Deutschland: Die E-Rechnung im Bereich B2B wird Pflicht

Die E-Rechnung im Bereich B2B in Deutschland
In Deutschland wird derzeit verstärkt über die Einführung der E-Rechnung im Bereich B2B nachgedacht. Bereits im Dezember 2022 stellte die Bundesregierung bei der Europäischen Union einen Antrag, die Artikel 218 und 232 der E-Rechnungsrichtlinie für das Land auszusetzen. Denn die Richtlinie legt fest, dass Unternehmen zunächst die Genehmigung ihrer Lieferanten einholen müssen, um die E-Rechnung implementieren zu können.
Am 17. April 2023 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen einen Entwurf für die Einführung der E-Rechnung im Bereich B2B in Deutschland. Der Vorschlag stand bis zum 8. Mai 2023 zur öffentlichen Konsultation zur Verfügung.
Die Initiative sieht eine Pflicht ab 2025 mit einer schrittweisen Umsetzung durch die verschiedenen Gruppen bzw. Typen von Unternehmen vor. In Bezug auf das konkrete Modell bzw. die Funktionsweise werden dabei verschiedene Optionen genannt:
- Das sogennante ‚5-Corner‘-Modell über Peppol. Die Unternehmen senden und empfangen Rechnungen über das Peppol-Netzwerk mittels eines sogenannten ‚Peppol Access Point‘. Dabei werden die Rechnungen über den Peppol Access Point an ein zentrales Portal übermittelt. Die Rechnungen werden anschließend über die jeweiligen Peppol Access Points der einzelnen Unternehmen versendet.
- Ein Modell bestehend aus Portalen privater Anbieter in Anlehnung an das französische Modell. Die Unternehmen senden ihre Rechnungen an ein zentrales Portal der Steuerbehörde. Die Validierung der Rechnung wird dabei allerdings bereits vorab von einem zertifizierten Anbieter vorgenommen. Die Rechnungen werden anschließend über die jeweiligen zertifizierten Anbietern der einzelnen Unternehmen versendet.
Der Entwurf des Bundesministeriums für Finanzen enthält außerdem folgende Punkte:
- Die Beschränkung Pflicht auf B2B-Transaktionen innerhalb Deutschlands
- Die Entwicklung eines Rechnungsformats basierend auf der CEN-Norm EN 16931
- Die Abschaffung von Rechnungen in Papierform
Auf diese Weise scheint Deutschland seine klare Absicht zu zeigen, die E-Rechnung im Bereich B2B einzuführen, ähnlich wie in Frankreich und Italien. Bei der Funktionsweise handelt es sich vorraussichtlich um ein Clearance- bzw. Validierungsmodell, bei dem die Unternehmen all ihre Rechnungen an eine zentrale Plattform des Bundeszentralamts für Steuern senden. Die Rechnungen werden von der Plattform dann in Echtzeit validiert und an die Empfänger gesendet.
Diese Vorgehensweise stünde im Einklang mit den europäischen Mehrwertsteuervorschriften ‚Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter‘ (ViDA), die besagt dass die europäische Norm EN 16931 für E-Rechnungen verwendet werden soll. Die Bundesregierung hat jedoch noch keine Angaben dazu gemacht, wann die Pflicht für die E-Rechnung kommen soll.
Die Einführung und die Umsetzung der EU-Vorgaben für die E-Rechnung obliegt in Deutschland den einzelnen Bundesländern, so dass auch ein einheitliches Vorgehen bei der E-Rechnung im Bereich B2B keine leichte Aufgabe werden dürfte.
Die E-Rechnung für B2G in Deutschland
Seit dem 18. April 2020 setzen die Bundesländer die Vorgaben zur E-Rechnung im Bereich B2G gemäß der europäischen Richtlinie 2014/55/EU um. In welchem Format und über welches Portal bzw. welchen Zugangspunkt Rechnungen in den einzelnen Bundesländern übertragen werden können hängt von den spezifischen Vorgaben ab, die jedes Bundesland im Rahmen der EU-Richtlinie selbst bestimmen kann. Allerdings muss auch immer die Übertragung über Peppol möglich sein, wenn die E-Rechnung in einem Bundesland für Auftragnehmer vorgeschrieben wird.
Die Bundesländer, in denen die E-Rechnung für die Lieferanten öffentlicher Auftraggeber demnächst zur Pflicht wird, sind Mecklenburg-Vorpommern (ab 1. April 2023), Hessen und Rheinland -Pfalz (beide ab 1. Januar 2024).
Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der E-Rechnung im Bereich B2G in den einzelnen Bundesländern.