
Verpflichtung
Seit 2017 müssen alle öffentlichen Einrichtungen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten. Darüber hinaus sind seit 2019 auch in Estland ansässige Lieferanten verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen.
Auf der B2B-Ebene können sich Unternehmen auf der offiziellen Website der Steuerbehörde registrieren lassen, um zu bestätigen, dass sie Rechnungen nur in elektronischer Form erhalten möchten. In diesem Fall sind ihre Lieferanten verpflichtet, sie in elektronischem Format zu übermitteln. Diese Maßnahme wird ab dem 1. Juli 2025 anwendbar sein.