e-Invoicing

Die E-Rechnung in El Salvador

 E-Rechnung in El Salvador

El Salvador arbeitet weiter an der Entwicklung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung). Das Finanzministerium des mittelamerikanischen Landes misst dem Projekt einen großen Stellenwert im Rahmen der sogenannten Agenda Digtal zwischen 2020 und 2030 zu.

Am 30. August 2022 verabschiedete die Gesetzgebende Versammlung von El Salvador den "Erlass“ mit der Aktualisierung von 14 Artikeln und der Einführung neuer Artikel in das Steuergesetzbuch. Das Hauptziel dabei bestand in der Festlegung von Versand, Übertragung, Empfang und Invalidierung der Elektronischen Steuerdokumente (Documentos Tributarios Electrónicos, DTE).

Einige der herausragenden Normen innerhalb dieses Erlasses geben an, dass die Steuerverwaltung Folgendes festlegen kann:

•    Die förmlichen Anforderungen, die die verschiedenen DTE Typen erfüllen müssen: E Steuerkreditnachweis, E-Rechnung, E-Exportrechnung, E-Versandhinweis, E-Credit- und -Debit-Notes, E-Abrechnungsnachweise, E-Einbehaltungsnachweise, elektronischer Rechnungslegungsnachweis der Abrechnung, E-Rechnung ausgeschlossener Steuerpflichtiger und E-Spendennachweis.

•    Regeln, Form, Fristen und Bedingungen für die Einhaltung der Verpflichtung zur Ausgabe der Unterlagen.

•    Anweisungen und technische Spezifikationen für die Erstellung und Übergabe der elektronischen Steuerdokumente an den Empfänger.

•    Datenaufbau und elektronisches Format der DTE wie auch Form, Fristen und Bedingungen für ihre Übertragung. […]

Es werden auch Vorgaben für die Aufbewahrung der elektronischen Steuerdokumente (DTE) festgelegt:

•    Die elektronischen Steuerdokumente müssen von den Steuerzahlern zehn Jahre ab dem Datum ihrer Erstellung aufbewahrt werden. Gleichermaßen müssen die grafischen Darstellungen der DTE im gleichen Format und auf dem gleichem Medium ihrer Ausstellung aufbewahrt werden. 

Es ist hervorzuheben, dass die Steuerzahler, die am Datum des Inkrafttretens des Erlasses noch Unterlagen der MWSt.-Kontrolle haben, diese bis zu deren Verbrauch oder bis die Steuerverwaltung einen Beschluss erlässt, der die DTE-Ausstellungspflicht angibt, weiter verwenden können.

Der Zweck der Reform ist die Modernisierung der Steuerverwaltung, um die Übertragung der Informationen effizienter zu gestalten und die Kontrollen zu verbessern, damit sie effektiver und transparenter werden.
 

EDICOM versendet jetzt schon E-Rechnungen in El Salvador

Das Finanzministerium führt derzeit ein Pilotprojekt für die E-Rechnung mit 50 großen Unternehmen aus verschiedenen Sektoren durch. Als Anbieter von Lösungen für die Erstellung und den Versand von E-Rechnung nimmt EDICOM zusammen mit einem Kunden an diesem Projekt teil. Nach Abschluss der Testphase wird erwartet, dass die Regierung einen Zeitplan für das Rollout für die verpflichtende Einführung der E-Rechnung bekannt gibt.

El Salvador folgt damit anderern lateinamerikanischen Ländern wie Mexiko, Brasilien oder Chile, in denen die E-Rechnung bereits seit einigen Jahren Pflicht für Unternehmen ist. In diesen Ländern hat sich die E-Rechnung als unverzichtbares Instrument für die Verhinderung von Steuer-hinterziehung und zur Optimierung des Steuererhebungsverfahrens entwickelt.

Um die Einführung der E-Rechnung vorzubereiten, wird das Personal der Steuerbehörde geschult, um Auskunft über die Funktionsweise des Systems geben zu können.

Die Regierung hat einen Plan zur Stärkung der Steuererhebung ausgearbeitet, der neben der Einführung der E-Rechnung ein benutzerfreundliches E-Government in Verbindung mit dem Plan zur wirtschaftlichen Wiederbelebung des Landes, dem Plan Despegue Económico, garantieren soll.

Zu den von der salvadorianischen Regierung genannten Vorteilen der E-Rechnung gehören wirtschaftliche und ökologische Aspekte durch die Vermeidung von Rechnungen in Papierform. Besonders betont weden dabei jedoch die wirtschaftlichen Vorteile:

  • Die Erschließung neuer Handelsmöglichkeiten
  • Die Förderung des elektronischen Handels und neuer Technologien
  • Neue Geschäfts- und Beschäftigungsmöglichkeiten durch Dienstleistungen im Zusammenhang mit der E-Rechnung

Zudem wird nach Angaben des salvadorianischen Finanzministeriums erwartet, dass sich die staatlichen Einnahmen durch die mit der E-Rechnung verbundene verbesserte Vorbeugung gegen Steuerhinterziehung bis zum Ende des laufenden Fünfjahreszeitraums um circa ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts erhöhen werden.

Angepasste Lösung für die E-Rechnung in El Salvador

Als Anbieter von Lösungen im Bereich der E-Rechnung, hat EDICOM eine globale E-Invoicing Platform entwickelt, die an die gesetzlichen und technischen Spezifikationen in Ländern wie El Salvador angepasst ist. Die Vorteile der Lösung sind die Kosteneinsparung, die Transparenz und die Skalierbarkeit.

 

 

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