e-Invoicing

Die E-Rechnung im Bereich in Spanien kommt

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Die E-Rechnung im Bereich B2B wird in Spanien Pflicht.

Die Initiative ist Teil des im September 2022 verabschiedeten Gesetzes „Crea y Crece“, das die E-Rechnung für den Austausch von Informationen im Rahmen der Abwicklung von Geschäftsbeziehungen exklusiv vorschreibt. Die E-Rechnung soll eine schnelle, agile und transparante Zahlungsabwicklung gewährleisten und somit Steuerhinterziehung vorbeugen und Unternehmensgründungen und -wachstum fördern.

Entwurf für die technischen Vorgaben der E-Rechnung im Bereich B2B in Spanien

Der Entwurf definiert die technischen Vorgaben, auf denen der endgültige Gesetzesbeschluss basieren soll, das die Funktionsweise der E-Rechnung im Bereich B2B in Spanien regeln wird.

Dabei stehen besonders die Überprüfung des Zahlungsdatums sowie die Kontrollmechanismen und Eingansestätigungen zwischen Rechnungsaussteller und -empfänger für die Kontrolle der Zahlungszeitäume und -bedingungen im Mittelpunkt.

Der Entwurf beinhaltet auch die Mindestanforderungen an die Interoperabilität zwischen den Softwareanbietern und deren Sicherheit und Transparenz. Außerdem werden die Spezifikationen des zentralen Rechnungseingangsportals beschrieben. Das Portal wird als zentraler Knotenpunkt für den Austausch von E-Rechnungen agieren. Auch die Rechnungen, die über private Softwareanbieter versendet und empfangen werden, müssen über das Portal gemeldet werden.  

Fristen für die Einführung der E-Rechnung in Spanien

Bis zum 10. Juli 2023 können Unternehmen und Softwareanbeiter Kommentare und Verbesserungsvorschläge in Bezug auf den Entwurf einreichen. Die Kommentare und Vorschläge werden bei der Ausarbeitung des endgültigen Gesetzestextes berücksichtigt, um ein möglichst optimales Ergebnis für alle Stakeholder zu erzielen.

Die endgültige Regelung wird nach Prüfung der Eingaben in Form eines königlichen Erlasses veröffentlicht. Dieses Dekret tritt unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Damit steht der Einführung der E-Rechnung gemäß den festgelegten Umsetzungsfristen dann nichts mehr im Weg.

Gemäß des derzeitigen Gesetzesentwurfs gelten die folgenden Umsetzungsfristen für Unternehmen:

  • Ein Jahr für die Unternehmen, deren Jahresumsatz mindestens 8 Mio. € beträgt
  • Zwei Jahre für die Unternehmen, deren Jahresumsatz unter 8 Mio. € liegt

Vorgaben für Unternehmen und Selbstständige

Bis zur Veröffentlichung des endgültigen Gesetzesentwurfs für die E-Rechnung in Spanien, legt der aktuelle Entwurf die folgenden Vorgaben fest:

  • Pflicht zur Erstellung, zum Versand und zum Empfang von E-Rechnungen im Bereich B2B
  • Bereitstellung von Informationen zum Rechnungsstatus
  • Gewährleistung einer einfachen Anbindung und Interoperabilität zwischen den einzelnen Software-Lösungen. Der Akkreditierungsprozess wird durch den Entwurf geregelt.
  • Der Lieferant bzw. der der die Leistung erbringt, entscheidet selbst, welche Lösung er für die Erstellung und den Versand seiner E-Rechnungen verwendet 
  • Den Empfängern muss vier Jahre lang Zugriff auf ihre E-Rechnungen gewährt werden
  • Der Zugriff, die Anzeige, das Herunterladen und das Drucken der E-Rechnungen soll für die Empfänger einfach ausführbar sein

Vorteile durch die E-Rechnung im Bereich B2B für Unternehmen

Durch die E-Rechnung ergeben sich die folgenden Vorteile für Unternehmen:

  • Digitalisierung und Optimierung von Prozessen
  • Reduzierung von Zeit- und Kostenaufwand
  • Produktivitätssteigerung
  • Höhere Sicherheit und Zuverlässigkeit bei elektronischen Transaktionen
  • Reduzierung von Zahlungsausfällen
  • Gesteigerte Rückverfolgbarkeit und Transaprenz
  • Reduzierung menschlicher Fehler dank Automatisierung

EDICOMs Lösung für weltweites E-Invoicing

EDICOM ist ein weltweit führender Anbieter von Cloud-Software für E-Invoicing und E-Reporting. In Spanien ist unsere Lösung sogar die von Unternehmen am häufigsten gewählte Option, um die E-Rechnung und komplementäre Prozesse abzubilden. Dabei kann auch die E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber (B2G E-Invoicing genannt), wie z. B. das SII in Spanien, weltweit umgesetzt werden.   

Mit der Lösung von EDICOM lassen sich also jegliche Prozesse im Rahmen der E-Rechnung weltweit effizient und gemäß der jeweiligen gesetzlichen und technischen Vorgaben abbilden.
 

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