Compliance

Wie funktioniert das e-Reporting in Frankreich?

ereporting Frankreich

Die von Frankreich durchgeführte Steuerreform beinhaltet ein neues E-Reporting-System zur Meldung von Buchhaltungs- und Steuerinformationen für Unternehmen.

Das neue E-Reporting-System orientiert sich an den Systemen in Spanien, Portugal und Russland und verpflichtet Unternehmen, dass sie je nach Branche eine Reihe von elektronischen Steuererklärungen melden.

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Was ist E-Reporting?

Ein neues Erklärungssystem als Ergänzung der E-Rechnung, mit dem Informationen über Transaktionen im internationalen B2C und B2B Rahmen erklärt werden können.

Wie läuft der E-Reporting-Fluss ab?

Der Erklärungsfluss hängt von der jeweiligen Transaktion ab. Grob gesagt senden die Unternehmen Auskunft über die Transaktionen an ihre Digitalisierungsplattform, die sogenannte Plateforme de Dématérialisation Partenaire (PDP). Die Digitalisierungsplattform führt die von der DGFiP geforderten Kontrollen durch. Nach dem Prüfungsablauf der Transaktionen meldet die PDP die notwendige Steuerinformation an die DGFiP über die öffentliche Abrechnungsplattform.

E-Reporting Ablauf

Der E-Reporting Ablauf umfasst - wie beim E-Invoicing - die komplette Aufzeichnung aller Phasen, die die Informationen durchlaufen: vom Erhalt seitens der Digitalisierungsplattform bis zur Erklärung an die nationale Plattform. So kann der Ablauf der Übertragung der Erklärungen vollständig mitverfolgt werden.

DGFiP empfiehlt, dass die Digitalisierungsplattformen folgende Zustände registrieren:

  • Von der Plattform erhalten
  • Von der Plattform angenommen
  • Teilweise angenommen
  • Abgelehnt
  • Verwaltungsbereitstellung

Für welche Unternehmen gilt das E-Reporting in Frankreich?

Alle Unternehmen, die internationale B2C- und B2B-Transaktionen durchführen. Einige ausländische Unternehmen, die keinen Sitz in Frankreich haben, können zum E-Reporting verpflichtet sein - wenn die Transaktion in Frankreich erfolgt und der mehrwertsteuerpflichtig ist.

Timeline der Implementierung

Der Zeitplan für die Einführung des E-Reporting folgt dem gleichen Muster wie der Zeitplan für Implementierung der E-Rechnung für öffentliche Auftraggeber.  Ab 2023 müssen alle Unternehmen dem E-Reporting-Mandat der DGFiP nachgekommen sein:

  • 1. juillet 2024: Große Unternehmen
  • 1. januar 2025: Mittelgroße Unternehmen
  • 1. januar 2026: Kleine Unternehmen

Welche Informationen werden über das E-Reporting-System gemeldet?

Die über das E-Reporting zu erklärenden Transaktionen sind im Artikel 290 des allgemeinen Steuergesetzes aufgelistet.

Informationen bezüglich internationaler B2B-Transaktionen

Informationen zu den folgenden Transaktionen müssen gemeldet werden:

  1. Lieferungen von Waren und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union (EU)
  2. Exporte von inländischen Waren und Produkten zugunsten von Unternehmen außerhalb der EU.
  3. Transaktionen mit Unternehmen und Organisationen außerhalb der (EU).

Die zu meldenden Informationen sind dieselben wie in der E-Rechnung, mit der Ausnahme, dass die Umsatzsteueridentifikationsnummer (Ust.-ID) der Unternehmen bei Transaktionen innerhalb der EU die europäische Ust.-ID und bei Transaktionen außerhalb der EU eine andere ID verwendet wird.

Das Meldesystem ist dasselbe wie bei der E-Rechnung und wird elektronisch an die die Plattform der Steuerbehörde gesendet.

Informationen zu B2C-Transaktionen 

In Anlehnung an Länder wie Spanien, hat die DGFiP den Steuerbericht auch für B2C-Transaktionen beschlossen. Die Regelung umfasst drei Szenarien, die von der IT-Infrastruktur eines Unternehmens abhängen.

Wenn das Unternehmen eine Point of Sales-Software (POS) verwendet

Das Unternehmen muss eine Zusammenfassung aller für den Tag ausgestellten Rechnungen/Quittungen angeben. Dies nennt sich Ticket Z.

Wenn das Unternehmen E-Rechnungen erstellt 

Die E-Rechnungen mit den erforderlichen Informationen können auf demselben Weg wie bei der E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber gemeldet werden, ohne die Rechnungen auf diesem Weg an dei Endkunden senden zu müssen.

Wenn das Unternehmen über keine Software verfügt 

Die Unternehmen müssen eine Zusammenfassung ihrer wöchentlichen oder ihrer monatlichen Transaktionen übermitteln.

Format der E-Reporting-Erklärung

Die Erklärung der Abrechnungsdaten im E-Reporting kann im gleichen Standard wie die E-Rechnung ausgestellt werden: UBL, CII oder Factur-X.

Frequenz des E-Reporting

Die Häufigkeit der Berichte hängt von der Steuerregelung ab, unter die das Unternehmen fällt.

  • Für Unternehmen, die unter die normale Steuerregelung fallen, muss ein Wochenbericht innerhalb von vier Tagen nach Ende der Woche eingereicht werden.

  • Für Unternehmen, die unter eine besondere Steuerregelung fallen, muss innerhalb von sieben Tagen vor Monatsende ein Monatsbericht erstellt werden.

EDICOM – Ein weltweiter Partner für E-Invoicing, auch in Frankreich

EDICOM ist ein Anbieter von Lösungen für die Übermittlung von E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Frankreich. Zudem ist Edicom Mitglied der Arbeitsgruppen der Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP) und der Agence pour l'Informatique Financière de l'Etat (L'AIFE) zur Entwicklung eines neuen elektronischen B2B- und B2C-Steuersystems.

Über 25 Jahre Erfahrung als globaler Technologiepartner. EDICOM bietet eine zentralisierte und ganzheitliche E-Invoicing- und VAT-Compliance-Lösung an, mit der Sie nicht nur in Frankreich, sondern weltweit Ihre Rechnungen und die E-Reporting-Erklärung digitalisieren können.

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