e-Invoicing

In Griechenland wird die E-Rechnung im Bereich B2G Pflicht

In Griechenland wird die E-Rechnung im Bereich B2G Pflicht

Die E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber wird in Griechenland ab 2023 Pflicht

Das hat die griechische Regierung mit dem Gesetz 4972/2022 entschieden, dass am 12. April 2023 verabschiedet wurde. Die Einführung der E-Rechnung soll dabei schrittweise erfolgen. Das Gesetz ergänzt bzw. ändert das Gesetz 4601/2019 und tritt am 12. September 2023 in Kraft.

Das Gesetz sieht vor, dass Auftragnehmer E-Rechnungen gemäß des europäischen Standards ausstellen und öffentlicher Auftraggeber diese empfangen und verarbeiten können müssen. Die Rechnungen müssen dabei über das Peppol-Netzwerk überytragen werden. Das macht den Zugang zum Peppol-Netzwerk über sogenannte ‚Peppol Access Points‘ für Unternehmen erforderlich.

Die Regierung hat einen Zeitplan für die Einführung gemäß den verschiedenen öffentlichen Auftraggebern festgelegt.

12. September 2023

  • Ministerium für Infrastruktur und Verkehr
  • Ministerium für digitale Verwaltung
  • Ministerium für Einwanderung und Asyl
  • Rathaus von Athen
  • Zentralbehörde für Beschaffung im Gesundheitswesen (EKAPY)
  • Zentralbehörde für das öffentliche Beschaffungswesen des Ministeriums für Entwicklung und Investitionen
  • Wirtschaftsuniversität Athen 
  • Attiko Metro S.A.
  • EYDAP S.A.
  • Egnatia Odos SA.

1. Januar 2024

  • Alle unmittelbaren öffentlichen Auftraggeber

1. Juni 2024 

  • Sonstige öffentliche Auftraggeber

1. Januar 2025

  • Sonstige Ausgaben der obersten Behörden

Meldung von Steuer- und Buchhaltungsinformationen in Griechenland

myDATA ist das elektronische Compliance-System in Griechenland für die Übermittlung von Steuer- und Buchhaltungsdaten von Unternehmen. Seit Juli 2021 müssen alle Unternehmen, die ihre Buchhaltung nach den griechischen Rechnungslegungsvorschriften führen, ihre Daten an die myDATA-Plattform übermitteln.

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