Wie funktioniert das e-Reporting in Frankreich?

Der Antrag von EDICOM auf Eintragung als Dematerialisierungsplattform für Partner (Plateforme de Dématérialisation Partenaire - PDP) wurde von der DGFiP am 26. August gemäß Artikel 242 nonies B des Anhangs II des CGI genehmigt.
Die PDP fungiert als Vermittler zwischen Absender und Empfänger und gewährleistet die Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit der Dokumente.
Nach dieser Zulassung müssen Tests mit der öffentlichen Fakturierungsplattform (Plateforme Publique de Facturation - PPF) und anderen zugelassenen PDPs durchgeführt werden, die die Interoperabilität der EDICOM-Plattform für den Versand, den Empfang und die Übermittlung elektronischer Dokumente bestätigen.
Dieser neue Schritt bestätigt die Position von EDICOM als Hauptakteur bei e-Invoicing- und e-Reporting-Projekten, sowohl in Frankreich als auch weltweit, und unterstützt Ihr Unternehmen bei der e-Invoicing- und e-Reporting-Roadmap.
Die von Frankreich durchgeführte Steuerreform beinhaltet ein neues E-Reporting-System zur Meldung von Buchhaltungs- und Steuerinformationen für Unternehmen.
Das neue E-Reporting-System orientiert sich an den Systemen in Spanien, Portugal und Russland und verpflichtet Unternehmen, dass sie je nach Branche eine Reihe von elektronischen Steuererklärungen melden.
Inhaltsverzeichnis [Ausblenden]
- Was ist E-Reporting?
- Wie läuft der E-Reporting-Fluss ab?
- E-Reporting Ablauf
- Für welche Unternehmen gilt das E-Reporting in Frankreich?
- Timeline der Implementierung
- Welche Informationen werden über das E-Reporting-System gemeldet?
- Berichtigung der über das e-Reporting-System übermittelten Daten
- Format der E-Reporting-Erklärung
- Frequenz des E-Reporting
- EDICOM – Ein weltweiter Partner für E-Invoicing, auch in Frankreich
- EDICOMCompliance
Was ist E-Reporting?
e-Reporting in Frankreich ist ein neues Steuermeldesystem, das die elektronische Rechnung ergänzt und in der Meldung von Informationen über nicht in der elektronischen Rechnung enthaltene Transaktionen besteht.
Dieses System dient der Verwaltung von nationalen und internationalen B2C-Transaktionen (Business to Customer), internationalen B2B-Transaktionen sowie den Zahlungsdaten bestimmter Transaktionen.
Wie läuft der E-Reporting-Fluss ab?
Der Erklärungsfluss hängt von der jeweiligen Transaktion ab. Grob gesagt senden die Unternehmen Auskunft über die Transaktionen an ihre Digitalisierungsplattform, die sogenannte Plateforme de Dématérialisation Partenaire (PDP). Die Digitalisierungsplattform führt die von der DGFiP geforderten Kontrollen durch. Nach dem Prüfungsablauf der Transaktionen meldet die PDP die notwendige Steuerinformation an die DGFiP über die öffentliche Abrechnungsplattform.
E-Reporting Ablauf
Der E-Reporting Ablauf umfasst - wie beim E-Invoicing - die komplette Aufzeichnung aller Phasen, die die Informationen durchlaufen: vom Erhalt seitens der Digitalisierungsplattform bis zur Erklärung an die nationale Plattform. So kann der Ablauf der Übertragung der Erklärungen vollständig mitverfolgt werden.
DGFiP empfiehlt, dass die Digitalisierungsplattformen folgende Zustände registrieren:
- Von der Plattform erhalten: Der Report der elektronischen Rechnung ist bei der Plattform eingegangen.
- Von der Plattform angenommen: Der Report der elektronischen Rechnung wurde von der Plattform akzeptiert und integriert.
- Teilweise angenommen: Der Report der elektronischen Rechnung wurde von der Plattform teilweise akzeptiert und integriert.
- Abgelehnt: Die Plattform hat die Übertragung abgelehnt.
- Verwaltungsbereitstellung: Der elektronische Bericht wurde an die Verwaltung übermittelt.
Für welche Unternehmen gilt das E-Reporting in Frankreich?
Alle Unternehmen, die internationale B2C- und B2B-Transaktionen durchführen. Einige ausländische Unternehmen, die keinen Sitz in Frankreich haben, können zum E-Reporting verpflichtet sein - wenn die Transaktion in Frankreich erfolgt und der mehrwertsteuerpflichtig ist.
Timeline der Implementierung
Das e-Reporting-System wird in der Regel demselben Zeitplan für die Verpflichtungen folgen wie der Zeitplan für die Rechnungsstellung.
Daher sollten große und mittlere Unternehmen in Frankreich im September 2026 mit der Ausstellung elektronischer Rechnungen und der e-Reporting-Meldung beginnen, wenn sie davon betroffen sind.
Welche Informationen werden über das E-Reporting-System gemeldet?
Vorläufig hat die DGFiP festgelegt, dass die zu meldenden Daten folgende sein werden:
Informationen bezüglich internationaler B2B-Transaktionen
Einer der wichtigsten Punkte der Steuerreform ist die Art und Weise, in der internationale Handelsgeschäfte besteuert werden sollen. Dies betrifft alle kommerziellen Aktivitäten im internationalen B2B-Bereich wie z.B.:
- Transaktionen, die an oder von einer nicht in Frankreich ansässigen juristischen Person getätigt werden
- Transaktionen, die der französischen Mehrwertsteuer unterliegen, zwischen nicht in Frankreich ansässigen Steuerpflichtigen
Dabei handelt es sich hauptsächlich um Transaktionen innerhalb der EU, Ausfuhren und Überseegeschäfte.
Dieses e-Reporting für die B2B Operative auf Internationale Ebene kann die gleichen Wege verfolgen wie die einer e-Rechnung.
Bei internationalen B2B-Transaktionen sind die zu übermittelnden Daten identisch mit denen auf der Rechnung, mit Ausnahme der eindeutigen Identifikationsnummer (SIREN) des ausländischen Steuerpflichtigen, die nicht enthalten sein wird (TVA-Nummer).
Diese Informationen können in aggregierter Form unter Berücksichtigung der von der DGFIP festgelegten Häufigkeit übermittelt werden, so dass alle Datensätze eines bestimmten Zeitraums zusammengefasst werden, oder auf individueller Basis.
Informationen zu B2C-Transaktionen
Das neue e-Reporting System in Frankreich verlangt die Angabe bestimmter Informationen über B2C-Umsätze. Dabei handelt es sich um Umsätze, die mit natürlichen oder juristischen Personen getätigt werden, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, zum Beispiel:
- Einzelhandelsverkäufe.
- Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die in Frankreich steuerpflichtig sind.
- Fernverkauf von Waren in Frankreich und innerhalb der EU.
- Lieferungen von Waren und Dienstleistungen an Personen außerhalb der EU (z. B. Videospiele, Online-Musik).
Wie bei den internationalen B2B-Transaktionen werden die Plattformen die Möglichkeit haben, B2C-Transaktionen auf zwei Arten elektronisch zu melden: einzeln (Transaktion für Transaktion) oder aggregiert (Gruppierung von Transaktionen über einen bestimmten Zeitraum).
Im Falle einer Einzelerklärung, die zuvor als Rechnung verarbeitet wurde, können dasselbe Format und derselbe Kreislauf wie bei der elektronischen Rechnung verwendet werden.
Bei der Übermittlung der Informationen in aggregierter Form ist die Plattform dafür verantwortlich, die von den Unternehmen während eines bestimmten Zeitraums getätigten Rechnungen/Transaktionen zusammenzufassen, um sie über das PPF an die Steuerverwaltung zu melden.
In Anlehnung an Länder wie Spanien, hat die DGFiP den Steuerbericht auch für B2C-Transaktionen beschlossen. Die Regelung umfasst drei Szenarien, die von der IT-Infrastruktur eines Unternehmens abhängen.
Wenn das Unternehmen eine Point of Sales-Software (POS) verwendet
Das Unternehmen muss eine Zusammenfassung aller für den Tag ausgestellten Rechnungen/Quittungen angeben. Dies nennt sich Ticket Z.
Wenn das Unternehmen E-Rechnungen erstellt
Die E-Rechnungen mit den erforderlichen Informationen können auf demselben Weg wie bei der E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber gemeldet werden, ohne die Rechnungen auf diesem Weg an dei Endkunden senden zu müssen.
Wenn das Unternehmen über keine Software verfügt
Die Unternehmen müssen eine Zusammenfassung ihrer wöchentlichen oder ihrer monatlichen Transaktionen übermitteln.
Berichtigung der über das e-Reporting System übermittelten Daten
Es ist möglich, eine Transaktion über das französische e-Reporting System durch Angabe eines Übertragungscodes zu korrigieren. Diese Korrektur kann sich auf eine oder mehrere frühere Transaktionen beziehen.
Die korrigierende e-Reporting Transaktion kann mehr Daten enthalten als die zu korrigierende Übertragung (z. B. können Zahlungsdaten zu einer Übertragung hinzugefügt werden, die nur Transaktionsinformationen enthielt).
Format der E-Reporting-Erklärung
Die Erklärung der Abrechnungsdaten im E-Reporting kann im gleichen Standard wie die E-Rechnung ausgestellt werden: UBL, CII oder Factur-X.
Frequenz des E-Reporting
Die Häufigkeit der Berichte hängt von der Steuerregelung ab, unter die das Unternehmen fällt.
Für Unternehmen, die unter die normale Steuerregelung fallen, muss ein Wochenbericht innerhalb von vier Tagen nach Ende der Woche eingereicht werden.
- Für Unternehmen, die unter eine besondere Steuerregelung fallen, muss innerhalb von sieben Tagen vor Monatsende ein Monatsbericht erstellt werden.
EDICOM – Ein weltweiter Partner für E-Invoicing, auch in Frankreich
EDICOM ist ein Anbieter von Lösungen für die Übermittlung von E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Frankreich. Zudem ist Edicom Mitglied der Arbeitsgruppen der Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP) und der Agence pour l'Informatique Financière de l'Etat (L'AIFE) zur Entwicklung eines neuen elektronischen B2B- und B2C-Steuersystems.
Über 25 Jahre Erfahrung als globaler Technologiepartner. EDICOM bietet eine zentralisierte und ganzheitliche E-Invoicing- und VAT-Compliance-Lösung an, mit der Sie nicht nur in Frankreich, sondern weltweit Ihre Rechnungen und die E-Reporting-Erklärung digitalisieren können.
Die Globale e-Invoicing Platform von EDICOM erleichtert von einer zentralen Umgebung aus die Verwaltung aller Prozesse im Zusammenhang mit dem Versand und Empfang elektronischer Rechnungen sowie anderer Steuerdokumente, wie z. B. MwSt.-Meldungen, Transportdokumente oder Erklärungen, die von den Steuerbehörden der Länder, in denen ein Unternehmen tätig ist, verlangt werden können.
EDICOMCompliance
Die elektronische Rechnung und das e-Reporting in Frankreich erfordern Lösungen, die ihrer Komplexität entsprechen. So wurde EDICOMCompliance ins Leben gerufen.
EDICOMCompliance ist die Lösung von EDICOM, die es seinen Kunden ermöglicht, in Echtzeit den Status ihrer Rechnungen gemäß der Gesetzgebung im Rahmen des E-Invoicing-Projekts in Frankreich zu verfolgen.
EDICOMCompliance bietet eine zentrale Übersicht auf einer einzigen Plattform, die eine Analyse der mit jedem aktiven E-Invoicing- und E-Reporting-Projekt verbundenen Metriken ermöglicht.