Merkmale der elektronischen Rechnung in Estland

Die Regierung billigt neue Änderungen des Rechnungslegungsgesetzes, um die Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung in den Unternehmen auszuweiten. Die Änderungen werden im Januar 2025 in Kraft treten und zielen darauf ab, die Anforderungen für die Masseneinführung zu standardisieren und zu vereinfachen.

Verpflichtung

Verpflichtung

Seit 2017 müssen alle öffentlichen Einrichtungen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten. Darüber hinaus sind seit 2019 auch in Estland ansässige Lieferanten verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen. 

Auf der B2B-Ebene können sich Unternehmen auf der offiziellen Website der Steuerbehörde registrieren lassen, um zu bestätigen, dass sie Rechnungen nur in elektronischer Form erhalten möchten. In diesem Fall sind ihre Lieferanten verpflichtet, sie in elektronischem Format zu übermitteln. Diese Maßnahme wird ab dem 1. Juli 2025 anwendbar sein.

Steuerbehörde

Steuerbehörde

Ministry of Finance

Format

Format

Rechnungen können sowohl im nationalen XML-Format (EVS 923:2014/AC:2017) als auch im europäischen Standard UBL 2.1. und UN/CEFACT CII erstellt werden.

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

Nicht verpflichtend

Archivierung

Archivierung

7 Jahre

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