung mit den elektronischen Rechnungsstellungssystemen der einzelnen Länder herzustellen, ist eine komplexe Aufgabe, die die Anwendung verschiedener Punkt-zu-Punkt-Verbindungen in Abhängigkeit von den zu verbindenden Verwaltungen erfordert. Über unseren HUB für öffentliche Verwaltungen halten wir die Verbindungen aktiv und ständig gewartet, um eine hohe Serviceverfügbarkeit zu bieten.

e-Rechnung B2C

Der von uns entwickelte Dienst mit dem Namen  Business@Mail ermöglicht die Ausdehnung der elektronischen Rechnungsstellung auf 100 % Ihrer Kunden. Diese Lösung integriert sich in Ihr Verwaltungssystem und veröffentlicht auf einem Portal alle Dokumente, die an Kunden gesendet werden, die keine elektronischen Rechnungen verarbeiten können (sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen).

Ihre Kunden erhalten automatisch eine Benachrichtigung für den Zugang zu einer privaten Umgebung, in der sie ihre Rechnungen auf sichere und einfache Weise einsehen und herunterladen können.

Spezifische Lösungen für den Empfang elektronischer Rechnungen

Wenn Sie Standorte in verschiedenen Ländern haben und Tausende von Rechnungen von Ihren Lieferanten erhalten, oder wenn Sie in einem eher lokalen Umfeld tätig sind und die Integration Ihrer Kreditorenbuchhaltung eine Herausforderung darstellt, können wir Ihnen eine Lösung anbieten, die der Realität Ihres B2B-Projekts entspricht.

 

Regelkonformer Empfang von elektronischen Rechnungen

Die EDICOM-Plattform für den Rechnungsempfang arbeitet auf integrative Weise, indem sie einen Konzentrator ermöglicht, der alle Rechnungen zur Vorabvalidierung gemäß den technischen und rechtlichen Spezifikationen des jeweiligen Landes, in dem das empfangende Unternehmen tätig ist, entgegennimmt. Darüber hinaus ist es möglich, zahlreiche syntaktische und semantische Validierungsregeln anzuwenden, die erforderlich sind, damit die empfangenen Dokumente den vom Kunden geforderten Geschäftsbedingungen entsprechen.

Regelkonforme elektronische Eingangsrechnungen schließen den Prozess durch fortschrittliche Mapping-Prozesse ab, die 100 % der empfangenen elektronischen Rechnungen in strukturierte Daten umwandeln, die in das Kreditorenmanagementsystem des Kunden integriert werden können.

Rechnungseingangsportal

Das EDICOM-Rechnungseingangsportal wurde entwickelt, um all jene Partner mit einem mittelgroßen Rechnungsaufkommen zu integrieren, die ihre Dokumente normalerweise auf konventionellem Wege wie Post, Fax oder E-Mail versenden.

Bei dieser Lösung müssen die Lieferanten die Rechnungsdaten nur noch in ein einfaches Webportal eingeben. Auf diese Weise verhalten sich die im Internet gespeicherten Dokumente wie jede andere elektronische Rechnung und werden in das Verwaltungssystem des Unternehmens integriert.

EDICOM Global e-Invoicing Platform

Die Global E-Invoicing Platform von EDICOM für den elektronischen Rechnungsaustausch vereinfacht den Prozess der Übermittlung und des Empfangs elektronischer Rechnungen in einem multinationalen Umfeld. Unsere E-Rechnungslösung ist einfach skalierbar und kann an unterschiedliche Standards und Verbindungssysteme angepasst werden, die von den EU- Mitgliedsstaaten und anderen Behörden auf internationaler Ebene verwendet werden. 

Integrationsmodul

Integrationsmodul

Die Lösung wird mit dem ERP-System des Kunden integriert. Dabei werden Mapping-Systeme verwendet, um die Daten aus dem ERP-System in das elektronische Format, das von der jeweiligen Behörde gefordert wird (z.B. XML, UBL, SAF-T), umzuwandeln.

Validierungsmodul

Validierungsmodul

Die Daten werden syntaktisch und semantisch validiert, um zu garantieren, dass sie den Spezifizierungen des Empfängers entsprechen.

 

Modul für Gesetzeserfüllung

Modul für Gesetzeserfüllung

Nach der Validierung der Daten, werden beispielsweise die digitale Signatur, ein Zeitstempel oder andere Zertifikate verwendet, um die gesetzliche Gültigkeit zu garantieren. Damit ist das Dokument bereit für den Versand.

Kommunikationsmodul

Kommunikationsmodul

Die EDICOM-Plattform sendet das Dokument an den öffentlichen Auftraggeber über das landesspezifische System. Dabei kommen die jeweils notwendigen Übertragungsprotokolle zum Einsatz (z.B. Webservice, AS2, AS4, HTTPS). Mit Geschäftspartnern erfolgt die Kommunikation normalerweise über unser Value-Added-Network (VAN).

PEPPOL Compliance Modul

PEPPOL Compliance Modul

Neben dem Datenformat (z.B. die XRechnung in Deutschland für B2G-Projekte) umfasst PEPPOL auch ein Kommunikationsnetzwerk. EDICOM ist als offizieller Access Point zertifiziert und kann daher den Austausch von elektronischen Dokumenten (z.B. Bestellungen und Rechnungen) mit öffentlichen Auftraggebern im PEPPOL-Netzwerk anbieten. 

 

Aufbewahrungsmodul

Aufbewahrungsmodul

Die elektronischen Rechnungen müssen über einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden. Dabei sehen die gesetzlichen Vorschriften oft kryptografische Sicherheitsmaßnahmen vor. Als eIDAS-zertifizierter Vertrauensdienstanbieter entspricht EDICOMs Archivierungsmodul namens EDICOMLta den Aufbewahrungsstandards in allen europäischen Ländern.

6 Gründe, die für die E-Rechnungsplattform con EDICOM sprechen

Unsere Lösung kann zentral eingerichtet und für das E-Invoicing in einer Vielzahl von Ländern verwendet werden. Sie müssen Ihre Prozesse also nicht ausweiten, sondern können die Anforderungen mit einer einzigen Lösung abdecken.

Die cloud-basierte EDICOM-Lösung kann mit einer Vielzahl von Buchhaltungs- und ERP-Systemen integriert werden. Dies erfordert keine Veränderungen in Ihrer IT-Infrastruktur.

Die Automatisierung Ihrer E-Invoicing-Prozesse und die zentrale Einrichtung der Lösung beugen der manuellen Eingabe von Daten und einer „Flickenteppich-Lösung“ vor. So können wesentliche Kosteneinsparungen erzielt werden.

Die EDICOM-Lösung ist in über 70 Ländern einsetzbar. Sie können weltweit auf unsere Lösung bauen und somit die E-Invoicing-Anforderungen in den verschiedenen Ländern erfüllen.

EDICOM verfügt über wichtige Zertifizierungen wie die ISO 27001, die ISO20000, die ISAE 3402 oder das TIER II DESIGN. Durch unser SLA garantieren wir Ihnen die maximale Sicherheit Ihrer Daten und eine Mindestverfügbarkeit unserer Systeme von 99,9%.

Die gesetzlichen und die technischen Änderungen für das E-Invoicing in den einzelnen Ländern werden ständig von EDICOM überwacht. Unsere Lösung und unsere Kunden sind somit immer auf dem neusten Stand.

Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Einer unserer Kundenberater wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um alle Ihre Fragen zu den EDICOM Lösungen zu beantworten.

Schreiben Sie uns!

general.form.error.email

 Die gesammelten persönlichen Daten werden von den Unternehmen innerhalb der EDICOM-Gruppe verarbeitet, um Kontaktanfragen zu bearbeiten und/oder angeforderte Dienstleistungen zu erbringen. Sie können Ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung und Übertragbarkeit Ihrer Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie ausüben.