e-Invoicing

Deutschland: Stand der e-Rechnung im B2B-Bereich

Alemania: Factura electrónica B2B

Deutschland legt weiterhin den Grundstein für sein Projekt zur elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen im Land. Das E-Invoice-Projekt ist Teil des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz), das darauf abzielt, die Wachstumschancen für Unternehmen zu erhöhen und die Steuern fiskalisch zu vereinfachen und gerechter zu gestalten.

Am 22. März 2024 hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt, der im Februar vom Bundestag beschlossen wurde. In diesem wird die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ab Januar 2027 für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 Euro und ab Januar 2028 für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 800.000 Euro verbindlich vorgeschrieben. Alle Unternehmen müssen jedoch ab Januar 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.

Es ist anzumerken, dass die Infrastruktur der elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Bereich in Deutschland in jedem Bundesland dezentralisiert ist, was die Einführung eines einzigen B2B-Rechnungssystems zu einer großen Herausforderung macht.

 

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Neuigkeiten der e-Rechnung in Deutschland

Das BMF aktualisiert sein Merkblatt zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich mit den folgenden Punkten:

  • Unterscheidung zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen: Rechnungen in XRechnung, ZUGFeRD und solche, die mit der europäischen Norm EN 16931 kompatibel sind, gelten als elektronische Rechnungen. Alle anderen Rechnungen in anderen Formaten gelten als „sonstige Rechnungen“.
  • Annahme von elektronischen Rechnungen: Ab Januar 2025 kann ein Rechnungsempfänger die Annahme von elektronischen Rechnungen seiner Aussteller nicht mehr verweigern, bzw hat kein Anrecht auf die Zusendung einer „sonstigen“ Rechnung.
  • Elektronische Aufbewahrung: Die strukturierte Rechnung muss in ihrem ursprünglichen Format aufbewahrt werden und den Anforderungen an die Unveränderbarkeit genügen. Die elektronische Aufbewahrungslösung von EDICOMLta entspricht auch den deutschen Aufbewahrungsvorschriften (GobD) und garantiert die Nachvollziehbarkeit, Überprüfbarkeit und Integrität der aufbewahrten Dokumente.
  • Korrekturrechnungen: Die Korrektur einer Rechnung muss auf die gleiche Weise erfolgen wie die ursprüngliche strukturierte Rechnung. Es ist nicht möglich, Rechnungsdaten auf nicht-elektronischem Weg zu ändern oder zu korrigieren.
  • Nationales Portal: Die Regierung erwägt für die Zukunft die Möglichkeit, elektronische Steuerberichte über bestimmte Rechnungsdaten an ein nationales Portal zu senden.

Zeitplan für die Durchführung des B2B-Projekts

Das BMF hat einen Umsetzungszeitplan vorgeschlagen, der den Erhalt, die Ausgabe und die Verwendung der verschiedenen Formate betrifft.

01/01/2025

  1. Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
  2. Freiwillige Ausstellung von elektronischen Rechnungen.
  3. Es ist wichtig hervorzuheben, dass es keine nationale zentralisierte Plattform geben wird.

01/01/2027

  1. Obligatorische Ausstellung von elektronischen Rechnungen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800,000 Euro.

01/01/2028

  1. Alle Unternehmen müssen elektronische B2B-Rechnungen versenden.

Zulässige Formate pro Phase

01/01/2025

  1. Papier
  2. E-Invoice nach EN 16931, die das semantische Modell für die in der Rechnung enthaltenen Daten definiert: Unterstützte nationale Formate in Deutschland: XRechnung und ZugFeRD.
  3. Andere Formate (XML, EDIFACT...)

01/01/2027

  1. Papier: unter besonderen Bedingungen zulässig
  2. E-Invoice nach EN 16931, die das semantische Modell für die in der Rechnung enthaltenen Daten definiert: Unterstützte nationale Formate in Deutschland: XRechnung und ZugFeRD.
  3. Andere Formate (XML, EDIFACT...): unter besonderen Bedingungen zulässig.

01/01/2028

  1. E-Invoice nach EN 16931, die das semantische Modell für die in der Rechnung enthaltenen Daten definiert: Unterstützte nationale Formate in Deutschland: XRechnung und ZugFeRD.
  2.  Andere Formate (XML, EDIFACT...), sofern sie mit dem EN16931-Format kompatibel sind.

Phasen der E-Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland

  • 2021: Die Koalitionsparteien schlagen die Einführung eines elektronischen Berichtssystems auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung vor.
  • November 2022: Die Regierungskoalition fordert die Europäische Union auf, die Artikel 218 und 232 der europäischen Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung aufzuheben, in denen festgelegt ist, dass Unternehmen zunächst die Zustimmung ihrer Lieferanten einholen müssen, um die elektronische Rechnungsstellung einzuführen.
  • April 2023: Am 17. April 2023 kündigt das deutsche Bundesfinanzministerium einen Plan zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zur elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland an.
  • Juni 2023: Die deutsche Regierung hat eine positive Empfehlung der Europäischen Kommission an den Rat zur Umsetzung ihres Mandats zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich erhalten. Dem Vorschlag zufolge würde Deutschland eine befristete Ausnahmeregelung vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 (oder bis zur Annahme von ViDA) erhalten.
  • Juli 2023: Das BMF veröffentlicht einen ersten Entwurf für ein Wachstumschancengesetz. Der BMF-Entwurf enthält die folgenden wichtigsten Punkte im Hinblick auf E-Invoicing: 
    • die Beschränkung von E-Invoicing auf inländische B2B-Transaktionen,
    • eine Definition von E-Invoicing in Anlehnung an CEN 16931, 
    • die Abschaffung von Papierrechnungen.
  • August 2023: Das BMF veröffentlicht eine Aktualisierung des Entwurfs des Wachstumschancengesetzes. Darin wird im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung die Möglichkeit der Nutzung von EDI-Formaten für einen begrenzten Zeitraum hinzugefügt.
  • 2. Oktober 2023: Das BMF gibt einen vorläufigen Gesetzesentwurf für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich bekannt.
  • 20. Oktober 2023: Der Deutsche Bundestag schlägt in seiner Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz vor, die Verpflichtung zum Erhalt von E-Rechnungen um zwei Jahre zu verschieben.
  • Dezember 2023: Das "Wachstumschancengesetz" sollte am 15. Dezember vom Bundestag verabschiedet werden. Am 4. Dezember lehnte der Bundesrat jedoch die vom Bundestag verabschiedete Fassung des Gesetzes ab. Der Bundesrat spricht sich für eine zweijährige Fristverlängerung für die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnungsstellung aus.
  • Februar 2024: Das "Wachstumschancengesetz" wurde an den Vermittlungsausschuss überwiesen, der Differenzen im Gesetzgebungsverfahren zwischen den beiden Kammern ausräumen soll. Der Bundestag hat am 23. Februar für die Kompromissfassung gestimmt.
  • 22. März 2024: Der Bundesrat verabschiedet das Wachstumschancengesetz, das die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich zur Pflicht macht.

Die E-Rechnung für B2G in Deutschland

Ab dem 18. April 2020 müssen die Bundesländer die elektronische Rechnungsstellung gemäß der europäischen Richtlinie 2014/55/EU unterstützen. Die Entwicklung der elektronischen Rechnungsstellung hängt davon ab, dass jedes Bundesland seine eigene Umsetzung der europäischen Richtlinie in Form einer Rechtsverordnung erlässt, die Kommunikationssysteme, Formate und Zugangspunkte regelt. Einzige Voraussetzung ist, dass die Anbindung über Peppol in jedem Fall angeboten werden muss.

Die Bundesländer, die ihre Lieferanten demnächst zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verpflichten werden, sind Rheinland-Pfalz am 1. Januar 2024 und Hessen im April 2024.

Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der E-Rechnung im Bereich B2G in den einzelnen Bundesländern.

Formate Factur-X y ZUGFeRD 

Das deutsche Forum für elektronische Rechnungsstellung (FeRD) und das französische Nationale Forum für elektronische Rechnungsstellung und elektronische Beschaffung (FNFE-MPE) arbeiten seit 2015 gemeinsam an der Schaffung eines deutsch-französischen Standards für elektronische Rechnungen. Ziel ist es, den Austausch von Rechnungsinformationen bei nationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen zu erleichtern, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Factur-X ist eines der drei Rechnungsformate, die alle französischen Steuerzahler im Rahmen der Reform der elektronischen Rechnungsstellung und der elektronischen Steuererklärung in Frankreich, die Anfang 2025 auf freiwilliger Basis in Kraft treten wird, zwingend erhalten müssen. ZUGFeRD ist eines der Formate, die in Deutschland im Rahmen des deutschen Mandats für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich, das ebenfalls 2025 in Kraft treten wird, akzeptiert werden.

Die Teams von FNFE-MPE und FeRD haben im März 2022 eine angepasste Version vonFactur-X 1.0.06 / ZUGFeRD 2.2 veröffentlicht, die mit der europäischen Norm EN16931 konform ist. 

Die neuen Versionen von Factur-X 1.0.07 / ZUGFeRD 2.3 sind technisch identische Formate mit einer gemeinsamen Dokumentation in Französisch, Deutsch und Englisch. Die neue Version wurde aktualisiert, um das EXTENDED-Profil zu erweitern. Die neue Version soll der Vielfalt der unterschiedlichen Geschäftsfälle gerecht werden, für die elektronische Rechnungen benutzt werden. Das strukturierte Format enthält alle relevanten Pflichtfelder.

Factur-X/ZUGFeRD erlaubt auch die Verwendung von Referenzprofilen, wie XRECHNUNG für Deutschland und EXTENDEDCTC-FR für Frankreich, das eine Untermenge des EXTENDED-Profils ist.

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