Steuerbehörde
Das Staatssekretariat für Steuern (SET) ist die dem Finanzministerium unterstellte Stelle, die für die Umsetzung des Plans für das Integrierte Nationale Elektronische Rechnungssystem (SIFEN) zuständig ist.
Automatisieren Sie Ihren Prozess der Ausstellung und des Empfangs elektronischer Steuerdokumente (DTE) in Paraguay.
Die Entwicklung der elektronischen Rechnungsstellung in Paraguay begann 2017 im Rahmen des Plans des staatlichen Untersekretariats für Steuern (SET) zur Modernisierung und Verbesserung der Steuererhebung sowie zur Verringerung des Steuerbetrugs. Die Umsetzung des Integrierten Nationalen Elektronischen Rechnungsstellungssystems (SIFEN) beinhaltete die Einführung eines neuen elektronischen Rechnungssystems im Land. Die Einführung dieses neuen Systems erfolgte schrittweise in verschiedenen Phasen, darunter das Pilotprojekt, der freiwillige Beitritt und der obligatorische Beitritt. Die Phase des freiwilligen Beitritts begann 2019 und ermöglichte es Unternehmen und Händlern, elektronische Rechnungen auf freiwilliger Basis auszustellen. Ab Juli 2022 wurde die Nutzung des Systems jedoch schrittweise für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen obligatorisch.
Das Staatssekretariat für Steuern (SET) ist die dem Finanzministerium unterstellte Stelle, die für die Umsetzung des Plans für das Integrierte Nationale Elektronische Rechnungssystem (SIFEN) zuständig ist.
Das Integrierte Nationale System für die elektronische Rechnungsstellung (SIFEN) befindet sich derzeit in der Phase der obligatorischen Anpassung. Die Massifizierung der elektronischen Rechnungsstellung wird bis 2024 durch die schrittweise Einbeziehung aller Gruppen von Steuerzahlern, die verpflichtet sind, alle ihre Steuerdokumente elektronisch auszustellen, verlängert.
Die Unternehmen müssen sich im SIFEN-System registrieren und eine Zertifizierungsphase durchlaufen, um als elektronische Rechnungssteller zugelassen zu werden:
Die Übermittlung der Daten an das SET erfolgt über ein standardisiertes XML-Format, das als elektronisches Dokument und elektronisches Steuerdokument bezeichnet wird, je nachdem, ob eine Vor- oder Nachvalidierung vorgenommen wurde.
Nachträgliche Validierung: Das DE muss innerhalb von 72 Stunden nach der Ausstellung an den EETS geschickt werden (mit einigen Ausnahmen, in denen die Frist verkürzt ist).
Vorvalidierung: Es wird dem Empfänger zugestellt, sobald das SET das Dokument überprüft hat. Zu diesem Zweck vergibt das SET einen eindeutigen Dokumentenkontrollcode (CDC), der die Richtigkeit des Dokuments bestätigt und den für das gedruckte KUDE-Format erforderlichen QR-Code erzeugt.
Sie muss mit einem von einer autorisierten Stelle ausgestellten digitalen Zertifikat digital signiert sein.
KuDE, standardisiertes Druckformat der elektronischen Rechnung.
Die Aufbewahrung von Rechnungen ist für Aussteller und Empfänger für einen gesetzlichen Zeitraum von 5 Jahren vorgeschrieben.
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Die gesammelten persönlichen Daten werden von den Unternehmen innerhalb der EDICOM-Gruppe verarbeitet, um Kontaktanfragen zu bearbeiten und/oder angeforderte Dienstleistungen zu erbringen. Sie können Ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung und Übertragbarkeit Ihrer Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie ausüben.
Beschaffung der erforderlichen Daten aus dem ERP des Kunden zur Umwandlung in den von SET festgelegten XML-Standard und Anwendung von Datenvalidierungsmechanismen zur Überprüfung, ob sie die erforderlichen Informationen enthalten.
Jedes Dokument wird digital signiert und zur Validierung an das SET übermittelt. Es wird zwischen zwei Arten von Dokumenten unterschieden, dem DE und dem DTE, je nachdem, ob eine vorherige oder nachträgliche Validierung vorgenommen wurde.
Sobald das SET die Rechnungen validiert und genehmigt hat, sendet DEICOM die DTEs automatisch über sichere und zuverlässige Kommunikationskanäle (z. B. privates VAN, DEI-Gateway, https, sftp, x400, OFTP, AS2, AS4...) an die Empfänger.
Elektronische Archivierung von elektronischen Steuerdokumenten (DTE) mit voller Garantie für Sicherheit und Zugänglichkeit für einen gesetzlichen Zeitraum von 5 Jahren, sowohl für den Aussteller als auch für den Empfänger.
Dies ist das vom elektronischen Rechnungssteller ausgestellte und digital signierte Dokument, das noch nicht vom SET genehmigt wurde. Folglich kann es nicht zur Unterstützung der Mehrwertsteuerbelastung oder -gutschrift sowie der Einnahmen, Kosten und Ausgaben in der Einkommenssteuer verwendet werden.
Es handelt sich um das an das SET übermittelte, vom SIFEN validierte und genehmigte DE, das zur Unterstützung der Steuerbelastung und -gutschrift bei der Mehrwertsteuer sowie der Einnahmen, Kosten und Ausgaben bei der Einkommensteuer verwendet werden kann. In Übereinstimmung mit den Regeln, die diese Steuern regeln, wird das oben genannte Dokument für die öffentliche Konsultation auf dem E-Kuatia Portal, durch Web Service in SIFEN, oder durch das Marangatu System verfügbar sein.
Es können die folgenden Dokumente ausgestellt werden:
1. Belege für die electronischen Verkäufe:
2. Komplementäre elektronische Belege:
3. Elektronischer Kassenzettel (BVE) - Ekuatia´i
4. Elektronischer Kassenzettel RESIMPLE (BRE) - Ekuatia´i
Das Unternehmen, das elektronische Rechnungen ausstellt, bewahrt in seinem Rechnungssystem während der im Steuergesetz festgelegten Verjährungsfrist alle DE und DTE auf, die es ausgestellt, erhalten oder übermittelt hat, wobei es die Unversehrtheit, Vertraulichkeit, Zugänglichkeit oder spätere Einsichtnahme derselben gewährleistet, unbeschadet der Tatsache, dass der Steuerpflichtige diese Dokumente länger als die festgelegte Frist aufbewahren kann. Ebenso müssen die elektronischen Dateien der Ereignisse der ausgestellten oder erhaltenen DTEs und der Ereignisse der Deaktivierung der DE-Nummer aufbewahrt werden. Steuerpflichtige, die keine elektronischen Rechnungssteller sind, müssen die KuDEs der erhaltenen EADs in physischer oder digitaler Form für denselben Zeitraum aufbewahren.
Der elektronische Rechnungssteller kann die Stornierung der elektronischen Rechnung bis zu 48 Stunden nach dem Datum und der Uhrzeit der Genehmigung des DTE durch die SIFEN beantragen, und die Stornierung der anderen Dokumente bis zu 168 Stunden (7 Tage) nach dem Datum und der Uhrzeit der Genehmigung des DTE. Infolgedessen wird das DTE in der SIFEN mit dem Status "storniert" registriert. Das vom Emittenten stornierte DTE hat keine rechtliche oder steuerliche Gültigkeit zur Unterstützung von Steuerbelastungen und/oder Steuergutschriften sowie von Einnahmen, Kosten und/oder Ausgaben.
Für die Stornierung einer genehmigten elektronischen Rechnung, die eine zugehörige elektronische Gutschrift oder elektronische Lastschrift hat, muss das zugehörige DTE vorher storniert werden. Sobald das DTE storniert wurde, ist diese Situation endgültig und kann nicht mehr geändert werden. In diesem Fall muss das stornierte DTE unveränderlich und unversehrt bleiben, es kann nicht wieder verwendet werden und muss während der im Steuergesetz festgelegten Verjährungsfrist aufbewahrt werden.
Die elektronischen Dokumente (DE) werden, sobald sie digital signiert und von der Steuerverwaltung mittels einer Genehmigungs-Transaktionsnummer genehmigt wurden, zu elektronischen Steuerdokumenten (DTE) mit Rechtsgültigkeit, Beweiskraft und Steuerinzidenz.
Die KuDE ist für Steuerzwecke gültig, um die Steuerbelastung und -gutschrift sowie die Einnahmen, Kosten und/oder Ausgaben zu unterstützen, solange sie existiert und in ihrer Gesamtheit mit der in das SIFEN eingegebenen DTE übereinstimmt, unbeschadet der Verpflichtung, sie für die Dauer der Verjährung der Steuer aufzubewahren.
Falls das an das SIFEN gesendete DE die für die Genehmigung erforderlichen Validierungen nicht besteht, gibt das SIFEN das Datum und die Uhrzeit der Ablehnung an und nennt den Code und die Meldung des ersten im DE festgestellten Fehlers. Falls das steuerauslösende Ereignis bereits eingetreten ist, kann die elektronische Datei des DE korrigiert werden, indem dieselbe CDC des abgelehnten DE erneut verwendet und so oft wie nötig zur Validierung eingereicht wird, bis die Genehmigung für die Verwendung erteilt wird.
Nach der Genehmigung des DTE muss der Aussteller die neue KuDE oder die neue elektronische Datei des DTE an den Empfänger senden oder veranlassen. Ebenso lehnt die SIFEN bei B2B-Transaktionen das erhaltene DTE ab, wenn das RUC des Ausstellers und/oder des Empfängers zum Zeitpunkt der Ausstellung des DTE storniert wird.
Es handelt sich um eine von einem akkreditierten Anbieter zertifizierte elektronische Signatur, die mit Mitteln erstellt wurde, die der Inhaber unter seiner ausschließlichen Kontrolle hält, so dass sie nur mit ihm und den Daten, auf die sie sich bezieht, verknüpft ist, was die nachträgliche Erkennung jeglicher Veränderung und die Überprüfung der Identität des Inhabers ermöglicht und verhindert, dass er die Integrität des Dokuments und seine Urheberschaft nicht kennt und es nicht abstreiten kann.
Die virtuelle Rechnung ist der vom Steuerpflichtigen über das Marangatu-System ausgestellte Verkaufsbeleg, während die elektronische Rechnung ein elektronisches Dokument (DE) ist, das eine digitale Signatur hat und im XML-Format strukturiert ist. Sobald das elektronische Dokument (DE) von SIFEN genehmigt wurde, wird es daher zu einem elektronischen Steuerdokument (DTE) mit Rechtsgültigkeit, Beweiskraft und steuerlichen Auswirkungen.
E-Kuatia'i ist eine kostenlose Lösung für die elektronische Rechnungsstellung, die sich an Steuerzahler richtet, die nur wenige elektronische Dokumente ausstellen. Sie wird von SET angeboten und umfasst grundlegende Produkte und Dienstleistungen wie die Ausstellung, Genehmigung und Versendung, Abfrage und Speicherung von elektronischen Steuerdokumenten (DTE). Das SET stellt kostenlos das Zertifikat und die digitale Signatur zur Verfügung, um das im Rahmen dieser Lösung ausgestellte elektronische Dokument (DE) zu signieren.
Das Integrierte Nationale Elektronische Fakturierungssystem (SIFEN) ist das System, über das Verkaufsquittungen und ergänzende Dokumente und Überweisungsbelege sowie andere Dokumente mit steuerlichen Auswirkungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit elektronisch ausgestellt werden können, elektronisch ausgestellt, empfangen, validiert, genehmigt und abgefragt werden.
Die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die elektronische Rechnungsstellung sind von Land zu Land unterschiedlich. Wenn Sie sich über die Einzelheiten und steuerlichen Verpflichtungen eines bestimmten Landes informieren möchten, wählen Sie ein Land aus der Dropdown-Liste.
Behalten Sie die Schlüsseltermine für das Inkrafttreten von Steuer- und E-Invoicing-Verpflichtungen weltweit im Blick.
Die gesammelten persönlichen Daten werden von den Unternehmen innerhalb der EDICOM-Gruppe verarbeitet, um Kontaktanfragen zu bearbeiten und/oder angeforderte Dienstleistungen zu erbringen. Sie können Ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung und Übertragbarkeit Ihrer Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie ausüben.