Jordanien treibt die Digitalisierung der Steuerverwaltung voran: zweite Phase der elektronischen Rechnungsstellung mit JoFotara

Jordanien befindet sich mitten in der Masseneinführung der elektronischen Rechnungsstellung über das nationale JoFotara-System. Die Initiative wird von der Abteilung für Einkommens- und Verkaufssteuer (ISTD) und dem Ministerium für digitale Wirtschaft und Unternehmertum (MDEE) vorangetrieben.
Ziel ist es, eine nationale E-Invoicing-Lösung zu schaffen, die der Steuerbehörde die Erfassung von Informationen und die Transparenz bei Verkaufs- und Einkaufstransaktionen erleichtert.
Seit dem 1. April 2025 ist die geänderte Rechnungs- und Kontrollverordnung Nr. 2 von 2025 in Kraft, die alle Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen in Jordanien dazu verpflichtet, elektronische Originalrechnungen auszustellen, damit diese als steuerlich absetzbare Ausgaben anerkannt werden können.
Die Rechnungen müssen über das JoFotara-System oder über offiziell damit integrierte technologische Plattformen erstellt werden. Jede Rechnung, die diese Bedingungen nicht erfüllt, wird für steuerliche und buchhalterische Zwecke als ungültig betrachtet.
Wie funktioniert JoFotara?
Das JoFotara-System zentralisiert die Ausstellung, Validierung und Speicherung von elektronischen Rechnungen. Sobald eine Rechnung über das Portal ausgestellt wurde, erzeugt das ISTD einen eindeutigen QR-Code, der in das endgültige Dokument integriert werden muss. Anhand dieses Codes kann überprüft werden, ob die Rechnung korrekt registriert wurde, bevor die Zahlung abgewickelt wird.
Das System verwaltet auch die Daten über die Handelsgeschäfte in Echtzeit, wodurch die Rückverfolgbarkeit verbessert und die Prüfungsarbeit des ISTD erleichtert wird.
Wer ist betroffen?
Die Verpflichtung gilt für:
- Alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen: Großhändler, Einzelhändler, Dienstleister und Freiberufler.
- Lieferanten der öffentlichen Hand.
Die Einführung von JoFotara ist nicht freiwillig. Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, müssen damit rechnen:
- Geldstrafen von bis zu 500 jordanischen Dinar für jeden Fall der Nichteinhaltung.
- Steuerliche Einschränkungen: Rechnungen, die nicht elektronisch ausgestellt werden, sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
- Im B2G-Bereich können nur registrierte und an JoFotara angeschlossene Unternehmen teilnehmen.
Zeitplan der Umsetzung
- Dezember 2022: Offizieller Start des nationalen elektronischen Rechnungsstellungssystems JoFotara.
- Januar 2023: Beginn der obligatorischen Registrierungsphase für Unternehmen und Freiberufler.
- Februar 2023: Beginn der Integrationsphase, in der die Steuerzahler ihre Systeme an das neue System anpassen müssen.
- Oktober 2024: Das ISTD gibt Mitteilungen heraus, in denen die Steuerpflichtigen aufgefordert werden, ihre Registrierung und Integration abzuschließen.
- April 2025: Beginn der Phase 2, in der die Ausstellung elektronischer Rechnungen über JoFotara oder integrierte Systeme für alle B2B-, B2C- und B2G-Transaktionen verbindlich vorgeschrieben wird.
Ziele der elektronischen Rechnungsstellung in Jordanien
Mit der Einführung des JoFotara-Systems werden mehrere strategische Ziele verfolgt:
- Verhinderung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung
- Senkung der mit Papier und manuellen Prozessen verbundenen Betriebskosten
- Verbesserung der Verwaltungseffizienz sowohl für Unternehmen als auch für den Staat
- Sicherstellung des plattformübergreifenden Zugangs über Computer, mobile und digitale Kanäle
- Förderung der Transparenz in den Geschäftsbeziehungen
Wie kann EDICOM helfen?
EDICOM bietet eine technologische Lösung, die vollständig in das nationale JoFotara-System integriert ist und alle gesetzlichen Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung in Jordanien erfüllt.
Mit EDICOM können die Unternehmen:
- Stellen Sie elektronische Rechnungen aus, signieren und versenden Sie sie direkt über das JoFotara-Portal, ohne dass manuelle Prozesse erforderlich sind.
- Integrieren Sie die Lösung in Ihr ERP- oder internes Verwaltungssystem und vermeiden Sie so doppelte Aufgaben und administrative Fehler.
- Sicherstellung der technischen und rechtlichen Konformität, einschließlich Formatierung, elektronischer Signatur und Einbindung des von der ISTD validierten QR-Codes.
- Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit und sicheren Aufbewahrung aller ausgestellten Rechnungen, wie in den Vorschriften gefordert.
- Vereinfachung der Umstellung auf das neue System durch spezialisierte Unterstützung und frühere Erfahrungen mit E-Invoicing-Projekten in mehr als 70 Ländern.
Die EDICOM-Lösung ist an die ISTD-Richtlinien angepasst und ermöglicht es den Unternehmen, in völliger Sicherheit zu arbeiten und die von den jordanischen Steuerbehörden geforderten Fristen und Anforderungen einzuhalten.