
Verpflichtung
Öffentliche Verwaltungen sind zum Empfang von Rechnungen verpflichtet. Für öffentliche Lieferanten gibt es einen stufenweisen Anpassungsplan. Im Bereich der privaten Unternehmen ist der Einsatz freiwillig.
Die elektronische Rechnungsstellung ist in Portugal, wie auch in anderen europäischen Ländern, nur im Bereich der öffentlichen Verwaltungen gesetzlich geregelt, wobei die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2014/55/EU befolgt werden. Die eSPAP, Entidade de Serviços Partilhados da Administração Pública, ist die vom Ministerium für Finanzen, Infrastruktur und Wohnungsbau benannte Stelle zur Koordinierung der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung.
Öffentliche Verwaltungen sind zum Empfang von Rechnungen verpflichtet. Für öffentliche Lieferanten gibt es einen stufenweisen Anpassungsplan. Im Bereich der privaten Unternehmen ist der Einsatz freiwillig.
Sofern die öffentliche Einrichtung Mitglied der eSPAP-Plattform ist, müssen sich Lieferanten zunächst bei dieser registrieren und die entsprechenden Verbindungstests durchführen. Die Lieferanten der übrigen öffentlichen Einrichtungen müssen sich mit den Plattformen der jeweiligen Einrichtungen verbinden.
UBL 2.1 “CIUS-PT” und CEFACT “CIUS-PT”
10 Jahre
Das portugiesische Steuersystem sieht eine elektronische Übermittlung durch das System SAFT vor. Über das SAFT-System müssen Unternehmen Steuer- und Buchhaltungsinformationen deklarieren.
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Die technischen und rechtlichen Anforderungen für das E-Invoicing sind in jedem Land anders. Wenn Sie die Details und Steuerpflichten in einem konkreten Land erfahren möchten, klicken Sie einfach die Karte an oder wählen Sie ein Land aus der Drop-down-Liste aus.