Elektronische Archivierung
EDICOMLta garantiert rechtmäßige Aufbewahrung elektronischer Dokumente, die auf der EDICOM Plattform gespeichert sind, wobei deren Vollständigkeit und Echtheit langfristig gewährleistet sind.
- EDICOM handelt als Vertrauensdrittperson, indem den aufbewahrten Dokumenten Beweiskraft verliehen wird.
- Dienstleistung gemäß der Verordnung EU Nr. 910/2014/EU über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste.
- Aufbewahrung gemäß internationaler Vorschriften wie “Conservazione Sostitutiva” (Italien) oder “NOM 151” (Mexiko).
Freigabe von Dokumenten mit elektronischer Signatur
EDICOMSignADoc ist die Lösung für alle Ihre Dokumentenfreigaben. Das gilt für interne Dokumente wie auch für solche, die von externen Partnern wie Kunden oder Lieferanten freigegeben werden müssen. Mit der Lösung werden die Dienstleistungen der Ausstellung von Zertifikaten und elektronische Signatur des Vertrauensdienstleisters EDICOM eingerichtet. Durch die Erstellung mit elektronischen Signaturprozessen erhalten die Belege der Annahme oder Ablehnung von Dokumenten höhere Rechtsgarantie.
Elektronische Signatur bei Steuer- und Verwaltungsprozessen
Die EDICOM Global e-Invoicing Plattform vereinfacht die Ausgabe und Annahme von E-Rechnungen in internationalen Umgebungen. Sie ist die Lösung für Unternehmen, die auf unterschiedlichen Märkten mit zentralisierten Managementsystemen tätig sind und diese Dokumente entsprechend der gültigen Gesetzgebung der einzelnen Länder handhaben müssen.
Anhand kryptographischer Medien wie elektronische Signatur können Echtheit und Vollständigkeit des Dokuments während seiner gesamten Lebensdauer garantiert werden. Das ist ein wesentlicher Punkt, der in den meisten Staaten, in denen die elektronische Signatur zugelassen ist, angefordert wird.
Elektronische Signatur und Zeitstempel bei Kommunikationen mit Steuerbehörden
Die VAT Compliance Plattform von EDICOM vereinfacht die Kommunikationen mit den Steuerbehörden in internationalen Umgebungen. Sie ist die Lösung für Unternehmen, die auf verschiedenen Märkten tätig sind und Steuerunterlagen entsprechend der gültigen Gesetzgebung in den einzelnen Ländern verwalten müssen.
Bei diesen Prozessen sind die elektronische Signatur und der Zeitstempel erforderlich, da sie einerseits die Rechtsperson, die die Steuerinformation sendet, identifizieren und andererseits zertifizieren, dass dieser Versand zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt ist. Das ist ein wesentlicher Vorteil dieser Systeme, bei denen der Versand der Informationen ganz konkreten Fristen unterliegt.