Steuerbehörde
SAT - Servicio de Administración Tributaria
Die E-Rechnung ist in Mexiko unter der Bezeichnung CFDI (Comprobante Fiscal Digital por Internet) bekannt. Mittlerweile handelt es sich um ein in der mexikanischen Gesellschaft konsolidiertes Rechnungssystem. Die mexikanische E-Rechnung wurde im Jahre 2004 eingeführt und wird seit Jahren kontinuierlich verbessert und verändert, um Steuerzahlern ein optimales System zu garantieren und Probleme, die im Laufe der Zeit auftraten, zu korrigieren. Mexiko zählt zu den weltweit anerkannten Referenzen für diese Technologien.
Die Figur des PAC (Authorized Certification Provider) ist im mexikanischen E-Invoicing-System unverzichtbar. Dabei handelt es sich um eine juristische Person, die von der Steuerverwaltung autorisiert ist, Belege für steuerliche Zwecke elektronisch und zu 100 % digital zu erstellen und zu verarbeiten, und zwar außerhalb des Steuerdomizils des Auftraggebers. EDICOM wurde als erster PAC für die elektronische Rechnungsstellung in Mexiko zertifiziert.
SAT - Servicio de Administración Tributaria
Für 100% der Sender und Empfänger
Steuerzahler benötigen das elektronische Zertifikat e.Firma, um damit die Ausstellung eines zweiten Zertifikats zu beantragen, das als CSD (Certificado de Sello Digital) bekannt ist und mit spezifischen Nutzungsbedingungen einhergeht, um CFDIs zu signieren. Beide Zertifikate werden von der Steuerbehörde SAT (Servicio de Administración Tributaria) ausgestellt.
Der digitale Steuerbeleg CFDI (Comprobante Fiscal Digital por Internet) ist eine strukturierte XML-Datei, die der mexikanischen Steuerbehörde SAT vorgelegt wird. Zu den CFDI-Dokumenten zählen nicht nur elektronische Rechnungen, sondern auch Lohn- und Gehaltsabrechnungen von Angestellten sowie andere Steuerdokumente.
Die elektronische Signatur durch den Rechnungsaussteller ist verpflichtend. Darüber hinaus gibt es eine zweite elektronische Signatur den sogenannten "Stempel", der von einem von der SAT akkreditierten autorisierten Zertifizierungsdienstleister erzeugt wird, nachdem dieser den Inhalt und die Struktur der Rechnung validiert hat.
Der Stempel verleiht dem Dokument steuerrechtliche Gültigkeit. Jeder Steuerbeleg muss durch einen PAC zertifiziert werden. Danach übermittelt er das Dokument online an die SAT, die es dann dem Empfänger und dem Aussteller in den jeweiligen Steuer-Postfächern zur Verfügung stellt.
Es wurde eine grafische Darstellung der Datei definiert, um diese drucken und lesen zu können. Der repräsentierte Inhalt dieses Formats ist standardisiert, wobei auch ein QR-Code integriert werden muss, der auf die Website der SAT hinweist, auf der die Gültigkeit des jeweiligen Dokuments überprüft werden kann.
In Mexiko ist die Aufbewahrung der elektronischen Originaldokumente über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren für den Aussteller und den Empfänger verpflichtend. Außerdem gibt es zusätzliche Archivierungssysteme wie die NOM151, die dem gespeicherten elektronischen Dokument höhere rechtliche Sicherheit verleihen und es ermöglichen, dieses als Beweismittel vor Drittparteien zu verwenden.
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Alle Rechnungen werden einer Prüfung unterzogen, z. B. der Validierung der XML-Datei des erhaltenen Belegs.
Die CFDI-Signatur wird auf ihre Korrektheit sowie auf die Gültigkeit des für die Signatur verwendeten Zertifikats des Steuerpflichtigen überprüft.
Der CFDI-Stempel wird ebenfalls validiert, indem die Unterschrift der ausgestellten Zertifizierung und das von der PAC verwendete Zertifikat analysiert werden.
Online-Überprüfung der Annahme von Gutscheinen durch direkte Anrufe bei der Steuerverwaltung.
CFDI steht für ‚Comprobante Fiscal Digital por Internet‘. CFDI ist das offizielle Fomrat der E-Rechnung in Mexiko und entspricht den von der mexikanischen Steuerbehörde SAT festgelgeten Vorgaben.
Die E-Rechnung muss unter anderem Angaben wie den Namen des Unternehmens des Ausstellers und des Empfängers, den RFC beider Unternehmen, die Rechnungsnummer, den Gesamtbetrag der Rechnung und Informationen zur Transaktionen enthalten. Dabei muss die Rechnung dem von der SAT festgelegten Vorgaben überprüfen entsprechen.
Die ergänzenden Informationen zur Zahlung der Rechnung werden der E-Rechnung beigefügt, um die vollständige oder teilweise Bezahlung der Rechnung nachzuweisen. Die zusätzlichen Informationen sind bei Rechnungen Pflicht, bei denen eine Kredit- oder Ratenzahlung vereinbart wurde.
Ab August 2023 ist die Version 2.0 der Carta Porte Pflicht. Die neue Version enthält folgende Neuerungen:
Ja. Es ist möglich, eine ausgestellte E-Rechnung zu stornieren. Dazu müssen jedoch bestimmte Vorgaben erfüllt werden.
Am 31. März 2023 endet die Übergangszeit von der CFDI-Version 3.3 zu der neuen Version 4.0. Ab dem Zeitpunkt ist die Ausstellung von Rechnungen in der Version 4.0 Pflicht.
Eine sogenannte ‚Addenda‘ sind optionale Zusatzinformationen für eine E-Rechnung im ZML-Format.
Es handelt sich um Zusatzinformationen, die die Angabe von zusätzlichen Informationen ermöglichen, die für die ordnungsgemäße Abwicklung der Transaktion relevant sein können: z. B. Produktseriennummer, Bestellnummer, Lieferantennummer oder Ort und Datum der Lieferung.
CFDI 4.0 umfasst Änderungen in der Datenstruktur, den Validierungsregeln und der Art und Weise auf, wie steuerliche Zusatzinformationen (z. B. Informarionen zur Zahlungsmethode) angegeben werden. Darüber hinaus enthält CFDI 4.0 neue Felder und Formate für genauere Steuerinformationen.
Wichtige Unterschiede zwischen CFDI 4.0 und CFDI 3.3:
Die technischen und rechtlichen Anforderungen für das E-Invoicing sind in jedem Land anders. Wenn Sie die Details und Steuerpflichten in einem konkreten Land erfahren möchten, klicken Sie einfach die Karte an oder wählen Sie ein Land aus der Drop-down-Liste aus.
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