Dänemark modernisiert sein Rechnungslegungsgesetz, um die Digitalisierung der Rechnungslegung zu fördern
1. Februar 2023: Die Anforderungen für digitale Standardbuchhaltungssysteme treten in Kraft.
31. Oktober 2023: Digitale Standardsysteme müssen an der dänischen Wirtschaftsbehörde gemeldet werden.
Das dänische Parlament hat ein Paket von Reformen verabschiedet, die das dänische Buchführungsgesetz (Gesetz Nr. 700 vom 24. Mai 2022) betreffen, das das seit 1999 geltende Gesetz ersetzt. Das Hauptziel ist nach wie vor, die verstärkte Bekämpfung des Steuerbetrugs und die vermehrte Digitalisierung der Rechnungslegung dänischer Unternehmen.
Die Anforderungen an die digitale Buchführung umfassen die beiden folgenden grundlegenden Aufgaben:
- Alle Transaktionen des Unternehmens in einem digitalen Buchhaltungssystem erfassen
- Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Anhängen in einem digitalen Buchhaltungssystem oder Aufbewahrung vollständiger Sicherungskopien der Dokumente auf einem Server bei einem entspechenden Anbieter.
Zeitplan für die Umsetzung
Die Anforderungen des Rechnungslegungsgesetzes an digitale Buchführungssysteme werden in den nächsten Jahren schrittweise in Kraft treten. Durch die schrittweise Einführung wird sichergestellt, dass Unternehmen und Anbieter digitaler Buchführungssysteme Zeit haben, die Anforderungen umzusetzen und gleichzeitig die Möglichkeit haben, die Vorteile automatisierter Buchführungssysteme zu nutzen.
Die dänische Behörde hat den Zeitplan für die Anforderungen an digitale Buchführungssysteme veröffentlicht.
Wichtige Daten
- Februar 2023: Die Anforderungen für digitale Standardbuchhaltungssysteme treten in Kraft.
- 31. Oktober 2023: Digitale Standardsysteme, die bis zum 1. Januar 2024 registriert werden, müssen der dänischen Wirtschaftsbehörde gemeldet werden.
- 1. Januar 2024: Systeme werden registriert.
Die dänische Behörde (Erhvervsstyrelsen) hat die voraussichtlichen Termine für das Inkrafttreten des Rechnungslegungsgesetzes veröffentlicht.
- 1. Januar 2025: Die Vorschriften für die digitale Buchführung treten für Unternehmen in Kraft, die ein nicht registriertes Buchführungssystem verwenden.
- Frühestens 1. Juli 2026: Inkrafttreten der Vorschriften für nicht buchführende Unternehmen mit einem Nettoumsatz von mehr als 300.000 DKK in den beiden vorangegangenen Einkommens-/Buchhaltungsjahren, die ein nicht registriertes Buchhaltungssystem verwenden.
Das neue dänische Rechnungslegungsgesetz
Eine der wichtigsten Änderungen des neuen Gesetzes ist die Pflicht zur Digitalisierung der Rechnungslegung. Außerdem muss ein von der dänischen Behörde genehmigtes digitales Buchführungssystem verwendet werden, das eine Reihe von Anforderungen erfüllen muss, die von der dänischen Regierung in einem Erlass festgelegt wurden. Die dänische Regierung wird in Kürze weitere Informationen darüber bereitstellen, wie sich digitale Anbieter zertifizieren lassen können.
Nach dem neuen Artikel 15 gelten für digitale Buchführungssysteme drei allgemeine bzw. grundlegende Anforderungen, unabhängig davon, ob es sich um Standard- oder um speziell entwickelte Systeme handelt:
- Das System muss die kontinuierliche Aufzeichnung von Unternehmenstransaktionen mit der Angabe von Anhängen zu jedem Datensatz und die zuverlässige Speicherung von Datensätzen und Anhängen für fünf Jahre unterstützen.
- Das System muss anerkannten IT-Sicherheitsstandards entsprechen, einschließlich der Benutzer- und Zugangsverwaltung sowie der automatischen Sicherung von Aufzeichnungen und Anhängen.
- Das System muss die Automatisierung von Verwaltungsabläufen unterstützen, einschließlich des automatischen Versands und Empfangs von E-Rechnungen, sowie die Möglichkeit, Konten nach einem öffentlichen Standardkontenplan in registrierten Buchhaltungssystemen zu führen.
Die spezifischen Anforderungen sind in einem Entwurf für eine Durchführungsverordnung in Bezug auf digitale Buchführungssysteme enthalten, die voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird, wenn auch mit einer Übergangsfrist für bestehende Buchführungssysteme.
Die dänische Wirtschaftsbehörde wird über die Anforderungen und das Datum des Inkrafttretens informieren, sobald diese verfügbar sind. EDICOM wird über die nächsten Termine informieren.
Stand des E-Invoicing in Dänemark
Seit 2005 sind sowohl die dänischen Behörden als auch ihre Lieferanten verpflichtet, elektronische Rechnungen im Peppol BIS 3.0-Format über das Peppol-Netz zu verwenden und sich so mit den im nationalen SMP NemHandel registrierten öffentlichen Einrichtungen zu verbinden.
Dänemark erwägt auch die Einführung von elektronischen Bestellungen und elektronischen Katalogen für bestimmte Warenkategorien, um die Nutzung des elektronischen Geschäftsverkehrs im öffentlichen Sektor auszuweiten.
Im B2B-Bereich steht es den Unternehmen frei, auf freiwilliger Basis elektronisch zu fakturieren, sofern sie dies untereinander vereinbaren.