e-Invoicing

Die E-Rechnung in El Salvador

 E-Rechnung in El Salvador

El Salvador arbeitet weiter an der Entwicklung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung). Das Finanzministerium des mittelamerikanischen Landes misst dem Projekt einen großen Stellenwert im Rahmen der sogenannten Agenda Digtal zwischen 2020 und 2030 zu.

Am 30. August 2022 verabschiedete die Gesetzgebende Versammlung von El Salvador den "Erlass“ mit der Aktualisierung von 14 Artikeln und der Einführung neuer Artikel in das Steuergesetzbuch. Das Hauptziel dabei bestand in der Festlegung von Versand, Übertragung, Empfang und Invalidierung der Elektronischen Steuerdokumente (Documentos Tributarios Electrónicos, DTE).

Einige der herausragenden Normen innerhalb dieses Erlasses geben an, dass die Steuerverwaltung Folgendes festlegen kann:

•    Die förmlichen Anforderungen, die die verschiedenen DTE Typen erfüllen müssen: E Steuerkreditnachweis, E-Rechnung, E-Exportrechnung, E-Versandhinweis, E-Credit- und -Debit-Notes, E-Abrechnungsnachweise, E-Einbehaltungsnachweise, elektronischer Rechnungslegungsnachweis der Abrechnung, E-Rechnung ausgeschlossener Steuerpflichtiger und E-Spendennachweis.

•    Regeln, Form, Fristen und Bedingungen für die Einhaltung der Verpflichtung zur Ausgabe der Unterlagen.

•    Anweisungen und technische Spezifikationen für die Erstellung und Übergabe der elektronischen Steuerdokumente an den Empfänger.

•    Datenaufbau und elektronisches Format der DTE wie auch Form, Fristen und Bedingungen für ihre Übertragung. […]

Es werden auch Vorgaben für die Aufbewahrung der elektronischen Steuerdokumente (DTE) festgelegt:

•    Die elektronischen Steuerdokumente müssen von den Steuerzahlern zehn Jahre ab dem Datum ihrer Erstellung aufbewahrt werden. Gleichermaßen müssen die grafischen Darstellungen der DTE im gleichen Format und auf dem gleichem Medium ihrer Ausstellung aufbewahrt werden. 

Es ist hervorzuheben, dass die Steuerzahler, die am Datum des Inkrafttretens des Erlasses noch Unterlagen der MWSt.-Kontrolle haben, diese bis zu deren Verbrauch oder bis die Steuerverwaltung einen Beschluss erlässt, der die DTE-Ausstellungspflicht angibt, weiter verwenden können.

Der Zweck der Reform ist die Modernisierung der Steuerverwaltung, um die Übertragung der Informationen effizienter zu gestalten und die Kontrollen zu verbessern, damit sie effektiver und transparenter werden.

Aktualisierung bei den E-Rechnungen von El Salvador: Änderungen an den Dokumenten des Invoicing-Systems

Die Abteilung für E-Invoicing des Finanzministeriums von El Salvador hat wichtige Änderungen an den ausschlaggebenden Dokumenten des E-Invoicing-Systems angekündigt. 

1. Aktualisierung der Kataloge des Invoicing-Systems v1.1
Es wurden insgesamt elf Kataloge aktualisiert, die grundlegende Bereiche des E-Invoicing-Prozesses umfassen: Die revidierten Kataloge sind Folgende: CAT-009: Einrichtungstyp, CAT-012: Abteilung, CAT-013: Gemeinde, CAT-014: Maßeinheit, CAT-017: Zahlungsweise, CAT-019: Wirtschaftliche Tätigkeit, CAT-020: Land, CAT-027: Steuergebiet, CAT-028: Regelung, CAT-030: Transport und CAT-031: INCOTERMS.

Die ausstellenden Einrichtungen elektronischer Steuerdokumente (DTE), welche die Plattform des Invoicing-Systems verwenden, können diese Änderungen schon einführen. Für diejenigen, die die Plattform des Übertragungssystems verwenden, sind beide Katalogversionen bis zum 31. Oktober 2024 operativ. Aus diesem Grund wird empfohlen, die internen Kataloge vor diesem Datum anzupassen, um Probleme zu vermeiden.

2. Anwenderhandbuch des Invoicing-Systems v1.2
Das Anwenderhandbuch wurde auch auf die Version 1.2 und zwar konkret in Bezug auf die Informationen aktualisiert, die bei der Rechnungsausstellung über den Empfänger übermittelt werden müssen. Diese Änderung entspricht dem am 29. Februar 2024 verabschiedeten Gesetzeserlass Nr. 960. Darin sind die neuen Bedingungen für das Ausfüllen der Empfängerdaten auf den E-Rechnungen in Übereinstimmung mit der Änderung des Steuergesetzbuches festgelegt.

3. Schnellanleitung zum Ausstellen einer Rechnung v1.1
Abschließend wurde auch die Schnellanleitung zum Ausstellen einer Rechnung auf der Plattform des Invoicing-Systems geändert. Die Anweisungen wurden aktualisiert, um die vom Gesetzeserlass Nr. 960 eingeführten Änderungen widerzuspiegeln. Damit wird sichergestellt, dass die ausstellenden Einrichtungen von E-Rechnungen die neuen Anforderungen schnell und präzise einhalten können.

Reform der Abgabenordnung - Neue Pflichtfelder auf Rechnungen

In Übereinstimmung mit der Reform der Abgabenordnung durch das Gesetzesdekret Nr. 960 vom 29. Februar 2024 wurden neue Bestimmungen eingeführt, die sich auf die Ausstellung elektronischer Rechnungen im Land auswirken.

Gemäß den Bestimmungen dieser Reform müssen ab dem 16. März 2024 zusätzliche Informationen in den Abschnitt "Empfänger" der elektronischen Rechnungen des Typs "Elektronische Rechnung" aufgenommen werden. Insbesondere müssen die folgenden Daten ausgefüllt werden:

  • Feld "Name, Bezeichnung oder Firmenname des Steuerpflichtigen".
  • Die Felder "Art des Identifikationsdokuments" und "Nummer des Identifikationsdokuments", wenn der Betrag der Transaktion 25.000,00 $ oder mehr beträgt. Bei niedrigeren Beträgen sind diese Felder fakultativ.
  • Die anderen Felder im Abschnitt "Empfänger" sind fakultativ.

EDICOM versendet jetzt schon E-Rechnungen in El Salvador

Das Finanzministerium führt derzeit ein Pilotprojekt für die E-Rechnung mit 50 großen Unternehmen aus verschiedenen Sektoren durch. Als Anbieter von Lösungen für die Erstellung und den Versand von E-Rechnung nimmt EDICOM zusammen mit einem Kunden an diesem Projekt teil. Nach Abschluss der Testphase wird erwartet, dass die Regierung einen Zeitplan für das Rollout für die verpflichtende Einführung der E-Rechnung bekannt gibt.

El Salvador folgt damit anderern lateinamerikanischen Ländern wie Mexiko, Brasilien oder Chile, in denen die E-Rechnung bereits seit einigen Jahren Pflicht für Unternehmen ist. In diesen Ländern hat sich die E-Rechnung als unverzichtbares Instrument für die Verhinderung von Steuer-hinterziehung und zur Optimierung des Steuererhebungsverfahrens entwickelt.

Um die Einführung der E-Rechnung vorzubereiten, wird das Personal der Steuerbehörde geschult, um Auskunft über die Funktionsweise des Systems geben zu können.

Die Regierung hat einen Plan zur Stärkung der Steuererhebung ausgearbeitet, der neben der Einführung der E-Rechnung ein benutzerfreundliches E-Government in Verbindung mit dem Plan zur wirtschaftlichen Wiederbelebung des Landes, dem Plan Despegue Económico, garantieren soll.

Zu den von der salvadorianischen Regierung genannten Vorteilen der E-Rechnung gehören wirtschaftliche und ökologische Aspekte durch die Vermeidung von Rechnungen in Papierform. Besonders betont weden dabei jedoch die wirtschaftlichen Vorteile:

  • Die Erschließung neuer Handelsmöglichkeiten
  • Die Förderung des elektronischen Handels und neuer Technologien
  • Neue Geschäfts- und Beschäftigungsmöglichkeiten durch Dienstleistungen im Zusammenhang mit der E-Rechnung

Zudem wird nach Angaben des salvadorianischen Finanzministeriums erwartet, dass sich die staatlichen Einnahmen durch die mit der E-Rechnung verbundene verbesserte Vorbeugung gegen Steuerhinterziehung bis zum Ende des laufenden Fünfjahreszeitraums um circa ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts erhöhen werden.

Angepasste Lösung für die E-Rechnung in El Salvador

Als Anbieter von Lösungen im Bereich der E-Rechnung, hat EDICOM eine globale E-Invoicing Platform entwickelt, die an die gesetzlichen und technischen Spezifikationen in Ländern wie El Salvador angepasst ist. Die Vorteile der Lösung sind die Kosteneinsparung, die Transparenz und die Skalierbarkeit.

 

 

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Wenden Sie sich an unsere Experten, um mehr über das Projekt zu erfahren und die Anpassung Ihrer Systeme an die in der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung festgelegten Verpflichtungen zu planen.

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