Merkmale der elektronischen Rechnung in Argentinien

Die Ursprünge der elektronischen Rechnung in Argentinien gehen auf das Jahr 2009 zurück, wobei die landesweite Einführung erst ab Juli 2015 mit der allgemeinen Resolution RG 3749 erfolgte. Derzeit ist die elektronische Rechnung gemäß der Resolution RG 4290 für alle Kategorien von Unternehmen, einschließlich einzelner Steuerzahler, verpflichtend. 

Steuerbehörde

Steuerbehörde

AFIP - Administración Federal de Ingresos Públicos

Verpflichtung

Verpflichtung

Seit April 2019 ist die E-Rechnung für alle Kategorien von Unternehmen verpflichtend, einschließlich der Monotributistas, wobei diese sich für die Möglichkeit entscheiden können, E-Rechnungen auszustellen und keine Steuerkontrollen verwenden müssen.

Erforderliche administrative Verfahren

Erforderliche administrative Verfahren

Es ist notwendig, den CAE (Electronic Authorization Code) bei der AFIP anzufordern.

Rechnungsformat

Rechnungsformat

Es gibt kein festes Format. Der Rechnungssteller erzeugt das Dokument in dem mit dem Kunden vereinbarten Format. Die im XML-Format ausgestellte Rechnung muss aber auch per WebServices an die AFIP übermittelt werden.

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

Nicht zwingend erforderlich, allerdings muss sich der Nutzer in dem Webservice mittels eines digitalen Zertifikats authentifizieren.

Fiskalische Kontrolle

Fiskalische Kontrolle

In die Rechnung muss ein CAE (Electronic Authorization Code) eingefügt werden, den man nach dem Senden des XML-Dokuments an die AFIP erhält.

Druckformat

Druckformat

Muss einen Barcode und einen QR-Code enthalten, der mit einer herkömmlichen Kamera auf einem mobilen Gerät oder Tablet mit Internetzugang gescannt werden kann, um die Informationen abzurufen. 

Archivierung

Archivierung

Verpflichtend für Absender und Empfänger für einen Zeitraum von 10 Jahren.

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