In Luxemburg wird die E-Rechnung Pflicht
Die Regierung des Großherzogtums Luxemburg hat mit der schrittweisen Einführung der E-Rechnung für öffentliche Auftraggeber begonnen.
Am 13. Dezember 2021 veröffentlichte die Regierung eine nationale Verordnung, die die Übermittlung von E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber über PEPPOL schrittweise zur Pflicht macht. Die Umsetzung beginnt im Mai 2022 und wird voraussichtlich bis März 2023 abgeschlossen sein, je nach Größe des Unternehmens. Mit dieser Verordnung wird das Gesetz vom 16. Mai 2019 über elektronische Rechnungsstellung im Rahmen von öffentlichen Aufträgen und Konzessionsverträgen geändert.
Dieses Projekt ist Teil des Digitalisierungsplans der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2014/55/EU und zielt darauf ab, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, indem die Abhängigkeit von Papier verringert wird. Gleichzeitig soll die Transparenz der Besteuerung erhöht und die Effizienz bei Transaktionen mit der öffentlichen Verwaltung zu verbessert werden.
Zusammengefasst hat die Einführung der E-Rechnung die folgenden Punkte zum Ziel:
- Entbürokratisierung und Straffung der Verwaltungs- und Geschäftsprozesse
- Reduzierung der Bearbeitungskosten und die Beschleunigung der Rechnungsverarbeitung
- Bekämpfung von Steuerbetrug durch vollständige Kontrolle des Rechnungsflusses
Phasen der Einführung der E-Rechnung in Luxemburg
Es ist zu erwarten, dass die Einführung der E-Rechnung die kleinen und mittleren Unternehmen des Landes vor erhebliche Herausforderungen stellen wird. Um diese Auswirkungen abzumildern, hat die Regierung Fristen festgelegt, die eine schrittweise Umstellung ermöglichen.
Je nach Größe des Unternehmens wurden entsprechende Fristen festgelegt:
Große Unternehmen
Die E-Rechnung wird für große Unternehmen ab dem 18. Mai 2022 Pflicht. Als Große Unternehmen werden Unternehmen definiert, die mindestens zwei der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro
- Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro
- Mehr als 250 Beschäftigte (Vollzeit)
Mittelgroße Unternehmen
Für mittelgroße Unternehmen wird die E-Rechnung ab dem 18. Oktober 2022 Pflicht. Ein mittelgroßes Unternehmen ist ein Unternehmen, das mindestens zwei der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Bilanzsumme zwischen 4,4 Mio. EUR und 20 Mio. EUR.
- Jahresumsatz zwischen 8,8 und 40 Millionen Euro.
- Zwischen 50 und 250 Mitarbeiter (Vollzeit).
Kleine Unternehmen
Die Frist für kleine Unternehmen läuft bis zum 18. März 2023. Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die die oben genannten Merkmale nicht erfüllen und die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Bilanzsumme von maximal 4,4 Millionen Euro
- Jahresumsatz von maximal 8,8 Mio. EUR
- Maximal 50 Beschäftigte (Vollzeit)
Die E-Rechnung über PEPPOL
Das Ministerium für Digitalisierung und das Zentrum für staatliche Informationstechnologie (Centre des technologies de l'information de l'État) sind für die Planung und die Umsetzung des Projekts zuständig. Die beiden Einrichtungen hatten bereits die freiwillige Verwendung der E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber im Rahmen der EU-Richtlinie 2014/55/EU koordinert.
Um die Akzeptanz im ganzen Land zu erhöhen und die Digitalisierung voranzutreiben, wird die E-Rechnung nun also verpflichtend vorgeschrieben.
Zu diesem Zweck hat die Regierung beschlossen, mit dem Pan-European Public Procurement Online (PEPPOL) einen allgemeinen Übertragungsweg für die E-Rechnungen vorzuschreiben. Die Rechnungen werden demnach im Standard PEPPOL BIS 3.0 übertragen. Dabei nutzen Ministerien und Landesverwaltungen denselben PEPPOL Access Point, der vom staatlichen IT-Zentrum bereitgestellt wird.
Andere öffentliche Auftraggeber oder Vergabestellen nutzen ebenfalls den Access Point des staatlichen IT-Zentrums, wenn sie nicht über einen eigenen Access Point verfügen.
Unternehmen mit einer geringen Anzahl von E-Rechnungen können diese manuell über ein Webportal hochladen bzw. eingeben.
EDICOM's Lösung für die E-Rechnung in Luxemburg
Seit diesem Jahr ist die E-Rechnung für alle öffentlichen Aufträge in Luxemburg Pflicht. Das bedeutet, dass nur diese Unternehmen, die in der Lage sind, E-Rechnungen zu erstellen, sich um öffentliche Aufträge bewerben können.
EDICOM's E-Invoicing-Plattform vereinfacht die Übertragung von E-Rechnungen aus dem ERP-Systems heraus. Als zertifizierter PEPPOL Access Point gewährleisten wir eine sichere Verbindung zum PEPPOL-Netzwerk, das in Luxemburg für die Übertragung von E-Rechnungen genutzt wird.
EDICOM coordinates GOVEIN2019 project (Action No: 2019-EU-IA-0046)
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