e-Invoicing

B2B Elektronische Rechnungsstellung in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE): Peppol DCTCE ab 2027

E-Invoicing in den Vereinigten Arabischen Emiraten

B2B elektronische Rechnung mit Peppol in den VAE: Pilotprojekt ab Juli 2026, verpflichtende schrittweise Umsetzung ab Januar 2027

Das Finanzministerium der VAE hat die Umsetzung seines Rahmenwerks für die elektronische Rechnungsstellung angekündigt, mit dem elektronische Rechnungen auf der Grundlage des Peppol-Standards verbindlich eingeführt wird. Die Gesetzgebung wird elektronische Transaktionen, elektronische Buchführung und Lagerhaltung sowohl im B2B- als auch im B2G-Bereich regeln. In nicht zu ferner Zukunft wird sie auch für B2C-Transaktionen gelten.

Unternehmen und staatliche Stellen werden von einem neuen Ansatz für die Rechnungsstellung profitieren, bei dem Vereinfachung, Standardisierung und Automatisierung den Austausch von Rechnungen nahezu in Echtzeit ermöglichen. Darüber hinaus wird die Vorlage der Steuererklärungen bei der Steuerbehörde der VAE erleichtert.

Die Umsetzung erfolgt in Phasen, wobei die Anforderungen je nach Größe und Branche des Unternehmens variieren. Alle Einrichtungen, die diesen rechtlichen Bestimmungen unterliegen, müssen einen akkreditierten Diensteanbieter (ASP) benennen, der sich an das System anschließt und die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet.

Ab dem 1. Juli 2026 kann jedes Unternehmen oder jede Person das System der elektronischen Rechnungsstellung freiwillig nutzen. In diesem Fall müssen alle technischen Anforderungen erfüllt werden, die vom Ministerium und der Behörde für die ordnungsgemäße Nutzung festgelegt wurden.

Wichtige Phasen der Umsetzung

Pilotprogramm

  • Startdatum: 1. Juli 2026
  • Umfang: Eine ausgewählte Gruppe von Steuerpflichtigen wird das System der elektronischen Rechnungsstellung vor seiner allgemeinen Einführung zunächst testen.

Große Steuerzahler (Jahreseinkommen ≥ 50 Millionen AED)

  • Müssen bis zum 31. Juli 2026 einen akkreditierten Dienstanbieter benennen
  • Obligatorische Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ab dem 1. Januar 2027

Sonstige Steuerzahler (Jahreseinkommen < 50 Mio. AED)

  • Müssen bis zum 31. März 2027 einen akkreditierten Dienstanbieter benennen
  • Obligatorische Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ab dem 1. Juli 2027

Staatliche Stellen (B2G)

  • Müssen bis zum 31. März 2027 einen akkreditierten Dienstanbieter benennen
  • Obligatorische Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ab dem 1. Oktober 2027

Bestimmungsrechtlicher Rahmen für die elektronische Rechnungslegung

Das Finanzministerium der VAE hebt in seinem Konsultationsdokument zum elektronischen Rechnungsprogramm die wichtigsten Säulen des künftigen Rechtsrahmens hervor:

  • Einführung von Peppol zur Beschleunigung grenzüberschreitender Transaktionen und zum Abbau von Spannungen.
  • Umsetzung des 5-Ecken-Modells, bei dem die Steuerbehörde als Peppol-Zugangspunkt fungiert, um den Rechnungsaustausch zu optimieren.
  • AE PINT-Datenwörterbuch, das zur Standardisierung der Datenanforderungen in Rechnungen entwickelt wurde.

Das Datenwörterbuch, das als Teil des Konsultationsdokuments der VAE zur elektronischen Rechnungsstellung veröffentlicht wurde, bietet einen strukturierten Rahmen für die wichtigsten Datenelemente (Felder) und ihre Attribute und schafft Klarheit über die im Land am häufigsten verwendeten Rechnungsarten. Durch die Standardisierung dieser Elemente wird die Kohärenz zwischen den verschiedenen Dokumenttypen gewährleistet, was die reibungslose Integration und effiziente Verarbeitung elektronischer Rechnungen im Geschäftsleben erleichtert.

Mit dieser Initiative verfolgt das Finanzministerium (MoF) folgende Ziele:

  1. Festlegung eines gemeinsamen Standards – Definition der wichtigsten Datenelemente in elektronischen Rechnungen, um die Kohärenz in allen Branchen zu gewährleisten.
  2. Identifizierung von Lücken und Verbesserungen – Ermittlung zusätzlicher Datenfelder, die für betriebliche, regulatorische und analytische Zwecke erforderlich sind.
  3. Sammeln von Branchenerfahrungen – Einbeziehung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Anbietern von elektronishen Rechnungsstellungsdiensten und Wirtschaftsführern zur Entwicklung eines praktischen und skalierbaren Rahmens.

Die gewonnenen Erkenntnisse werden entscheidend sein, um das endgültige Modell der elektronischen Rechnungsstellung zu perfektionieren, um sicherzustellen, dass es robust, benutzerfreundlich und nahtlos in die Geschäftsabläufe integriert ist, und den Weg zu einem effizienteren und transparenteren Steuerumfeld in den VAE zu ebnen.

Wie funktioniert das elektronische Rechnungsstellungssystem in den Vereingten Arabischen Emiraten: DCTCE

Das E-Invoicing-Modell der EAU besteht aus einem dezentralen Modell der kontinuierlichen Transaktionskontrolle (Continuous Transaction Control, CTC) auf der Grundlage von Peppol. Dieses Modell wird auch als das 5-Ecken-Modell von Peppol bezeichnet. 

Es besteht aus einem Fünf-Ecken-Modell, an dem der Absender, der Empfänger und die zentrale Steuerplattform beteiligt sind. Der verwendete Standard ist UAE Peppol PINT, so dass sowohl Sender als auch Empfänger über zertifizierte Peppol Access Points verfügen müssen, die die Informationen validieren und an den Empfänger weiterleiten. Die Peppol-Zugangsstelle des Ausstellers wird auch die Rechnung an die Steuerverwaltung übermitteln. In diesem Fall fungiert die staatliche Plattform als Aufbewahrungsort für die Rechnungen, nimmt aber keine Validierung der Rechnung vor.

  1. Der Verkäufer sendet seinem zertifizierten Dienstleister die Rechnungsdaten.
  2. Der Dienstleister wandelt das Dokument in das XML-Standardformat für elektronische Rechnungen der EAU um.
  3. Der Lieferant des Verkäufers sendet die e-Rechnung an den Dienstleister des Käufers. Und der Dienstleister des Käufers leitet sie an den Käufer weiter.
  4. Gleichzeitig übermittelt der Dienstleister des Verkäufers die Steuerdaten der elektronischen Rechnung an die zentrale Regierungsplattform.
  5. Die zentrale Regierungsplattform sendet eine Benachrichtigung über den erfolgreichen Eingang der Rechnung.

Vorläufig ist der Austausch elektronischer Dokumente dann zulässig, wenn der Empfänger sich damit einverstanden erklärt, diese in einem vorab abgesprochenen Format zu erhalten. Die Dokumente müssen nach den festgelegten Vorgaben erstellt und in demselben Format gespeichert werden, in dem sie ausgestellt wurden. Die Anwendung einer elektronischen Signatur ist Pflicht, um die Authentizität und Integrität der Dokumente zu gewährleisten.

EDICOM überwacht zusammen mit den Behörden der einzelnen Länder ständig den Fortschritt und die Entwicklung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung.

Kontext der elektronischen Rechnungsstellung in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat das Bundesgesetz Nr. 1 aus dem Jahr 2006 über den elektronischen Geschäftsverkehr veröffentlicht, mit dem Vorschriften für die elektronische Buchführung, die Speicherung und die Validierungsprozesse wie die Autorisierung und Signatur von Dokumenten eingeführt werden. Das Gesetz gilt für elektronische Aufzeichnungen, Dokumente und Unterschriften und verleiht ihrer Verwendung rechtliche Anerkennung.

Nach diesem Gesetz müssen Rechnungen, sobald die elektronische Rechnungsstellung obligatorisch wird, ausschließlich in elektronischer Form erstellt und versandt werden, und es muss eine elektronische Signatur verwendet werden. 

Das föderale Gesetz von 2006 hat die folgenden Ziele:

  • Schaffung der Grundlagen und Verpflichtungen für verbindliche elektronische Prozesse
  • Vereinheitlichung des Verfahrens zur Erstellung von E-Rechnungen und Förderung der Entwicklung der für die Umsetzung elektronischer Prozesse erforderlichen technologischen Infrastrukturen
  • Erleichterung des standardisierten und authentifizierten Austauschs von Dokumenten mit öffentlichen und privaten Auftraggebern.

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