Verpflichtung
Seit 2017 müssen alle öffentlichen Einrichtungen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten. Darüber hinaus sind seit 2019 auch in Estland ansässige Lieferanten verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen.
Entsprechend den europäischen Richtlinien ist der Einsatz der elektronischen Rechnung in Estland im B2G-Bereich sowohl für die öffentliche Verwaltung als auch für Lieferanten verpflichtend.
Seit 2017 müssen alle öffentlichen Einrichtungen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten. Darüber hinaus sind seit 2019 auch in Estland ansässige Lieferanten verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen.
Ministry of Finance
Rechnungen können sowohl im nationalen XML-Format (EVS 923:2014/AC:2017) als auch im europäischen Standard UBL 2.1. und UN/CEFACT CII erstellt werden.
Nicht verpflichtend
7 Jahre
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