
Steuerbehörde
SAT - Servicio de Administración Tributaria
Die E-Rechnung ist in Mexiko unter der Bezeichnung CFDI (Comprobante Fiscal Digital por Internet) bekannt. Mittlerweile handelt es sich um ein in der mexikanischen Gesellschaft konsolidiertes Rechnungssystem. Die mexikanische E-Rechnung wurde im Jahre 2004 eingeführt und wird seit Jahren kontinuierlich verbessert und verändert, um Steuerzahlern ein optimales System zu garantieren und Probleme, die im Laufe der Zeit auftraten, zu korrigieren. Mexiko zählt zu den weltweit anerkannten Referenzen für diese Technologien.
Die Figur des PAC (Authorized Certification Provider) ist im mexikanischen E-Invoicing-System unverzichtbar. Dabei handelt es sich um eine juristische Person, die von der Steuerverwaltung autorisiert ist, Belege für steuerliche Zwecke elektronisch und zu 100 % digital zu erstellen und zu verarbeiten, und zwar außerhalb des Steuerdomizils des Auftraggebers. EDICOM wurde als erster PAC für die elektronische Rechnungsstellung in Mexiko zertifiziert.
SAT - Servicio de Administración Tributaria
Für 100% der Sender und Empfänger
Steuerzahler benötigen das elektronische Zertifikat e.Firma, um damit die Ausstellung eines zweiten Zertifikats zu beantragen, das als CSD (Certificado de Sello Digital) bekannt ist und mit spezifischen Nutzungsbedingungen einhergeht, um CFDIs zu signieren. Beide Zertifikate werden von der Steuerbehörde SAT (Servicio de Administración Tributaria) ausgestellt.
Der digitale Steuerbeleg CFDI (Comprobante Fiscal Digital por Internet) ist eine strukturierte XML-Datei, die der mexikanischen Steuerbehörde SAT vorgelegt wird. Zu den CFDI-Dokumenten zählen nicht nur elektronische Rechnungen, sondern auch Lohn- und Gehaltsabrechnungen von Angestellten sowie andere Steuerdokumente.
Die elektronische Signatur durch den Rechnungsaussteller ist verpflichtend. Darüber hinaus gibt es eine zweite elektronische Signatur den sogenannten "Stempel", der von einem von der SAT akkreditierten autorisierten Zertifizierungsdienstleister erzeugt wird, nachdem dieser den Inhalt und die Struktur der Rechnung validiert hat.
Der Stempel verleiht dem Dokument steuerrechtliche Gültigkeit. Jeder Steuerbeleg muss durch einen PAC zertifiziert werden. Danach übermittelt er das Dokument online an die SAT, die es dann dem Empfänger und dem Aussteller in den jeweiligen Steuer-Postfächern zur Verfügung stellt.
Es wurde eine grafische Darstellung der Datei definiert, um diese drucken und lesen zu können. Der repräsentierte Inhalt dieses Formats ist standardisiert, wobei auch ein QR-Code integriert werden muss, der auf die Website der SAT hinweist, auf der die Gültigkeit des jeweiligen Dokuments überprüft werden kann.
In Mexiko ist die Aufbewahrung der elektronischen Originaldokumente über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren für den Aussteller und den Empfänger verpflichtend. Außerdem gibt es zusätzliche Archivierungssysteme wie die NOM151, die dem gespeicherten elektronischen Dokument höhere rechtliche Sicherheit verleihen und es ermöglichen, dieses als Beweismittel vor Drittparteien zu verwenden.