Verpflichtung
Im B2G-Bereich müssen seit 2019 alle öffentlichen Verwaltungen in Polen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verwalten. Die Übersendung von Rechnungen durch Lieferanten ist freiwillig.
Für B2B-Transaktionen wird die obligatorische elektronische Rechnungsstellung am 1. Februar 2026 für große Steuerzahler (über 200 Millionen PLN pro Jahr) beginnen, und Phase 2 wird ab 1. April 2026 für alle Steuerzahler gelten.