
E-Invoicing in spain
Merkmale der elektronischen Rechnung in Spanien
Die E-Rechnung ist in Spanien ist für den Austausch zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern Pflicht. Staatliche Lieferanten müssen elektronische Rechnungen an die PGEFe (Punto General de Entrada de Facturas Electrónicas - Genereller Empfangspunkt für elektronische Rechnungen) senden, die jede öffentliche Verwaltung eingerichtet und technisch vorbereitet hat, um den Empfang der Dateien zu erleichtern. Seit 2018 ist die Nutzung der elektronischen Rechnung auch in den Vertragsverhältnissen zwischen Unter- und Hauptauftragnehmern der öffentlichen Verwaltung und deren Begleichung über die Plattform FACeB2B vorgeschrieben.
Die E-Rechnung für B2B wird voraussichtlich zwischen 2024 und 2025 eingeführt. Dies soll schrittweise und je nach Anzahl der Rechnung der einzelnen Unternehmen erfolgen.


Verpflichtung
Die elektronische Rechnung ist in der öffentlichen Verwaltung sowie in den Verhältnissen zwischen ihren Subauftragnehmern und Auftragnehmern obligatorisch, wenn der Wert der Rechnung 5.000 Euro übersteigt. Im B2B-Bereich Spanien bereitet die Einführung der E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr vor. Die Pflicht wird zunächst für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 8 Millionen Euro gelten.

Erforderliche administrative Verfahren
Im Verkehr mit der öffentlichen Verwaltung ist ein elektronisches Zertifikat für die verbindliche Unterschrift dieser Dokumente erforderlich. Ist dies nicht der Fall, können die elektronischen Signatur-Dienste eines Lieferanten über das System der "Signatur-Delegation" genutzt werden.

Rechnungsformat
Für die Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung ist nur das FACTURAE-Format geregelt. Dabei handelt es sich um ein strukturiertes XML-Dokument, das Lieferanten und Gläubiger der spanischen öffentlichen Verwaltungen erstellen müssen.

Elektronische Signatur
Verpflichtend für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung. Für andere elektronische Rechnungen ist sie nicht zwingend erforderlich, wobei sie in B2B-Beziehungen weit verbreitet ist.

Druckformat
Für die Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung ist nur das FACTURAE-Format geregelt. Dabei handelt es sich um ein strukturiertes XML-Dokument, das Lieferanten und Gläubiger der spanischen öffentlichen Verwaltungen erstellen müssen.

Interessante Links

Elektronisches Steuersystem
Spanien verfügt über ein umfangreiches elektronisches Steuersystem, das sich wiederum aus mehreren Subsystemen zusammensetzt:
- SII - Suministro inmediato de información (Unmittelbare Bereitstellung von Informationen)
- SILICIE - Suministro Inmediato de Libros Contables de Impuestos Especiales (Unmittelbare Bereitstellung von Kontenbüchern für Sondersteuern)
- Ticket Bai - LROE sistema de facturación electrónica y ereporting en el País Vasco (Ticket Bai - LROE e-Invoicing- und e-Reporting System im Baskenland)
Möchten Sie mehr über e-Invoicing in spain erfahren?
Sprechen Sie mit einem unserer Fachleute für E-Invoicing.
Die gesammelten persönlichen Daten werden von den Unternehmen innerhalb der EDICOM-Gruppe verarbeitet, um Kontaktanfragen zu bearbeiten und/oder angeforderte Dienstleistungen zu erbringen. Sie können Ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung und Übertragbarkeit Ihrer Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie ausüben.
Am Senden
Bitte warten Sie. Dies kann einige Sekunden dauern.
Vielen Dank für die Zusendung Ihrer Angaben!
Verbundene Ressourcen
E-Invoicing-Einführung weltweit
Die technischen und rechtlichen Anforderungen für das E-Invoicing sind in jedem Land anders. Wenn Sie die Details und Steuerpflichten in einem konkreten Land erfahren möchten, klicken Sie einfach die Karte an oder wählen Sie ein Land aus der Drop-down-Liste aus.