In Griechenland wird die E-Rechnung im Bereich B2G Pflicht

Die E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber wird in Griechenland ab 2023 Pflicht
Das hat die griechische Regierung mit dem Gesetz 4972/2022 entschieden, dass am 12. April 2023 verabschiedet wurde. Die Einführung der E-Rechnung soll dabei schrittweise erfolgen. Das Gesetz ergänzt bzw. ändert das Gesetz 4601/2019 und tritt am 12. September 2023 in Kraft.
Das Gesetz sieht vor, dass Auftragnehmer E-Rechnungen gemäß des europäischen Standards ausstellen und öffentlicher Auftraggeber diese empfangen und verarbeiten können müssen. Die Rechnungen müssen dabei über das Peppol-Netzwerk überytragen werden. Das macht den Zugang zum Peppol-Netzwerk über sogenannte ‚Peppol Access Points‘ für Unternehmen erforderlich.
Die Regierung hat einen Zeitplan für die Einführung gemäß den verschiedenen öffentlichen Auftraggebern festgelegt.
12. September 2023
- Ministerium für Infrastruktur und Verkehr
- Ministerium für digitale Verwaltung
- Ministerium für Einwanderung und Asyl
- Rathaus von Athen
- Zentralbehörde für Beschaffung im Gesundheitswesen (EKAPY)
- Zentralbehörde für das öffentliche Beschaffungswesen des Ministeriums für Entwicklung und Investitionen
- Wirtschaftsuniversität Athen
- Attiko Metro S.A.
- EYDAP S.A.
- Egnatia Odos SA.
1. Januar 2024
- Alle unmittelbaren öffentlichen Auftraggeber
1. Juni 2024
- Sonstige öffentliche Auftraggeber
1. Januar 2025
- Sonstige Ausgaben der obersten Behörden
Meldung von Steuer- und Buchhaltungsinformationen in Griechenland
myDATA ist das elektronische Compliance-System in Griechenland für die Übermittlung von Steuer- und Buchhaltungsdaten von Unternehmen. Seit Juli 2021 müssen alle Unternehmen, die ihre Buchhaltung nach den griechischen Rechnungslegungsvorschriften führen, ihre Daten an die myDATA-Plattform übermitteln.