Sind Sie auf die E-Rechnung in Deutschland vorbereitet?

Automatisieren Sie die Ausstellung und den Empfang Ihrer elektronischen Rechnungen mit einer einzigen e-Invoicing-Lösung kompatibel mit XRechnung, PEPPOL und die in das firmeninterne ERP-System integriert wird

Eine zentralisierte Lösung für zahlreiche E-Rechnungsprojekte im B2B- und B2G-Bereich

Wir stellen Ihnen eine B2B- und B2G-Lösung zur Verfügung, die auf die Ausstellung von elektronischen Dokumenten in den Formaten ZUGFeRD und XRechnung an jede nationale, bundesweite und regionale Verwaltungseinrichtung vorbereitet ist.

Unsere EDI-Lösung garantiert die Erstellung, Aufbewahrung und Übertragung elektronischer Dokumente entsprechend dem nationalen E-Rechnungsgesetz und der E-Rechnungsverordnung.

 

EDICOM PEPPOL Access Point

EDICOM ist als offizieller Access Point zertifiziert und kann daher den Austausch von elektronischen Dokumenten (z.B. Bestellungen und Rechnungen) mit öffentlichen Auftraggebern im PEPPOL-Netzwerk anbieten.

Charakteristika der E-Invoicing-Lösung für Rechnungsausgang und Rechnungseingang

1

Datenintegration

Die Lösung wird mit dem ERP-System des Kunden integriert. Dabei werden Mapping-Systeme verwendet, um die Daten aus dem ERP-System in das elektronische Format, das von der jeweiligen Behörde gefordert wird (z.B. XRechnung, ZUGFeRD, XML, UBL, SAF-T), umzuwandeln.

2

Zentralisierte Verwaltung

Eine einzige integrierte und skalierbare Lösung ermöglicht die Verwaltung zahlreicher E-Rechnungsprojekte im B2B- und B2G-Bereich. Es werden alle wichtigen Dokumentenstandards, die der öffentliche oder private Geschäftspartner erwarten könnte, sowie alle wichtigen Kommunikationskanäle (z.B. Webservice, PEPPOL, AS2, FTPS) unterstützt.

3

PEPPOL: Direkte Anbindung

Die Kommunikationsplattform von EDICOM ermöglicht die direkte Anbindung an Rechnungseingangsplattformen von Bund und Ländern (ZRE, OZG-RE, zERIKa, etc.). EDICOM stellt die Verbindung als akkreditierter PEPPOL Access Point durch einen Webservice über das PEPPOL-Netzwerk her.

4

eIDAS: Garantierte Authentizität und Integrität

Die europäische Richtlinie eIDAS (Richtlinie 910/2014) definiert den gesetzlichen Rahmen für die elektronischen Identifizierungsmechanismen. Als eIDAS-zertifizierter Vertrauensdienstanbieter, kann EDICOM elektronische Rechnungen mit den Vertrauensmechanismen versehen, welche die Authentizität und Integrität in ganz Europa garantieren.

Die E-Rechnung in den deutschen Bundesländern

Seit dem 18. April 2020 sind alle Bundesländer dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen.

Jedes Bundesland kann die Richtlinie entsprechend eigener Regulierungen umsetzen, allerdings müssen die in der Richtlinie 2014/55/EU definierten elektronischen Systeme und Formate verwendet werden.

Im Folgenden präsentieren wir den aktuellen Stand der Umsetzung der elektronischen Rechnung in den 16 Bundesländern.

Gesetz

E-Goverment Gesetzes

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Ja
  • Ausnahmen: Nicht bekannt

Ausstellungspflicht

Ja, seit dem 27.11.2020

  • Ausnahmen: Für Rechnungen mit geheimhaltungsbedürftigen Daten, Rechnungen von Direktaufträgen bis zu einem Betrag von 1 000 Euro.

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Leitweg-ID

Zentraler Rechnungseingang

Über Rechnungseingangsplattformen:

  • Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) für die Behörden unmittelbare Bundesverwaltung 
  • Rechnungseingangsplattform OZG-RE für Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung 

Übertragungsweg

Weberfassung, Webupload, E-Mail, DE-Mail, PEPPOL

Gesetz

Berliner E-Rechnungsgesetz (BERG)

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie, ab 16.04.2020 
  • Unterschwellig: Ab 31.12.2022
  • Ausnahmen: Organleihe, Geheimhaltungsbedürftige Aufträge 

Ausstellungspflicht

Keine Verpflichtung

Zentraler Rechnungseingang

OZG-RE

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Übertragungsweg

Web capture, web upload, e-mail, DE-mail, PEPPOL.

Gesetz

E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt - ERG LSA

Verordnung

  • Bezeichnung: E-Rechnungsverordnung LSA
  • Erlassen: 13.03.2020
  • Inkrafttreten: 18.04.2020

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Ja
  • Ausnahmen: Sicherheitsspezifische Aufträge

Ausstellungspflicht

Keine Verpflichtung

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme

Adressierung

Leitweg-ID

Zentrales Rechnungseingangsportal

Landeseigenes E-Rechnungsportal

Übertragungsweg

Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, PEPPOL.

Gesetz

E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz (ERechGRP)

Verordnung

  • Bezeichnung: E-Rechnungs-Verordnung RLP
  • Erlassen: In Abstimmung
  • Inkrafttreten: Nicht bekannt

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Geplant
  • Ausnahmen: Nicht bekannt

Ausstellungspflicht

Geplant, ab 01.01.2024

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Leitweg-ID 

Zentrales Rechnungseingangsportal

Zentrales Rechnungseingangsportal des Landes ZRE RLP (E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz)

Übertragungsweg

Webupload, E-Mail, später PEPPOL

Gesetz

Brandenburgeisches E-Government-Gesetz (BbgEGovG)

Verordnung

  • Bezeichnung: Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
  • Erlassen: 19.09.2019
  • Inkrafttreten: 01.04.2020

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig:
    • Unmittelbare Landesverwaltung ab 1.4.2020 verpflichtend
    • Mittelbare Landesverwaltung und sonstige Verpflichtete erst ab 1.1.2025 verpflichtend
  • Ausnahmen: Geheimhaltungsbedürftige Aufträge

Ausstellungspflicht

Keine Verpflichtung

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Leitweg-ID

Zentraler Rechnungseingang

OZG-RE

Übertragungsweg

Weberfassung, Webupload, E-Mail, PEPPOL

Gesetz

Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG)

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Ja
  • Ausnahmen: Nicht bekannt

Ausstellungspflicht

Keine Verpflichtung

Format

XRechnung

Adressierung

Leitweg-ID (BT-10)

Zentrales Rechnungseingangsportal

Zentrale E-Poststelle

Übertragungsweg

Webupload, E-Mail, Weberfassung, ab 18.04.2022: PEPPOL

Gesetz

E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern (EgovG M-V)

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Nicht bekannt
  • Ausnahmen: Nicht bekannt

Ausstellungspflicht

Ja, ab 01.04.2023

  • Ausnahmen:
    • Sicherheitsrelevanten Aufträgen mit geheimhaltungsbedürftigen Rechnungsdaten
    • Sonstige Beschaffungen im Ausland  

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Leitweg-ID bei Nutzung OZG-RE

Zentrales Rechnungseingangsportal

OZG-RE

Übertragungsweg

Portal, E-Mail, PEPPOL

Gesetz

Thüringer E-Government-Gesetz (ThürEGovG)

Regulación

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Ja
  • Ausnahmen: Nicht bekannt

Ausstellungspflicht

Keine Verpflichtung

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Leitweg-ID (BT-10)

Zentrales Rechnungseingangsportal

OZG-RE

Übertragungsweg

Weberfassung, Webupload, E-Mail, PEPPOL

Gesetz

E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (EgovG BW)

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Ja, außer für Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Ausnahmen: Für Rechnungen mit geheimhaltungsbedürftigen Daten

Ausstellungspflicht

  • Ab 01.01.2022
  • Ausnahmen: Rechnungen bis zu einem Betrag von 1 000 Euro

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Leitweg-ID

Zentraler Rechnungseingang

Zentrales Rechnungseingangsportal des Landes Service Portal Baden-Württemberg 

Übertragungsweg

Webupload, E-Mail, zukünftig auch PEPPOL

Gesetz

Gesetz zur Weiterentwicklung des digitalen Finanzmanagements in Hamburg und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Ja
  • Ausnahmen: O
    • Direktvergaben bis zu einem Auftragswert von 1.000 Euro
    • Sicherheitsrelevanten Aufträgen mit geheimhaltungsbedürftigen Rechnungsdaten
    • Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes

Ausstellungspflicht

Ab 01.01.2022

  • Ausnahmen: Rechnungen bis zu einem Betrag von 1 000 Euro

Übertragungsweg

PEPPOL, E-Mail

Adressierung

Leitweg-ID (Listde der Hamburger Leitweg-IDs)

Zentraler Rechnungseingang

Zentrales Rechnungseingangsportal des Landes (E-Rechunungsportal)

Format

  1. XRechnung
  2. CEN-konforme Standards

Gesetz

Landesverwaltungsgesetz - LVwG

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Für Landesbehörden, nicht für Kommunen
  • Ausnahmen: Geheimhaltungsbedürftige Aufträge

Ausstellungspflicht

Keine Verpflichtung

Format

  • Bis 17.04.2020 nur ZUGFeRD 2.0
  • Ab 18.04.2020 XRechnung

Adressierung

Leitweg-ID (BT-10)

Zentrales Rechnungseingangsportal

Landeseigene E-Rechungsportal

Übertragungsweg

E-Mail, DE-Mail, Webservice, PEPPOL

Gesetz

E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovNRW)

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Ja
  • Ausnahmen:
    • Sicherheitsspezifische Aufträge
    • Direktaufträge ohne Vergabeverfahren

Ausstellungspflicht

Keine Verpflichtung

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Leitweg-ID (BT-10)

Zentrales Rechnungseingangsportal

Vergabeportal des Landes Nordrhein-Westfalen(vergabe.NRW)

Übertragungsweg

Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, PEPPOL

Gesetz

Gesetz zur Weiterentwicklung des E-Governments im Freistaat Sachsen

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Nicht bekannt
  • Ausnahmen: Geheimhaltungsbedürftige Aufträge

Ausstellungspflicht

Nicht bekannt

Format

  • Xrechnung
  • CEN-konforme

Adressierung

LeitwegID

Zentrales Rechnungseingangsportal

OZG-RE

Übertragungsweg

Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, Webservice, PEPPOL

Gesetz

Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Seit November 2018 für Gebietskörperschaften Land und Stadt Bremen und Bremerhaven
  • Unterschwellig:Ab November 2019 für Betriebe und Gesellschaften der FHB

Ausstellungspflicht

Ab 27.11.2020

  • Ausnahmen
    • Bar- und Sofortzahlung
    • Direktaufträge (Unterschwellenvergabeordnung)
    • Geheimhaltungsbedürftige Aufträge
    • Härtefallregelung (Befreiung auf Antrag)

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Leitweg-ID (BT-10)

Zentraler Rechnungseingang

Zentrales Rechnungseingangsportal des Landes “zERIKA”.

Übertragungsweg

Weberfassung, Webupload, E-Mail, DE-Mail, PEPPOL

Gesetz

E-Government-Gesetz Saarland (EGovSL)

Verordnung

  • Bezeichnung: E-Rechnungsverordnung Saarland (E-RechVO SL)
  • Erlassen: 09.07.2020
  • Inkrafttreten: 31.07.2020

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Ja
  • Ausnahmen: Nicht bekannt

Ausstellungspflicht

  • Ja, ab 01.01.2022
  • Ausnahmen bei Aufträgen die der Geheimhaltungspflicht unterliegen, Direktaufträgen bis 1000 Euro

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Leitweg-ID

Zentrales Rechnungseingangsportal

Kooperation mit Rheinland-Pfalz zur Nutzung des ZRE RLP

Übertragungsweg

Webupload, E-Mail, später PEPPOL

Gesetz

Bayerisches E-Goverment Gesetz (BayEGovG)

Verordnung

  • Bezeichnung: Bayrische E-Government Verordnung - BayEGovV
  • Erlassen: 11.02.2020
  • Inkrafttreten: 18.04.2020

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Ab 1.000 EUR
  • Ausnahmen: Bauaufträge befristet bis 18. April 2023

Ausstellungspflicht

Keine Verpflichtung

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Nicht geplant. Leitweg-ID wird von der zuständigen Behörde in der Staatsverwaltung (Auftraggeber) an den Rechnungssteller bei Bedarf ausgegeben.

Zentraler Rechnungseingang

Zunächst dezentraler Eingang

Übertragungsweg

E-Mail

Gesetz

E-Rechnungs-Verordnung Hessen

Verordnung

Annahmepflicht

  • Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
  • Unterschwellig: Ja
  • Ausnahmen:
    • Härtefälle und sicherheitsspezifische Angelegenheiten
    • Direktaufträge ohne Vergabeverfahren bis zu einem Betrag in Höhe von 1000 Euro 

Ausstellungspflicht

Ja, ab 18.04.2024

Format

  • XRechnung
  • CEN-konforme Formate

Adressierung

Eine Identifikationsmummer muss verwendet werden, diese erfolgt nach Vorgabe des Auftraggebers. Diese kann muss aber nicht das Leitweg-ID Format haben. 

Zentraler Rechnungseingang

Derzeit nicht zentral geplant

Übertragungsweg

Zunächst dezentrale Übertragungskanäle (E-Mail-Postfächer), wenn Webservice angeboten wird, dann mindestens PEPPOL.

Bundesebene

Verpflichtung für den Rechnungssteller

Verpflichtung

Bevorstehende Verpflichtung (Mecklenburg-Vorpommern ab 1. April 2023, Rheinland-Pfalz geplant ab 1. Januar 2024,Hessen ab 18. April 2024)

Keine Verpflichtung

Rechnungsübertragung Modell der Bundesländer

OZG-RE

eigene Portal-Lösung

dezentrale Lösung

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Benötigen Sie eine Lösung für die E-Rechnung in weiteren europäischen Ländern?

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Validierungsmodul

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Modul für Gesetzeserfüllung

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Nach der Validierung der Daten, werden beispielsweise die digitale Signatur, ein Zeitstempel oder andere Zertifikate verwendet, um die gesetzliche Gültigkeit zu garantieren. Damit ist das Dokument bereit für den Versand.

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Die EDICOM-Plattform sendet das Dokument an den öffentlichen Auftraggeber über das landesspezifische System. Dabei kommen die jeweils notwendigen Übertragungsprotokolle zum Einsatz (z.B. Webservice, AS2, AS4, HTTPS). Mit Geschäftspartnern erfolgt die Kommunikation normalerweise über unser Value-Added-Network (VAN).

PEPPOL Compliance Modul

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Neben dem Datenformat (z.B. die XRechnung in Deutschland) umfasst PEPPOL auch ein Kommunikationsnetzwerk. EDICOM ist als offizieller Access Point zertifiziert und kann daher den Austausch von elektronischen Dokumenten (z.B. Bestellungen und Rechnungen) mit öffentlichen Auftraggebern im PEPPOL-Netzwerk anbieten. 

 

Aufbewahrungsmodul

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