
Verpflichtung
Im B2G-Bereich müssen seit 2019 alle öffentlichen Verwaltungen in Polen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verwalten. Die Übersendung von Rechnungen durch Lieferanten ist freiwillig. Im B2B-Bereich wird sie ab 2024 verpflichtend sein.