Merkmale der elektronischen Rechnung in Ungarn

In Ungarn sind derzeit nur öffentliche Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen, um so den europäischen Vorschriften zu folgen. Das Vorhandensein des ausgeklügelten, verpflichtenden Steuererklärungssystems RTIR, ermöglicht den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung.

Steuerbehörde

Steuerbehörde

Nemzeti Adó és Vámhivatal - NAV.

Verpflichtung

Verpflichtung

Gemäß europäischen Richtlinien müssen öffentliche Verwaltungen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, der Versand von Rechnungen durch Lieferanten ist jedoch freiwillig.

Rechnungsformat

Rechnungsformat

UBL 2.1 - UN/CEFACT CII – PEPPOL BIS 3.0 oder PDF elektronisch signiert

Elektronische Signatur

Elektronische Signatur

Nur für PDF-Rechnungen erforderlich. Nicht erforderlich für Rechnungen im UBL 2.1 Format - UN/CEFACT CII – PEPPOL BIS 3.0.

Archivierung

Archivierung

8 Jahre

RTIR System

RTIR System

Durch das Melden von steuerrechtlichen Informationen in Echtzeit über das RTIR-System realisiert die NAV seine Steuerkontrollen.

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FAQs

Nein, es gibt kein zentralisiertes System, so dass jede öffentliche Verwaltung das System und den Dienstleister, den sie für den Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen wünscht, frei wählen kann.

Verbundene Ressourcen

Nachrichten in Verbindung mit E-Invoicing in Ungarn

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